
Pension für Beamte in NRW: Alles Wichtige zu Ihrer Altersversorgung
Ihre Beamtenpension in NRW transparent erklärt – von Berechnung bis Pensionseintritt

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22.12.2025
Allgemein, Beamte, Pension
Ihre Altersversorgung als Beamter in NRW verstehen
Als Beamter in NRW genießen Sie eine besondere Form der Alterssicherung: die Beamtenpension. Anders als Arbeitnehmer mit ihrer gesetzlichen Rente erhalten Sie im Ruhestand ein Ruhegehalt, das sich nach Ihren Dienstjahren und Ihrer letzten Besoldung richtet. Diese Versorgung ist im Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW geregelt und bietet Ihnen eine verlässliche Absicherung für den Lebensabend.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Berechnung Ihrer Pension als Beamter in NRW, die aktuellen Regelungen zum Pensionseintritt und welche Änderungen 2025 auf Sie zukommen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Pensionshöhe richtet sich nach Dienstzeit und Besoldung: Mit 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % Ihrer letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Regelaltersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre: Je nach Geburtsjahr gehen Sie zwischen 65 und 67 Jahren in Pension, Sonderregelungen gelten für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug.
Aktuelle Besoldungserhöhung wirkt sich auf Pensionen aus: Zum 1. Februar 2025 stiegen die Bezüge um 5,5 %, was sich direkt auf künftige Ruhegehälter auswirkt.
Früherer Ruhestand kostet Versorgungsabschläge: Pro Jahr vor der Regelaltersgrenze verlieren Sie dauerhaft 3,6 % Ihrer Pension.
Durchschnittspension liegt bei über 3.200 €: Bundesweit erhalten Pensionäre im Schnitt 3.240 € brutto monatlich, deutlich mehr als die durchschnittliche gesetzliche Rente.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was ist die Pension für Beamte in NRW?
Die Pension – offiziell als Ruhegehalt bezeichnet – ist Ihre Altersversorgung als verbeamtete Person in Nordrhein-Westfalen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung basiert Ihr Anspruch nicht auf eingezahlten Beiträgen, sondern ergibt sich direkt aus Ihrem Beamtenverhältnis. Das Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW) regelt dabei Art, Umfang und Höhe Ihrer Versorgungsbezüge.
Ihre Pension berechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Das bedeutet: Je länger Sie im Dienst waren und je höher Ihre letzte Besoldung ausfiel, desto höher fällt auch Ihr Ruhegehalt aus. Diese Form der Alterssicherung honoriert Ihre langjährige Treue zum öffentlichen Dienst und garantiert Ihnen eine verlässliche Versorgung im Ruhestand.
Ein wesentlicher Vorteil gegenüber der gesetzlichen Rente: Ihre Pension orientiert sich an Ihrem letzten Gehalt und nicht an durchschnittlichen Beitragszahlungen über Ihr gesamtes Erwerbsleben. Das führt in der Regel zu einer besseren Absicherung im Alter.
Wie wird die Pensionshöhe für Beamte in NRW berechnet?
Die Berechnung Ihrer Pension folgt einer klaren Formel:
Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Absenkungsfaktor × Ruhegehaltssatz
Die drei Berechnungsfaktoren im Detail
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge umfassen Ihr Grundgehalt der letzten Besoldungsstufe, den Familienzuschlag der Stufe 1 sowie eventuelle ruhegehaltfähige Zulagen. Diese Bezüge bilden die Berechnungsgrundlage für Ihr späteres Ruhegehalt.
Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % für jedes Jahr Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Nach 40 vollständigen Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 %. Haben Sie beispielsweise 35 Jahre gedient, erhalten Sie 62,78 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge als Pension.
Der Absenkungsfaktor kompensiert die Integration der früheren Sonderzahlung und variiert je nach Besoldungsgruppe:
| Besoldungsgruppe | Absenkungsfaktor |
| A5 – A6 | 1,00000 |
| A7 – A8 | 0,99518 |
| A9 – A16 | 0,99349 |
(Quelle: finanzverwaltung.nrw.de)
Mindestversorgung als Sicherheitsnetz
Falls Ihre berechnete Pension sehr niedrig ausfällt, greift die gesetzliche Mindestversorgung. Diese beträgt entweder 35 % Ihrer letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 61,6 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A5. Die für Sie günstigere Variante kommt zur Anwendung.
Anrechenbare Vordienstzeiten
Neben Ihrer aktiven Beamtenzeit können auch Vordienstzeiten angerechnet werden. Dazu zählen Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr (maximal 855 Tage), Studium oder Ausbildung (bis zu 3 Jahre) sowie Wehrdienst oder Zivildienst. Insgesamt können jedoch maximal 10 Jahre an Vordienstzeiten berücksichtigt werden.
Besonders wichtig für Eltern: Kindererziehungszeiten werden für nach 1992 geborene Kinder mit bis zu drei Jahren angerechnet. Bei Teilzeitarbeit reduziert sich die anrechenbare Dienstzeit entsprechend dem Umfang Ihrer Arbeitszeitreduzierung.
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Wann können Beamte in NRW in Pension gehen?
Der Zeitpunkt Ihrer Pensionierung hängt maßgeblich von Ihrem Geburtsjahr und Ihrer Berufsgruppe ab. Die Regelaltersgrenze wurde in den vergangenen Jahren schrittweise angehoben und orientiert sich am Rentenrecht.
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
| bis 1946 | 65 Jahre |
| 1958 | 66 Jahre |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 erfolgt eine monatweise Anhebung. Sind Sie beispielsweise 1960 geboren, liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten.
(Quelle: finanzverwaltung.nrw.de)
Besondere Altersgrenzen für spezielle Berufsgruppen
Für körperlich besonders belastende Tätigkeiten gelten niedrigere Altersgrenzen:
Polizeivollzugsbeamte: Regulär mit 62 Jahren, bei 25 Jahren Wechselschichtdienst bereits mit 61 Jahren
Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst: 61 Jahre
Justizvollzugsbeamte: 62 Jahre
Lehrkräfte: Pensionierung zum Schulhalbjahresende (31. Januar oder 31. Juli) nach Erreichen der Altersgrenze
Vorzeitige Pensionierung mit Abschlägen
Sie können bereits ab 63 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Pensionierung stellen. Allerdings müssen Sie dann dauerhafte Versorgungsabschläge in Kauf nehmen: Pro Jahr vor der Regelaltersgrenze verlieren Sie 3,6 % Ihrer Pension (0,3 % pro Monat). Diese Kürzung gilt lebenslang und kann maximal 14,4 % betragen.
Ausnahmen für abschlagsfreie Frühpensionierung:
Bei Schwerbehinderung ab 63 Jahren
Mit 45 Dienstjahren ab 65 Jahren
Bei Dienstunfähigkeit nach 40 Dienstjahren
Schwerbehinderte Beamte können bereits ab 60 Jahren in Pension gehen, müssen dann aber ebenfalls Abzüge bei der Pension hinnehmen. Die Mindestdienstzeit für einen Pensionsanspruch beträgt grundsätzlich 5 Jahre. Eine Ausnahme gilt nur bei Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall.
Welche aktuellen Änderungen gibt es zur Pension für Beamte in NRW?
Das Jahr 2025 bringt wichtige Neuerungen für Beamte in NRW. Die Besoldungsanpassungen wirken sich direkt auf Ihre künftige Pension aus.
Besoldungserhöhungen 2024/2025 in NRW
Zum 1. November 2024 erhielten alle Beamten einen Sockelbetrag von 200 € brutto zusätzlich. Der Familienzuschlag und verschiedene Zulagen stiegen um 4,76 %. Zum 1. Februar 2025 folgte eine lineare Erhöhung aller Bezüge um 5,5 %. Anwärterbezüge erhöhten sich zusätzlich um 50 €.
Diese Anpassungen bedeuten konkret: Ein Beamter der Besoldungsgruppe A13, Stufe 12, erhält seit Februar 2025 ein Grundgehalt von 6.174,04 € brutto. Bei einer späteren Pensionierung mit 40 Dienstjahren ergäbe das eine Bruttopension von etwa 4.420 €.
(Quelle: finanzverwaltung.nrw.de)
Ausblick auf kommende Tarifverhandlungen
Die nächsten Tarifverhandlungen für die Länder (TVL) beginnen am 3. Dezember 2025. Die Ergebnisse werden voraussichtlich auch für NRW-Beamte übernommen, wobei die Umsetzung erfahrungsgemäß einige Monate dauert.
Für Bundesbeamte wurde bereits eine Einigung erzielt: Sie erhalten rückwirkend zum 1. April 2025 eine Erhöhung um 3,0 % (mindestens 110 € monatlich) und ab 1. Mai 2026 weitere 2,8 %. Diese Anpassungen könnten als Orientierung für künftige Landesverhandlungen dienen.
Verfassungsrechtliche Entwicklungen
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile der Besoldungsgesetze verschiedener Länder, darunter auch NRW, als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Mindestalimentation und das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen müssen stärker beachtet werden. Dies könnte zu zusätzlichen Anpassungen in den kommenden Jahren führen.
Fazit: Ihre Beamtenpension optimal planen
Die Beamtenpension in NRW bietet Ihnen eine solide Altersversorgung, die sich nach Ihren Dienstjahren und Ihrer Besoldung richtet. Mit den aktuellen Erhöhungen und einem Höchstsatz von 71,75 % nach 40 Dienstjahren steht Ihre Versorgung auf einem guten Fundament. Dennoch gibt es viele individuelle Faktoren zu beachten: Vordienstzeiten, Inflation bis zu Ihrer Pension, Teilzeitphasen, mögliche Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Pensionierung oder die Auswirkungen von Kindererziehungszeiten.
Die Berechnung Ihrer persönlichen Pension kann schnell komplex werden. Besonders wenn Sie überlegen, früher in den Ruhestand zu gehen oder Ihre Altersversorgung durch private Altersvorsorge ergänzen möchten, lohnt sich eine professionelle Beratung. Als unabhängiger Finanzberater mit Spezialisierung auf Beamte kenne ich die Besonderheiten Ihrer Versorgung genau und entwickle mit Ihnen gemeinsam eine optimale Strategie für Ihren Ruhestand.
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FAQ zur Pension für Beamte in NRW
Die Pensionshöhe hängt von Ihrer Besoldungsgruppe und Dienstzeit ab. Bei der Besoldungsgruppe A12 mit 40 Dienstjahren erhalten Sie etwa 4.070 € brutto monatlich, bei A13 sind es rund 4.420 € brutto. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 3.240 € brutto pro Monat. Nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung bleiben je nach persönlicher Situation etwa 70 bis 75 % als Nettopension. Die genaue Höhe können Sie mit dem Beamtenpension Rechner des Landesamts für Besoldung und Versorgung NRW ermitteln.
(Quellen: finanzverwaltung.nrw.de, versicherungsbote.de)
Die nächsten Tarifverhandlungen für Landesbeamte starten am 3. Dezember 2025. Erfahrungsgemäß dauert die Umsetzung der Ergebnisse mehrere Monate, sodass mit einer Anpassung frühestens Mitte 2026 zu rechnen ist. Als Orientierung dient oft das Bundesergebnis: Dort wurde bereits eine Erhöhung um 3,0 % ab April 2025 und weitere 2,8 % ab Mai 2026 vereinbart. Pensionserhöhungen folgen in der Regel den Besoldungsanpassungen der aktiven Beamten.
Bei der Besoldungsgruppe A13, Stufe 12, beträgt das aktuelle Grundgehalt 6.174,04 € brutto. Mit 40 Dienstjahren ergibt sich eine Bruttopension von etwa 4.420 €. Die Nettopension hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab: Familienstand, Kinderfreibeträge und Beihilfeanspruch beeinflussen die Abzüge. Als Richtwert können Sie mit etwa 3.100 bis 3.300 € netto rechnen. Für eine präzise Berechnung Ihrer individuellen Nettopension sollten Sie den Versorgungsrechner nutzen oder sich persönlich beraten lassen.
(Quelle: finanzverwaltung.nrw.de)
Für den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % benötigen Sie 40 vollständige Dienstjahre. Sie können aber auch früher in Pension gehen: Mit 35 Dienstjahren erhalten Sie 62,78 % Ihrer ruhegehaltfähigen Bezüge. Vordienstzeiten wie Ausbildung, Studium oder Wehrdienst können bis zu maximal 10 Jahre angerechnet werden. Kindererziehungszeiten erhöhen ebenfalls Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit: bis zu 3 Jahre pro Kind bei Geburten nach 1992. Bei Teilzeitarbeit verlängert sich entsprechend die Zeit bis zum Erreichen der vollen Dienstjahre. Eine abschlagsfreie Pension ist mit 45 Dienstjahren bereits ab 65 Jahren möglich.
(Quelle: finanzverwaltung.nrw.de)

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





