
Pension für Beamte in Brandenburg: Alles rund um die Beamtenversorgung
Ihre Altersversorgung als Beamter: Was Sie über Ruhegehalt und Versorgungsbezüge wissen sollten

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25.12.2025
Allgemein, Pension
Ruhestand als Lehrer in Brandenburg
Die Pensionsregelungen für Beamte in Brandenburg unterscheiden sich grundlegend von der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Landesbeamter haben Sie Anspruch auf ein Ruhegehalt, das sich nach Ihrer Dienstzeit und Ihren letzten Bezügen richtet. Mit durchschnittlich 71,75 % der letzten Dienstbezüge nach 40 Dienstjahren bietet das System eine solide Absicherung. Doch die Berechnung ist komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Voraussetzungen für Ihren Ruhestand, die Höhe Ihrer Pension, Besonderheiten für Beamte auf Zeit sowie aktuelle Gesetzesänderungen und deren finanzielle Auswirkungen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Wartezeit von 5 Jahren erforderlich: Sie benötigen mindestens fünf Jahre Dienstzeit für einen Anspruch auf Ruhegehalt. Bei Dienstunfähigkeit durch Dienstunfall entfällt diese Wartezeit.
Regelaltersgrenze bei 67 Jahren: Die meisten Beamten gehen mit 67 in Pension. Polizei- und Feuerwehrbeamte haben niedrigere Altersgrenzen zwischen 60 und 65 Jahren.
Pension beträgt maximal 71,75 %: Nach 40 Dienstjahren erhalten Sie 71,75 % Ihrer letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge als monatliche Pension.
Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand: Pro Jahr vor der Regelaltersgrenze werden 3,6 % von Ihrer Pension abgezogen, maximal jedoch 14,4 %.
Besoldungserhöhung 2024 um 10,3 %: Brandenburg erhöhte die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten um insgesamt 10,3 % im Jahr 2024.
17.980 pensionierte Beamte in Brandenburg: Die Zahl der Ruhegehaltsempfänger stieg 2024 um 6,8 % gegenüber dem Vorjahr.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Voraussetzungen für den Ruhestand für Beamte in Brandenburg
Welche Dienstzeit brauchen Sie für eine Pension?
Für Ihren Anspruch auf Ruhegehalt müssen Sie eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllen. Diese Regelung entspricht den Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung und sichert, dass nur Beamte mit einer gewissen Mindestdienstzeit Versorgungsansprüche erwerben.
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen: Werden Sie wegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, die durch einen Dienstunfall verursacht wurde, entfällt die Wartezeit vollständig. Das bedeutet: Selbst wenn Sie erst wenige Monate im Dienst sind und einen schweren Dienstunfall erleiden, haben Sie Anspruch auf Versorgung.
Bei der Berechnung Ihrer Dienstzeit zählen nicht nur die Jahre im aktiven Beamtenverhältnis. Auch Wehrdienst, Zeiten als Polizeifreiwilliger oder bestimmte Ausbildungszeiten können angerechnet werden. Arbeiten Sie in Teilzeit, wird diese Zeit nur anteilig berücksichtigt: Bei einer 50-%-Stelle zählt ein Jahr nur als halbes Dienstjahr.
Ab wann können Beamte in Brandenburg in Pension gehen?
Die Regelaltersgrenze für Beamte in Brandenburg liegt bei 67 Jahren. Sie treten automatisch mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem Sie diese Altersgrenze erreichen. Für bestimmte Beamtengruppen gelten jedoch niedrigere Altersgrenzen:
| Beamtengruppe | Altersgrenze |
| Normale Beamte | 67 Jahre |
| Polizei-/Justizvollzug | 60-62 Jahre |
| Feuerwehr (mittlerer Dienst) | 62 Jahre |
| Feuerwehr (gehobener Dienst) | 64 Jahre |
| Feuerwehr (höherer Dienst) | 65 Jahre |
(Quelle: zbb.brandenburg.de)
Sie können auch früher in Pension gehen: Mit 63 Jahren haben Sie die Möglichkeit, auf eigenen Antrag in den Ruhestand zu treten. Als schwerbehinderter Beamter können Sie diese Antragsaltersgrenze bereits mit 60 Jahren nutzen. Beachten Sie jedoch: Ein vorzeitiger Ruhestand führt zu dauerhaften Abschlägen bei Ihrer Pension.
Was passiert bei Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Auch wenn Sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate dienstunfähig sind und keine Aussicht auf Besserung besteht, können Sie als dienstunfähig eingestuft werden.
Im Jahr 2023 wurden in Brandenburg 220 Beamte wegen Dienstunfähigkeit pensioniert. Das entspricht einem Anstieg von 6,3 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Zahlen zeigen: Dienstunfähigkeit ist keine Seltenheit und kann jeden treffen.
Bei Dienstunfähigkeit erhalten Sie Ihr Ruhegehalt auch ohne Erreichen der Altersgrenze. Allerdings müssen Sie mit Versorgungsabschlägen rechnen, es sei denn, die Dienstunfähigkeit resultiert aus einem Dienstunfall. Die Höhe des Abschlags beträgt 3,6 % pro Jahr vor Ihrer regulären Altersgrenze, maximal jedoch 10,8 %.
Höhe der Pension und Versorgungsbezüge für Beamte in Brandenburg
So berechnet sich Ihr Ruhegehalt
Die Pension für Beamte in Brandenburg errechnet sich aus zwei Komponenten: den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem Ruhegehaltssatz. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge entsprechen Ihrem letzten Grundgehalt plus eventuelle Zulagen und Familienzuschläge.
Der Ruhegehaltssatz steigt mit jedem Dienstjahr um 1,79375 %. Nach 40 Jahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Diese Obergrenze kann nicht überschritten werden, auch wenn Sie länger im Dienst bleiben.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht dies:
| Berechnung | Betrag |
| Grundgehalt (A13) | 5.000 € |
| Familienzuschlag | 150 € |
| Ruhegehaltfähige Bezüge | 5.150 € |
| Dienstzeit | 30 Jahre |
| Ruhegehaltssatz | 53,81 % |
| Monatliche Bruttopension | 2.771 € |
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Mindestversorgung als Sicherheitsnetz
Die Mindestversorgung schützt Sie vor Altersarmut, selbst wenn Sie nur kurze Dienstzeiten oder niedrige Besoldung haben. Sie beträgt entweder 35 % Ihrer letzten Dienstbezüge oder 65,8 % der Endstufe A5 plus Fixbetrag. Sie erhalten automatisch die höhere der beiden Varianten.
Im Jahr 2024 liegt die amtsunabhängige Mindestversorgung bei etwa 1.847 € brutto monatlich. Diese Regelung stellt sicher, dass auch Beamte mit untypischen Karriereverläufen eine angemessene Versorgung erhalten.
Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand
Gehen Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Pension, mindert sich Ihr Ruhegehalt dauerhaft. Pro Jahr werden 3,6 % abgezogen, das entspricht 0,3 % pro Monat. Die maximale Kürzung hängt vom Grund des vorzeitigen Ruhestands ab:
Bei Dienstunfähigkeit: maximal 10,8 % (3 Jahre)
Bei Antragsruhestand mit 63: maximal 14,4 % (4 Jahre bei Regelaltersgrenze 67)
Kein Abschlag bei: 45 Dienstjahren und Vollendung des 65. Lebensjahres
Ein Beispiel: Gehen Sie mit 63 statt mit 67 in Pension, reduziert sich Ihr Ruhegehalt um 14,4 %. Aus einer Bruttopension von 2.771 € würden dann nur noch 2.372 €.
Besonderheiten für Beamte auf Zeit
Andere Regeln für befristete Beamtenverhältnisse
Als Beamter auf Zeit gelten für Sie teilweise andere Versorgungsregeln. Bei Ihrer ersten Berufung dürfen Sie das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit Ende Ihrer Amtszeit gehen Sie automatisch in den Ruhestand, sofern Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und keine neue Amtszeit antreten.
Die Antragsaltersgrenze liegt auch für Beamte auf Zeit bei 63 Jahren, vorausgesetzt Sie haben mindestens acht Jahre Amtszeit oder zehn Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit. Schwerbehinderte können bereits mit 60 Jahren den Antrag stellen.
Übergangsgeld und Nachversicherung
Scheiden Sie ohne Pensionsanspruch aus dem Dienst, erhalten Sie ein Übergangsgeld. Nach einem Jahr Dienstzeit entspricht dies einem Monatsgehalt, für jedes weitere Jahr kommt die Hälfte hinzu. Maximal erhalten Sie das Sechsfache Ihrer Monatsbezüge.
Zusätzlich werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Beiträge übernimmt vollständig Ihr Dienstherr. So entstehen Rentenanwartschaften für Ihre spätere Altersversorgung.
Spezielle Pensionsberechnung
Für Beamte auf Zeit mit mindestens zehn Jahren Dienstzeit oder acht Jahren Amtszeit gilt eine besondere Berechnung: Das Ruhegehalt beginnt bei 35 % und steigt pro Amtsjahr um 1,91333 %. Der Höchstsatz von 71,75 % wird nach etwa 37,5 Jahren erreicht.
Aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen für Beamte in Brandenburg
Besoldungserhöhungen 2024 und 2025
Brandenburg erhöhte 2024 die Dienst- und Versorgungsbezüge deutlich. Rückwirkend zum 1. Januar stiegen die Bezüge um 4,76 %, zum 1. Juli nochmals um 5,54 %. Anwärter erhielten zusätzlich 150 € mehr Grundbetrag. Diese Anpassungen kosten das Land 2024 etwa 225 Millionen € und ab 2025 jährlich 301 Millionen €. (Quelle: mdfe.brandenburg.de)
Für 2025 sind weitere Erhöhungen geplant: Ab April 3,0 % (mindestens 110 € monatlich), ab Mai 2026 weitere 2,8 %. Diese Anpassungen sollen die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgleichen.
Familienförderung wird ausgebaut
Der Familienzuschlag wurde 2024 kräftig erhöht: Für das erste und zweite Kind von 167 € auf 292 €, für weitere Kinder sogar von 383 € auf 707 €. Diese Erhöhungen unterstützen Beamtenfamilien bei der finanziellen Absicherung.
2022 erhielten Pensionäre einmalig 300 € Energiepreispauschale als Reaktion auf die Energiekrise. Solche Sonderzahlungen zeigen, dass das Land seine Versorgungsempfänger bei außergewöhnlichen Belastungen unterstützt.
Personalbindung durch Zusatzleistungen
Um erfahrene Beamte länger im Dienst zu halten, führte Brandenburg 2024 Personalbindungszuschläge ein. Diese erhalten Sie, wenn Sie trotz möglichem Ruhestand weiterarbeiten. Lehrkräfte bekommen zudem Ausgleichszahlungen für freiwillige Zusatzstunden.
Diese Maßnahmen reagieren auf den Fachkräftemangel, besonders im Schulbereich. Sie zeigen aber auch: Ihre Expertise als erfahrener Beamter ist gefragt und wird honoriert.
Zahl der Pensionäre und finanzielle Auswirkungen für Beamte in Brandenburg
Aktuelle Pensionärszahlen in Brandenburg
Die Zahl der Pensionäre steigt kontinuierlich. 2024 bezogen 17.980 Personen Ruhegehalt in Brandenburg: ein Plus von 6,8 % gegenüber 2023. Zusätzlich erhielten 2.035 Witwen und Witwer sowie 265 Waisen Versorgungsbezüge. (Quelle: statistik-berlin-brandenburg.de)
2023 gingen 1.420 Beamte neu in Pension. Das Durchschnittsalter lag bei 62,6 Jahren. Über die Hälfte (54,3 %) kam aus dem Schuldienst, 22,7 % aus dem Vollzugsdienst.
Finanzielle Herausforderungen für das Land
Die Versorgungsausgaben sind in den letzten zehn Jahren bundesweit um 50 % gestiegen. Für Brandenburg bedeutet dies wachsende Belastungen des Landeshaushalts. Prognosen zeigen: Die Ausgaben könnten von derzeit 1,2 % auf 1,9 % des BIP bis 2080 steigen. (Quelle: ifo.de)
Brandenburg hat einen Versorgungsfonds mit 967 Millionen € aufgebaut. Doch Experten bezweifeln, ob diese Rücklagen für die kommenden Herausforderungen ausreichen. Die verfassungsrechtlich geschützten Pensionsansprüche können nicht gekürzt werden.
Regionale Unterschiede bei Pensionshöhen
Die durchschnittliche Pension in Brandenburg liegt bei 1.637 € monatlich. Regional gibt es deutliche Unterschiede: In Potsdam und Cottbus liegen die Durchschnittspensionen bei 1.763 €, im Landkreis Prignitz nur bei 1.556 €.
Im Vergleich zu westdeutschen Bundesländern hat Brandenburg eine moderate Beamtenintensität. Historisch bedingt durch die fehlende Verbeamtung in der DDR liegt die Quote niedriger als in Baden-Württemberg oder Bayern.
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Fazit: Ihre Pension optimal planen
Die Beamtenpension in Brandenburg bietet Ihnen eine solide Altersversorgung mit bis zu 71,75 % Ihrer letzten Bezüge. Doch die individuelle Berechnung hängt von vielen Faktoren ab: Dienstzeit, Besoldungsgruppe, Zeitpunkt des Ruhestands, Inflation bis zu Ihrer Pension und mögliche Abschläge.
Die aktuellen Besoldungserhöhungen und verbesserten Familienzuschläge zeigen, dass das Land seine Fürsorgepflicht ernst nimmt. Gleichzeitig stellen die steigenden Pensionärszahlen eine finanzielle Herausforderung dar.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





