
Pension für Beamte im Saarland: Berechnung, Anspruch und Regelungen
Ihre Altersversorgung als Beamter im Saarland: Das sollten Sie wissen

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12.12.2025
Allgemein, Beamte, Pension
Die Beamtenpension im Saarland
Die Pension für Beamte im Saarland unterscheidet sich grundlegend vom Rentensystem der gesetzlich Versicherten. Als Beamter erhalten Sie keine Rente, sondern eine Pension, die direkt aus dem Landeshaushalt finanziert wird. Diese Versorgung basiert auf dem Alimentationsprinzip und sichert Ihnen und Ihrer Familie einen angemessenen Lebensunterhalt im Ruhestand.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Ihre Pension berechnet wird, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und welche aktuellen Entwicklungen es gibt.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Berechnung nach klarer Formel: Ihre Pension beträgt pro Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge, maximal 71,75 % nach 40 Jahren.
Aktuelle Erhöhung von 5,5 %: Zum 1. Februar 2025 wurden die Pensionen im Saarland um 5,5 % angehoben.
Regelaltersgrenze bei 67 Jahren: Für Beamte ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren, mit Abschlägen ist ein Ruhestand ab 63 möglich.
Mindestversorgung garantiert: Selbst bei kurzer Dienstzeit erhalten Sie mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder 65 % der Endstufe A4.
Hinterbliebene abgesichert: Ihre Familie erhält im Todesfall 55 % Witwengeld und 12-20 % Waisengeld vom Ruhegehalt.
Saarland im Besoldungsvergleich hinten: Die Bezüge liegen oft unter dem Bundesdurchschnitt, was sich langfristig auf die Pensionshöhe auswirkt.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Welche Regelungen gelten für die Beamtenpension im Saarland?
Die rechtliche Grundlage Ihrer Pension bildet das Saarländische Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG). Es regelt alle wesentlichen Aspekte Ihrer Altersversorgung: von den Voraussetzungen für den Ruhestand über die Berechnung der Pensionsbezüge bis zur Hinterbliebenenversorgung.
Das System basiert auf dem verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzip. Ihr Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen und Ihrer Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes und unterscheidet die Beamtenversorgung fundamental von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Gegensatz zu Angestellten zahlen Sie als Beamter keine Beiträge in ein Versicherungssystem ein. Ihre Pension wird vollständig aus dem Landeshaushalt finanziert. Das bedeutet: Die Steuerzahler tragen die Kosten Ihrer späteren Versorgung. Diese besondere Form der Alterssicherung ist Teil des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn.
Die Bestandteile Ihrer Versorgung
Ihre Versorgung umfasst nicht nur das Ruhegehalt selbst. Sie beinhaltet auch die Hinterbliebenenversorgung für Ihre Familie. Dazu gehören das Witwengeld oder Witwergeld für Ihren Ehepartner, das Waisengeld für Ihre Kinder und ein Sterbegeld. Die Höhe dieser Leistungen ist im SBeamtVG genau festgelegt. Bei jeder Besoldungsanpassung erhöhen sich auch diese Bezüge proportional (Quelle: SBeamtVG).
Ein wichtiger Baustein Ihrer Versorgung ist die Beihilfe. Sie erhalten Unterstützung bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Die Saarländische Beihilfeverordnung regelt die Details. Als Pensionär behalten Sie Ihre Beihilfeberechtigung. Der Beihilfesatz liegt dann zwischen 70 % und 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen, abhängig von Ihrer Besoldungsgruppe.
Für Beamte, die nach dem 31. Dezember 2006 eingestellt wurden, gelten teilweise angepasste Regelungen. Diese Änderungen sollen die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems sichern. Die grundlegenden Prinzipien der Beamtenversorgung bleiben jedoch erhalten.
Wie wird die Pension für Beamte im Saarland berechnet?
Die Berechnung Ihrer Pension folgt einer transparenten Formel: Ruhegehalt = Ruhegehaltssatz × ruhegehaltfähige Dienstbezüge. Diese beiden Faktoren bestimmen die Höhe Ihrer späteren Versorgung.
Der Ruhegehaltssatz ergibt sich aus Ihren Dienstjahren. Für jedes Jahr Ihrer aktiven Dienstzeit erwerben Sie einen Anspruch von 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Bezüge (Quelle: SBeamtVG). Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie mit 71,75 % die Höchstgrenze. Weitere Dienstjahre erhöhen Ihre Pension nicht mehr.
Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge setzen sich aus Ihrem Grundgehalt und dem Familienzuschlag der Stufe 1 zusammen. Maßgeblich sind die Bezüge, die Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Pensionierung erhalten haben. Falls Sie das letzte Amt weniger als zwei Jahre bekleidet haben, zählen die Bezüge des vorherigen Amtes.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Berechnung
Nehmen wir an, Sie sind Beamter in der Besoldungsgruppe A 13 mit 40 Dienstjahren. Ihr monatliches Grundgehalt beträgt 4.600 €, dazu kommt der Familienzuschlag von 160 € (Stand: Februar 2025). Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge belaufen sich somit auf 4.760 €.
| Berechnungsschritt | Wert |
| Dienstjahre | 40 Jahre |
| Ruhegehaltssatz | 71,75 % (40 × 1,79375 %) |
| Ruhegehaltfähige Bezüge | 4.760 € |
| Monatliche Pension | 3.416 € |
(Quelle: dbb.de)
Die Mindestversorgung sichert Sie ab
Auch bei kurzer Dienstzeit müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die Mindestversorgung garantiert Ihnen entweder 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus Ihrer erreichten Besoldungsgruppe oder 65 % der Endstufe A 4 plus einem Fixbetrag. Sie erhalten automatisch den höheren der beiden Beträge (Quelle: dbb.de).
Voraussetzung für ein Ruhegehalt ist grundsätzlich eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie ohne eigenes grobes Verschulden bei der Ausübung Ihres Dienstes dienstunfähig werden.
Für Beamte, die nach 2007 eingestellt wurden, gilt eine leichte Absenkung. Ein Faktor von 0,99349 berücksichtigt, dass die jährliche Sonderzahlung für Pensionäre früher geringer war als für aktive Beamte.
Die individuelle Berechnung Ihrer Pension kann komplex werden. Verschiedene Faktoren wie Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubungen oder die Anerkennung von Vordienstzeiten spielen eine Rolle. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, Ihre persönliche Situation genau zu analysieren und Ihre Versorgungslücke zu ermitteln. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin, um Klarheit über Ihre individuelle Pensionshöhe zu erhalten.
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Welche Einflussfaktoren bestimmen die Höhe der Beamtenpension im Saarland?
Die Höhe Ihrer späteren Pension hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der wichtigste ist die Länge Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit. Je mehr Jahre Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, desto höher fällt Ihre Pension aus. Nach 40 Jahren erreichen Sie mit 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge die Höchstgrenze.
Ihre letzten Dienstbezüge bilden die zweite entscheidende Größe. Da die Pension als Prozentsatz Ihres Grundgehalts berechnet wird, wirkt sich eine höhere Besoldung direkt positiv aus. Eine Beförderung kurz vor der Pensionierung kann Ihre Versorgung deutlich verbessern. Beachten Sie jedoch: Die höheren Bezüge müssen mindestens zwei Jahre lang gezogen werden, damit sie voll berücksichtigt werden.
Ihre Erfahrungsstufe macht den Unterschied
Das Grundgehalt in Ihrer Laufbahn steigt mit den Erfahrungsstufen. Diese erhöhen sich alle zwei bis vier Jahre. Ein Beamter mit längerer Dienstzeit durchläuft mehr Stufen und erreicht ein höheres Endgehalt. Das wirkt sich positiv auf die Pensionsberechnung aus.
Auch Ihr Familienstand beeinflusst die Pension. Der Familienzuschlag Stufe 1 gehört zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Verheiratete Beamte mit Kindern erhalten eine etwas höhere Pension als unverheiratete Kollegen mit gleicher Dienstzeit und Besoldungsgruppe. Der aktuelle Familienzuschlag beträgt 160 € monatlich (Stand: Februar 2025) (Quelle: dbb.de).
Teilzeit und Elternzeit beeinflussen Ihre Ansprüche
Phasen der Teilzeitbeschäftigung werden nur anteilig berücksichtigt. Bei einer 75-%-Stelle zählt das Jahr auch nur zu 75 % als ruhegehaltfähige Dienstzeit. Beurlaubungen ohne Dienstbezüge, etwa für Elternzeit, gelten grundsätzlich nicht als ruhegehaltfähig.
Die Regelungen zur Elternzeit haben sich in den letzten Jahren verbessert. Bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit pro Kind können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden. Das ist besonders wichtig für Beamtinnen, die ihre Karriere für die Familie unterbrechen.
Der Zeitpunkt Ihrer Pensionierung spielt ebenfalls eine Rolle. Erreichen Sie die reguläre Altersgrenze, erhalten Sie Ihre volle Pension ohne Abzüge. Ein vorzeitiger Ruhestand führt zu dauerhaften Versorgungsabschlägen. Arbeiten Sie über die Altersgrenze hinaus, können Sie weitere Dienstjahre anrechnen lassen und Ihre Pension verbessern.
Besoldungsanpassungen sichern Ihre Kaufkraft
Die regelmäßigen Besoldungsanpassungen wirken sich auch auf Ihre Pension aus. Als Pensionär profitieren Sie von den Erhöhungen im öffentlichen Dienst. So bleibt die Kaufkraft Ihrer Versorgung erhalten. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Februar 2025 mit einer Erhöhung um 5,5 % (Quelle: dbb-saar.de).
Besondere Lebensumstände können ebenfalls relevant sein. Vordienstzeiten außerhalb des Beamtenverhältnisses werden teilweise angerechnet. Dazu zählen Wehrdienst, Zivildienst oder förderliche Ausbildungszeiten. Auch Zeiten im Angestelltenverhältnis des öffentlichen Dienstes können berücksichtigt werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Ihrer späteren Beamtentätigkeit stehen.
Die Vielzahl der Einflussfaktoren macht eine individuelle Betrachtung unerlässlich. Jede Laufbahn ist einzigartig. Um Ihre persönliche Pensionshöhe zu ermitteln und mögliche Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen, ist eine professionelle Analyse sinnvoll.
Was gilt für Pensionseintritt, Kürzungen und Sonderfälle im Saarland?
Die reguläre Altersgrenze für Beamte im Saarland steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für Beamte ab Jahrgang 1964 gilt bereits die Altersgrenze von 67 Jahren. Die Anhebung erfolgt gestaffelt: Sind Sie 1950 geboren, liegt Ihre Altersgrenze bei 65 Jahren und 2 Monaten. Mit jedem späteren Jahrgang steigt sie um weitere Monate.
Sie können bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Dieser Antragsruhestand ist jedoch mit Versorgungsabschlägen verbunden. Pro Jahr des vorgezogenen Ruhestands verlieren Sie 3,6 % Ihrer Pension dauerhaft. Das entspricht 0,3 % pro Monat. Bei einem Ruhestand mit 63 statt 67 Jahren bedeutet das einen Abschlag von 14,4 %.
Sonderregelungen für besondere Situationen
Schwerbehinderte Beamte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % genießen günstigere Bedingungen. Sie können bereits ab 60 Jahren in den Ruhestand treten. Der maximale Versorgungsabschlag beträgt hier nur 10,8 %, da die Antragsaltersgrenze niedriger liegt.
Bei Dienstunfähigkeit gelten besondere Schutzregelungen. Ist die Dienstunfähigkeit nicht durch einen Dienstunfall entstanden, fallen maximal 10,8 % Versorgungsabschlag an. Bei einem Dienstunfall entfallen die Abschläge vollständig. Sie erhalten Ihre volle berechnete Pension.
Eine wichtige Absicherung bietet die Zurechnungszeit. Werden Sie vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig, rechnet man die Zeit bis zum 60. Geburtstag als zusätzliche Dienstzeit an. Das erhöht Ihr Ruhegehalt deutlich und gleicht den frühen Ausstieg aus dem Dienst teilweise aus.
Erleichterungen für belastende Tätigkeiten
Haben Sie im Schicht- oder Wechselschichtdienst gearbeitet? Oder waren Sie im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr tätig? Dann reduzieren sich Ihre Versorgungsabschläge. Pro zwei Jahre in diesen belastenden Tätigkeiten sinkt der Abschlag um 0,3 %, maximal um 3,6 % insgesamt.
Nach 45 Dienstjahren können Sie unter bestimmten Bedingungen abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Haben Sie die für Ihren Jahrgang geltende Altersgrenze erreicht und 45 Jahre gedient, entfallen die Abschläge zur regulären Altersgrenze von 67 Jahren. Diese Regelung würdigt besonders lange Dienstzeiten.
Übergangsregelungen im Detail
Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze betrifft die Jahrgänge unterschiedlich:
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
| 1950 | 65 Jahre + 2 Monate |
| 1955 | 65 Jahre + 9 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
(Quelle: dbb-saar.de)
Die Entscheidung über den richtigen Zeitpunkt für Ihren Ruhestand will gut überlegt sein. Abschläge mindern Ihre Pension dauerhaft. Andererseits können gesundheitliche Gründe oder persönliche Lebensumstände einen früheren Ruhestand sinnvoll machen. Eine individuelle Berechnung zeigt Ihnen, mit welcher Pension Sie zu welchem Zeitpunkt rechnen können. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung für Ihre Zukunft.
Welche aktuellen Entwicklungen und Anpassungen gibt es bei der Pension für Beamte im Saarland?
Die jüngsten Anpassungen der Beamtenpensionen im Saarland zeigen positive Entwicklungen. Zum 1. Februar 2025 erhielten Pensionäre eine lineare Erhöhung ihrer Versorgungsbezüge um 5,5 %. Diese Anpassung basiert auf dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder vom Dezember 2023 (Quelle: dbb-saar.de).
Bereits im November 2024 gab es eine erste Stufe der Anpassung. Damals erhöhten sich die Tabellenentgelte um 200 € monatlich. Zusätzlich stiegen die dynamischen Entgeltbestandteile um 4,76 %. Diese zweistufige Erhöhung stellt sicher, dass Beamte und Pensionäre gleichermaßen von der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren.
Die Besoldungstabellen zeigen die neuen Werte
Die aktualisierten Besoldungstabellen vom Februar 2025 bilden die Grundlage für künftige Pensionsberechnungen. In der Besoldungsgruppe A 4 beträgt das Grundgehalt in Stufe 1 nun 2.383,13 € monatlich. Diese Beträge sind entscheidend für alle Beamten, die 2025 oder später in den Ruhestand gehen (Quelle: dbb.de).
Ein wichtiger Fortschritt ist die gleichberechtigte Einbeziehung der Versorgungsempfänger. Pensionäre profitieren von denselben prozentualen Erhöhungen wie aktive Beamte. Die Erhöhung erfolgt entsprechend dem individuellen Ruhegehaltssatz und bei Hinterbliebenen nach dem jeweiligen Anteilssatz.
Die Anwärterbezüge wurden ebenfalls angepasst. Zum 1. Februar 2025 stiegen die Anwärtergrundbeträge um 50 €. Diese Erhöhung unterstützt den Beamtennachwuchs und macht die Ausbildung im öffentlichen Dienst attraktiver.
Herausforderungen bleiben bestehen
Trotz der Erhöhungen steht das Saarland im bundesweiten Besoldungsvergleich nicht gut da. In vielen Besoldungsgruppen belegt das Land den letzten Platz im Ranking. Saarländische Beamte verdienen teilweise deutlich weniger als ihre Kollegen in anderen Bundesländern. Diese Differenz wirkt sich langfristig auch auf die Pensionshöhe aus.
Der Deutsche Beamtenbund (dbb) Saarland fordert eine Überprüfung der amtsangemessenen Alimentation. Die Frage ist, ob die aktuellen Besoldungs- und Versorgungsbezüge den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2015 und 2020 entsprechen. Diese Diskussion könnte zu weiteren Anpassungen führen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Problemfälle bei der Umsetzung. Der dbb wies auf Unklarheiten bei Beamten in Elternzeit und bei Anwärtern hin. Hier forderte der Beamtenbund Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren.
Langfristige Perspektiven
Die demografische Entwicklung stellt eine zentrale Herausforderung dar. Beamte haben statistisch eine höhere Lebenserwartung als der Bevölkerungsdurchschnitt. Die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer steigt damit kontinuierlich. Dies führt zu höheren Versorgungsausgaben für das Land.
Diskutiert wird, ob künftig längere Dienstzeiten oder moderate Anpassungen der Pensionsansprüche notwendig werden. Die Finanzierbarkeit des Systems muss langfristig gesichert bleiben. Gleichzeitig muss die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhalten werden.
Die nächsten Tarifverhandlungen für die Zeit nach 2025 werden im Herbst 2025 stattfinden. Der aktuelle TV-L-Vertrag läuft bis zum 31. Oktober 2025. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bestimmen die weiteren Besoldungs- und Versorgungsanpassungen.
Für Ihre persönliche Planung bedeutet das: Die regelmäßigen Anpassungen sichern grundsätzlich Ihre Kaufkraft. Dennoch sollten Sie die Entwicklung im Blick behalten. Eine zusätzliche private Altersvorsorge für Beamte kann sinnvoll sein, um Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Lassen Sie sich dazu gerne individuell beraten.
Fazit: Ihre Beamtenpension im Saarland strategisch planen
Die Beamtenpension im Saarland bietet Ihnen eine solide Grundlage für Ihren Ruhestand. Mit bis zu 71,75 % der letzten Bezüge nach 40 Dienstjahren liegt sie deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Rente. Die aktuelle Erhöhung um 5,5 % zeigt, dass Ihre Versorgung an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird.
Dennoch gibt es Herausforderungen: Das Saarland liegt bei der Besoldung oft unter dem Bundesdurchschnitt. Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre und mögliche Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand erfordern eine sorgfältige Planung.
Ihre individuelle Situation bestimmt letztlich die Höhe Ihrer Pension. Dienstzeiten, Besoldungsgruppe, Familienstand und der gewählte Pensionszeitpunkt spielen zusammen. Die Berechnung kann schnell komplex werden. Besonders bei Teilzeiten, Elternzeiten oder Vordienstzeiten ist eine genaue Analyse wichtig.
Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, Klarheit über Ihre Versorgungssituation zu gewinnen. Gemeinsam können wir Ihre voraussichtliche Pensionshöhe berechnen, mögliche Versorgungslücken identifizieren und Strategien für eine optimale Altersvorsorge entwickeln. Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenfreien Beratungstermins, um Ihre finanzielle Zukunft zu sichern.
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FAQ zur Pension von Beamten im Saarland
Pensionäre im Saarland erhalten mehr Geld, wenn die Besoldung der aktiven Beamten angepasst wird. Dies geschieht regelmäßig nach der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Februar 2025 mit 5,5 % (Quelle: dbb-saar.de).
Die nächsten Anpassungen hängen von den Tarifverhandlungen für die Zeit nach 2025 ab. Diese finden voraussichtlich im Herbst 2025 statt. Die Ergebnisse werden dann zeit- und systemgerecht auf den Beamtenbereich übertragen.
Die Pensionshöhe berechnet sich nach der Formel: Pension = Ruhegehaltssatz × ruhegehaltfähige Dienstbezüge. Der Ruhegehaltssatz beträgt pro Dienstjahr 1,79375 %. Nach 40 Jahren erreichen Sie die Höchstgrenze von 71,75 %.
Ein Beispiel: Ein Beamter der Besoldungsgruppe A 13 mit 40 Dienstjahren und einem Grundgehalt von 4.600 € plus 160 € Familienzuschlag erhält etwa 3.416 € Pension monatlich. Das entspricht 71,75 % von 4.760 € ruhegehaltfähigen Bezügen.
Die tatsächliche Pension hängt von Ihrer individuellen Laufbahn ab. Für eine genaue Berechnung Ihrer persönlichen Situation vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
Die nächste Gehaltserhöhung hängt von den kommenden Tarifverhandlungen ab. Der aktuelle TV-L-Vertrag läuft bis zum 31. Oktober 2025. Die Verhandlungen für die Folgezeit beginnen voraussichtlich im Herbst 2025.
Nach einem Tarifabschluss folgt die Übertragung auf den Beamtenbereich durch ein Besoldungsanpassungsgesetz. Aktive Beamte und Pensionäre profitieren dann gleichzeitig oder kurz nacheinander von den Erhöhungen.
Die Anzahl Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstjahre wird individuell berechnet. Grundsätzlich zählen alle Zeiten im Beamtenverhältnis: Vorbereitungsdienst, Probe-, Lebenszeit- oder Zeitbeamtenverhältnis.
Zusätzlich können angerechnet werden: Wehrdienst, Zivildienst und unter Umständen Zeiten im Angestelltenverhältnis des öffentlichen Dienstes. Ausbildungszeiten können bis zu fünf Jahre berücksichtigt werden, Studienzeiten maximal drei Jahre.
Teilzeitbeschäftigung wird anteilig berechnet. Eine 75-%-Stelle zählt nur zu 75 % als ruhegehaltfähige Zeit. Die maximale anrechenbare Dienstzeit beträgt 40 Jahre. Danach ist die Höchstversorgung von 71,75 % erreicht.
Die endgültige Feststellung erfolgt bei Ihrem Ruhestandseintritt. Für eine Vorabberechnung Ihrer persönlichen Dienstzeiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.




