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Pension für Beamte im Saarland: Berechnung, Anspruch und Regelungen

Ihre Altersversorgung als Beamter im Saarland: Das sollten Sie wissen

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  • 12.12.2025

  • Allgemein, Beamte, Pension

Die Beamtenpension im Saarland

Die Pension für Beamte im Saarland unterscheidet sich grundlegend vom Rentensystem der gesetzlich Versicherten. Als Beamter erhalten Sie keine Rente, sondern eine Pension, die direkt aus dem Landeshaushalt finanziert wird. Diese Versorgung basiert auf dem Alimentationsprinzip und sichert Ihnen und Ihrer Familie einen angemessenen Lebensunterhalt im Ruhestand.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Ihre Pension berechnet wird, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und welche aktuellen Entwicklungen es gibt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Berechnung nach klarer Formel: Ihre Pension beträgt pro Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge, maximal 71,75 % nach 40 Jahren.

  • Aktuelle Erhöhung von 5,5 %: Zum 1. Februar 2025 wurden die Pensionen im Saarland um 5,5 % angehoben.

  • Regelaltersgrenze bei 67 Jahren: Für Beamte ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren, mit Abschlägen ist ein Ruhestand ab 63 möglich.

  • Mindestversorgung garantiert: Selbst bei kurzer Dienstzeit erhalten Sie mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder 65 % der Endstufe A4.

  • Hinterbliebene abgesichert: Ihre Familie erhält im Todesfall 55 % Witwengeld und 12-20 % Waisengeld vom Ruhegehalt.

  • Saarland im Besoldungsvergleich hinten: Die Bezüge liegen oft unter dem Bundesdurchschnitt, was sich langfristig auf die Pensionshöhe auswirkt.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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