
Pension für Beamte in Berlin: Was Sie jetzt wissen müssen
Ihre Altersvorsorge als Berliner Beamter steht vor großen Veränderungen

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09.01.2026
Allgemein, Beamte, Pension
Einleitung: Die Berliner Beamtenpension im Umbruch
Die Beamtenversorgung in Berlin befindet sich in einer Phase grundlegender Veränderungen. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab 2026 und dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Besoldung stehen Sie als Berliner Beamter vor wichtigen Entscheidungen. Diese Entwicklungen wirken sich direkt auf Ihre spätere Pension aus und erfordern eine fundierte Planung Ihrer Altersvorsorge.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Berechnung Ihrer Pension, zu den neuen Altersgrenzen und den Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung auf Ihre Versorgungsansprüche.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Pensionsberechnung folgt klarer Formel: Pro Dienstjahr erhalten Sie 1,79375 % Ihrer letzten Dienstbezüge als Pension, maximal 71,75 % nach 40 Jahren.
Regelaltersgrenze steigt auf 67 Jahre: Ab 2026 erfolgt die schrittweise Anhebung, betroffen sind alle ab Jahrgang 1961 geborenen Beamten.
Verfassungswidrige Besoldung 2008-2020 bestätigt: Das Bundesverfassungsgericht hat Berlin zu Nachzahlungen verpflichtet, der Senat arbeitet an einem Reparaturgesetz bis März 2027.
Frühere Pensionierung kostet 3,6 % pro Jahr: Wer vor der Regelaltersgrenze in Pension geht, muss dauerhafte Abschläge von 0,3 % pro Monat hinnehmen.
Schwerbehinderte Beamte genießen Sonderregelungen: Die Altersgrenze liegt bei 60 bis 62 Jahren mit maximal 10,8 % Abschlag statt 14,4 %.
Pension deutlich höher als gesetzliche Rente: Durchschnittlich erhalten Pensionäre 3.340 € monatlich gegenüber 1.099 € bei Rentnern.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wie funktioniert die Pension für Beamte in Berlin grundsätzlich?
Die Beamtenversorgung in Berlin unterscheidet sich fundamental von der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Beamter zahlen Sie keine eigenen Beiträge in eine Versicherung ein. Stattdessen finanziert das Land Berlin Ihre Pension vollständig aus Steuermitteln. Diese Alimentationspflicht ist in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert (Quelle: BeamtVG).
Das Berliner System folgt dem Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge besonders: Ihre Beamtenpension deckt sowohl die erste als auch die zweite Säule ab. Sie benötigen daher keine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge. Diese integrierte Versorgung macht die Beamtenpension zu einem umfassenden Sicherungssystem.
Die Grundvoraussetzung für Ihre Pensionsansprüche ist eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren. Erst dann erwerben Sie die sogenannte Wartezeit. Der Anspruch auf Ruhegehalt entsteht mit Erreichen Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze oder bei Dienstunfähigkeit unabhängig vom Alter.
Ihre Versorgung umfasst mehr als nur die Altersvorsorge. Das System beinhaltet auch Hinterbliebenenschutz durch Witwen- und Waisengeld sowie Unfallfürsorgeleistungen. Diese umfassende Absicherung ersetzt für Sie als Beamten die verschiedenen Sozialversicherungszweige.
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Wie wird Ihre Pension als Beamter in Berlin berechnet?
Die Berechnung Ihrer Pension folgt einer klaren mathematischen Formel. Für jedes volle Jahr Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit erhöht sich Ihr Ruhegehaltssatz um 1,79375 %. Diese Quote gilt bundesweit einheitlich (Quelle: berlin.de).
Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Bei 27 Jahren Dienstzeit errechnet sich Ihr Ruhegehaltssatz wie folgt: 27 Jahre × 1,79375 % = 48,43 %. Als Beamter der Besoldungsgruppe A 13, Stufe 8 mit einem Grundgehalt von 5.604,97 € erhalten Sie ein monatliches Ruhegehalt von 2.714,59 € (Quellen: vbe.berlin, oeffentlicher-dienst.info).
Der maximale Ruhegehaltssatz beträgt 71,75 %. Diesen erreichen Sie nach 40 Jahren Vollzeitbeschäftigung. Jedes weitere Dienstjahr darüber hinaus erhöht Ihre Pension nicht mehr. Diese Obergrenze schafft Transparenz und Planbarkeit für Ihre Altersvorsorge.
Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge basieren auf Ihrem Einkommen der letzten zwei Jahre vor der Pensionierung. Diese umfassen:
Ihr Grundgehalt
Den Familienzuschlag der Stufe 1
Eventuelle Amtszulagen
Die Mindestversorgung sichert Sie zusätzlich ab. Sie beträgt entweder 35 % Ihrer letzten Bezüge oder 65 % der Endstufe A 4 plus Fixbetrag. Der jeweils höhere Betrag wird gewährt. Diese Regelung schützt besonders Beamte mit kurzen Dienstzeiten oder niedrigen Besoldungsgruppen.
Wichtig zu beachten: Wenn Sie Ihre Pension berechnen, sollten Sie auch die zu erwartende Inflation bis zum Eintritt in Ihren Ruhestand berücksichtigen. Auch, wenn der Betrag Ihrer Pension heute hoch erscheint, wird sich die Kaufkraft bis zum Eintritt in Ihren Ruhestand zwangsläufig durch die Inflation deutlich verringern.
Welche Dienstzeiten sind für Ihre Pension in Berlin ruhegehaltsfähig?
Ihre ruhegehaltsfähige Dienstzeit beginnt mit dem Tag Ihrer Berufung ins Beamtenverhältnis. Grundsätzlich zählen alle Zeiten im aktiven Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn. Besondere Bedeutung haben dabei auch Zeiten vor der Verbeamtung.
Vordienstzeiten können unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden. Eine Lehrkraft mit fünf Jahren tariflicher Beschäftigung vor der Verbeamtung kann diese Zeit als ruhegehaltsfähig anerkennen lassen. Dadurch erhöht sich die Gesamtdienstzeit von beispielsweise 13 auf 18 Jahre (Quelle: vbe.berlin).
Ausbildungszeiten werden teilweise berücksichtigt. Bei Lehrkräften können drei Jahre Studium und 1,5 Jahre Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Dies führt zu einer deutlich höheren Gesamtdienstzeit und entsprechend höherer Pension.
Nicht ruhegehaltsfähig sind hingegen:
Beurlaubungen ohne Dienstbezüge (mit Ausnahmen)
Zeiten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst
Doppelt belegte Zeiträume bei Überschneidungen
Wie wirken sich Teilzeit und Beurlaubung auf Ihre Pension in Berlin aus?
Teilzeitbeschäftigung wird bei der Anzahl der Dienstjahre voll berücksichtigt. Zehn Jahre Vollzeit plus zehn Jahre halbe Stelle ergeben 20 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Allerdings verringern sich die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge entsprechend dem Beschäftigungsumfang (Quelle: bmi.bund.de).
Beurlaubungen ohne Bezüge sind grundsätzlich nicht ruhegehaltsfähig. Wichtige Ausnahmen bilden jedoch familienbedingte Beurlaubungen:
Elternzeit
Kindererziehungszeiten
Pflegezeiten für Angehörige
Diese Zeiten können als ruhegehaltsfähig anerkannt werden und erhöhen Ihre Pensionsbasis. Die maximale Anrechnung beträgt zwölf Jahre für Beurlaubung ohne Bezüge (Quelle: vbe.berlin).
Der Kindererziehungszuschlag verbessert Ihre Pension zusätzlich. Pro Monat Kindererziehung erhalten Sie 0,0833 Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Bei zwei Kindern mit je drei Jahren Erziehungszeit können Sie sechs zusätzliche Jahre erwerben. Dies kann den Unterschied zwischen einer durchschnittlichen und der Höchstpension ausmachen (Quelle: berlin.de).
Welche Altersgrenzen gelten für Beamte in Berlin beim Ruhestand?
Die Regelaltersgrenze für Berliner Beamte erhöht sich ab 2026 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Das entsprechende Gesetz wurde im Dezember 2024 verabschiedet und im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 41 veröffentlicht (Quellen: berlin.de, stern.de).
Die Staffelung erfolgt jahrgangsweise:
Jahrgang 1961: 65 Jahre und 3 Monate
Jahrgang 1962: 65 Jahre und 6 Monate
Jahrgang 1963: 65 Jahre und 9 Monate
Ab Jahrgang 1968: 67 Jahre
Für bestimmte Berufsgruppen gelten Ausnahmen. Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug behalten die Altersgrenze von 65 Jahren. Diese Regelung würdigt die besonderen körperlichen und psychischen Belastungen dieser Tätigkeiten (Quelle: drb-berlin.de).
Lehrkräfte unterliegen speziellen Ruhestandsregelungen. Vor 1961 Geborene gehen mit Ablauf des Schuljahres in Pension. Nach 1960 Geborene treten mit Ablauf des Halbjahres in den Ruhestand. Diese Regelung ermöglicht einen geordneten Übergang im Schulbetrieb.
Wann können Sie als Beamter in Berlin früher in Pension gehen und welche Abschläge drohen?
Die Antragsaltersgrenze ermöglicht Ihnen den Ruhestand ab 63 Jahren. Voraussetzung ist die Erfüllung der Mindestdienstzeit und dass keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Diese Option steht Ihnen auf eigenen Antrag offen (Quelle: berlin.de).
Die Versorgungsabschläge betragen 0,3 % pro Monat oder 3,6 % pro Jahr. Diese Kürzung gilt dauerhaft für Ihre gesamte Pensionszeit. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze steigen auch die maximalen Abschläge:
Bei Ruhestand mit 63 Jahren (alte Regelung): 7,2 % Abschlag
Bei Ruhestand mit 63 Jahren (ab 2029): 14,4 % Abschlag
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die finanziellen Auswirkungen: Bei einer Pension von 3.000 € und 14,4 % Abschlag verlieren Sie monatlich 432 €. Über 20 Jahre Ruhestand summiert sich dies auf 103.680 € (Quelle: dbb.de).
Abschlagsfreie Pensionierung ist unter bestimmten Bedingungen möglich:
Nach 45 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit (ohne Ausbildungszeiten)
Bei Dienstunfähigkeit ab 63 Jahren mit 40 Dienstjahren
Diese Regelungen schaffen Anreize für lange Dienstzeiten und schützen gleichzeitig vor gesundheitsbedingtem Ausscheiden.
Welche Sonderregeln gibt es für schwerbehinderte Beamte in Berlin?
Schwerbehinderte Beamte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 genießen besondere Schutzregelungen. Ihre Altersgrenze liegt zwischen 60 und 62 Jahren, abhängig vom Geburtsjahr. Die Anhebung erfolgt parallel zur allgemeinen Altersgrenze, aber in geringerem Umfang (Quelle: drb-berlin.de).
Die Staffelung für Schwerbehinderte:
Bis Jahrgang 1965: 60 Jahre
Jahrgang 1966: 60 Jahre und 1 Monat
Schrittweise Erhöhung
Ab Jahrgang 1972: 62 Jahre
Der maximale Versorgungsabschlag beträgt für Schwerbehinderte nur 10,8 %. Diese Begrenzung gilt unabhängig davon, wie früh Sie in Pension gehen. Ein schwerbehinderter Beamter mit Ruhestand bei 60 Jahren spart gegenüber der Regelberechnung erhebliche Abschläge.
Die Anerkennung der Schwerbehinderung muss rechtzeitig erfolgen. Stellen Sie den Antrag frühzeitig beim Versorgungsamt. Die amtliche Feststellung der Behinderung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderregelungen.
Wie beeinflusst die verfassungswidrige Besoldung in Berlin Ihre spätere Pension?
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 19. November 2025 fest: Die Berliner Beamtenbesoldung war von 2008 bis 2020 verfassungswidrig. Diese epochale Entscheidung betrifft alle Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A (Quellen: gdp.de, dbb.de).
Die Tragweite des Urteils ist erheblich. Im Gegensatz zum Urteil von 2020, das nur höhere Besoldungsgruppen betraf, umfasst diese Entscheidung alle Beamten der Besoldungsordnung A. Der Prüfzeitraum wurde auf 13 Jahre erweitert.
Der Berliner Senat muss bis zum 31. März 2027 ein Reparaturgesetz vorlegen. Eine Risikovorsorge von 280 Millionen € wurde bereits im Doppelhaushalt 2026/2027 eingeplant. Diese Mittel sollen die erwarteten Nachzahlungen abdecken (Quelle: berlin.de).
Die Auswirkungen auf Ihre Pension sind noch nicht vollständig absehbar. Höhere Besoldung in der Vergangenheit führt zu höheren ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Dies könnte Ihre zukünftige Pension erhöhen, wenn die Nachzahlungen pensionsrelevant werden.
Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts konkret für Sie als Berliner Beamter?
Anspruch auf Nachzahlung haben Sie, wenn Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben. Die Geltendmachung musste in den jeweiligen Jahren erfolgen. Über Ihren Widerspruch darf noch nicht rechtskräftig entschieden worden sein (Quelle: dbb.de).
Das Gericht entwickelte neue Prüfkriterien für die Besoldung. Das Mindestabstandsgebot wurde konkretisiert: Untere Besoldungsgruppen müssen einen angemessenen Abstand zu Tarifbeschäftigten wahren. Diese Kriterien gelten bundesweit und könnten weitere Klagen nach sich ziehen.
Über 60 weitere Verfahren sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Diese betreffen verschiedene Bundesländer und Zeiträume. Das Berliner Urteil könnte Signalwirkung für diese Fälle haben.
Die konkrete Umsetzung steht noch aus. Der Senat arbeitet an einem umfassenden Reparaturgesetz. Dieses soll alle offenen Verfahren bis 2020 abdecken. Die genaue Ausgestaltung und Höhe der Nachzahlungen wird erst mit dem Gesetz feststehen.
Wie sichern Sie mögliche Nachzahlungen und zukünftige Versorgungsansprüche in Berlin?
Die Sicherung Ihrer Ansprüche erfordert strategisches Vorgehen. Prüfen Sie zunächst, ob Sie in den Jahren 2008 bis 2020 Widerspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben. Ohne rechtzeitigen Widerspruch besteht kein Nachzahlungsanspruch.
Dokumentieren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig:
Widerspruchsschreiben
Besoldungsmitteilungen
Schriftverkehr mit der Dienststelle
Für zukünftige Ansprüche empfiehlt sich präventives Handeln. Legen Sie gegen aktuelle Besoldungsbescheide vorsorglich Widerspruch ein. Verweisen Sie dabei auf anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht.
Die komplexe Rechtslage erfordert oft professionelle Unterstützung. Als unabhängiger Finanzberater kenne ich die Besonderheiten der Beamtenversorgung genau. In einem kostenfreien Beratungstermin analysiere ich Ihre individuelle Situation und zeige Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf.
Pension Beamte Berlin im Vergleich zur gesetzlichen Rente: Was sind die wichtigsten Unterschiede?
Die strukturellen Unterschiede zwischen Beamtenpension und gesetzlicher Rente prägen Ihre Altersvorsorge fundamental. Die durchschnittliche Beamtenpension liegt bei 3.340 € monatlich. Die gesetzliche Rente erreicht im Schnitt nur 1.099 €. Diese Differenz von über 200 % hat systematische Gründe (Quelle: ruv.de).
Die Berechnungsgrundlage macht den Hauptunterschied aus:
| Kriterium | Beamtenpension | Gesetzliche Rente |
| Berechnungsbasis | Letzte 2 Dienstjahre | Gesamte Erwerbsbiografie |
| Ersatzquote | 66,8 % des letzten Einkommens | 48 % des Durchschnittseinkommens |
| Höchstsatz | 71,75 % nach 40 Jahren | Abhängig von Entgeltpunkten |
| Finanzierung | Steuerfinanziert | Beitragsfinanziert |
(Quelle: iffun.de)
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich erheblich. Pensionen unterliegen der vollen Besteuerung mit Versorgungsfreibetrag. 2024 beträgt dieser 13,6 % der Pension, maximal 1.020 € jährlich plus 306 € Zuschlag. Renten werden 2024 zu 84 % besteuert, 16 % bleiben steuerfrei.
Die Finanzierungssysteme folgen unterschiedlichen Prinzipien. Die Rente basiert auf dem Umlageverfahren: Heutige Beitragszahler finanzieren aktuelle Rentner. Pensionen werden aus dem allgemeinen Staatshaushalt bezahlt. Dies macht Pensionen anfälliger für Haushaltskrisen, aber unabhängiger von demografischen Verschiebungen.
Die Krankenversicherung im Ruhestand differiert ebenfalls. Pensionäre erhalten weiterhin Beihilfe und benötigen nur eine Restkostenversicherung. Rentner zahlen den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf ihre Rente. Bei 2.500 € Rente sind das etwa 275 € monatlich.
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Fazit: Ihre Beamtenpension in Berlin optimal planen
Die Beamtenversorgung in Berlin durchläuft tiefgreifende Veränderungen. Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre und das Verfassungsgerichtsurteil zur Besoldung prägen Ihre Zukunftsplanung maßgeblich. Mit der richtigen Strategie sichern Sie sich jedoch eine solide Altersvorsorge.
Die Berechnung Ihrer Pension folgt klaren Regeln: 1,79375 % pro Dienstjahr bis maximal 71,75 %. Teilzeit und Beurlaubungen wirken sich unterschiedlich aus. Kindererziehungszeiten können Ihre Pension erheblich verbessern. Diese Faktoren müssen Sie bei Ihrer Lebensplanung berücksichtigen.
Das System bietet Flexibilität, fordert aber fundierte Entscheidungen. Frühere Pensionierung kostet dauerhaft 3,6 % pro Jahr. Die Wahl des richtigen Zeitpunkts kann über zehntausende Euro entscheiden. Schwerbehinderte profitieren von Sonderregelungen mit geringeren Abschlägen.
Die verfassungswidrige Besoldung eröffnet möglicherweise Nachzahlungsansprüche. Die genaue Umsetzung des Reparaturgesetzes bleibt abzuwarten. Sichern Sie Ihre Ansprüche durch rechtzeitige Widersprüche.
Die Komplexität der Beamtenversorgung macht professionelle Beratung wertvoll. Als spezialisierter Berater für Beamte kenne ich alle relevanten Regelungen und Optimierungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin, um Ihre individuelle Versorgungssituation zu analysieren. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre optimale Altersvorsorge. Nutzen Sie meine Expertise für Ihre sichere Zukunft.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





