Pension beamte in nrw

Pension für Beamte in NRW: Alles Wichtige zu Ihrer Altersversorgung

Ihre Beamtenpension in NRW transparent erklärt – von Berechnung bis Pensionseintritt

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  • 22.12.2025

  • Allgemein, Beamte, Pension

Ihre Altersversorgung als Beamter in NRW verstehen

Als Beamter in NRW genießen Sie eine besondere Form der Alterssicherung: die Beamtenpension. Anders als Arbeitnehmer mit ihrer gesetzlichen Rente erhalten Sie im Ruhestand ein Ruhegehalt, das sich nach Ihren Dienstjahren und Ihrer letzten Besoldung richtet. Diese Versorgung ist im Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW geregelt und bietet Ihnen eine verlässliche Absicherung für den Lebensabend.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Berechnung Ihrer Pension als Beamter in NRW, die aktuellen Regelungen zum Pensionseintritt und welche Änderungen 2025 auf Sie zukommen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Pensionshöhe richtet sich nach Dienstzeit und Besoldung: Mit 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % Ihrer letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

  • Regelaltersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre: Je nach Geburtsjahr gehen Sie zwischen 65 und 67 Jahren in Pension, Sonderregelungen gelten für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug.

  • Aktuelle Besoldungserhöhung wirkt sich auf Pensionen aus: Zum 1. Februar 2025 stiegen die Bezüge um 5,5 %, was sich direkt auf künftige Ruhegehälter auswirkt.

  • Früherer Ruhestand kostet Versorgungsabschläge: Pro Jahr vor der Regelaltersgrenze verlieren Sie dauerhaft 3,6 % Ihrer Pension.

  • Durchschnittspension liegt bei über 3.200 €: Bundesweit erhalten Pensionäre im Schnitt 3.240 € brutto monatlich, deutlich mehr als die durchschnittliche gesetzliche Rente.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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