
Pension für Beamte in Niedersachsen: Alle wichtigen Regelungen im Überblick
Wann Sie in Pension gehen können und wie viel Sie bekommen: Der komplette Leitfaden

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08.01.2026
Allgemein, Beamte, Pension
Was Sie zur Beamtenpension in Niedersachsen wissen müssen
Als Beamter in Niedersachsen steht Ihnen nach Ihrer aktiven Dienstzeit eine Pension zu. Diese unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Rente. Während Angestellte in die Rentenkasse einzahlen, erhalten Sie als Beamter Ihre Versorgung direkt vom Dienstherrn. Die reale Höhe Ihrer Pension hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihrer Dienstzeit, den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, dem Zeitpunkt Ihres Ruhestandseintritts sowie auch der Inflation bis zu Ihrer Penion.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles über gesetzliche Grundlagen, Altersgrenzen, Berechnungsmodelle und Sonderregelungen für verschiedene Beamtengruppen in Niedersachsen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Niedersachsen ermöglicht Pension ab 60 Jahren: Als einziges Bundesland können Sie hier bereits mit 60 Jahren auf Antrag in den Ruhestand gehen, müssen aber Versorgungsabschläge von 3,6 % pro Jahr in Kauf nehmen.
Die Höchstpension liegt bei 71,75 % der letzten Dienstbezüge: Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 %, pro Jahr erwerben Sie 1,79375 % Pensionsanspruch.
Sonderregelungen gelten für Polizei und Justizvollzug: Diese Beamtengruppen gehen regulär mit 62 Jahren in Pension, Lehrer orientieren sich am Schulhalbjahresende statt am Monatsende.
Online-Versorgungsrechner seit 2025 verfügbar: Unter versorgungsrechner-niedersachsen.de können Sie Ihre voraussichtliche Pension selbst berechnen und verschiedene Szenarien durchspielen.
Hinterbliebene erhalten 55 % bis 60 % der Pension: Witwen und Witwer bekommen je nach Eheschließungsdatum zwischen 55 % und 60 % des Ruhegehalts, Waisen erhalten 12 % bis 20 %.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wie funktioniert die Beamtenpension in Niedersachsen?
Die Beamtenpension in Niedersachsen basiert auf einem eigenständigen Versorgungssystem. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Sie keine Beiträge ein. Ihr Dienstherr übernimmt die komplette Versorgung aus Steuermitteln. Dieses System gewährleistet Ihnen eine planbare und sichere Altersversorgung.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Pension von Beamten in Niedersachsen?
Das Niedersächsische Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) regelt seit dem 1. Dezember 2011 alle Versorgungsansprüche. Die Versorgung erfolgt ausschließlich nach diesem Gesetz. Zusicherungen oder Vereinbarungen außerhalb dieser gesetzlichen Regelungen sind unwirksam. Das bedeutet: Ihre Pensionsansprüche sind gesetzlich festgeschrieben und können nicht durch individuelle Absprachen verändert werden.
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind seit der Gesetzesreform der Ehe gleichgestellt. Das gilt für alle versorgungsrechtlichen Ansprüche einschließlich der Hinterbliebenenversorgung. (Quelle: NBeamtVG § 1 Abs. 2)
Welche Beamten sind von den Versorgungsregelungen in Niedersachsen erfasst?
Die Versorgungsregelungen gelten für verschiedene Beamtengruppen mit unterschiedlichen Voraussetzungen:
Beamte auf Lebenszeit erhalten nach Erfüllung einer fünfjährigen Wartezeit volle Versorgungsansprüche. Diese Wartezeit stellt sicher, dass nur Beamte mit einer gewissen Dienstdauer pensionsberechtigt sind.
Ruhestandsbeamte behalten ihre erworbenen Ansprüche. Die einmal erworbene Pension bleibt Ihnen dauerhaft erhalten.
Beamte auf Zeit haben eigene Regelungen nach § 78 NBeamtVG. Ihre Versorgung richtet sich nach der Dauer ihrer Amtszeit und kann von den allgemeinen Regelungen abweichen.
Beamte auf Probe erhalten nur bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls Versorgungsleistungen. Ohne Dienstunfall haben sie keinen regulären Pensionsanspruch.
Beamte auf Widerruf haben grundsätzlich keinen Versorgungsanspruch. Eine Ausnahme besteht nur bei einem Dienstunfall. (Quellen: www.nlbv.niedersachsen.de, www.schure.de)
Ab wann können Sie als Beamter in Niedersachsen in Pension gehen?
Die Frage nach dem richtigen Pensionszeitpunkt beschäftigt viele Beamte. In Niedersachsen haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die sich erheblich auf Ihre Pensionshöhe auswirken können. Die Entscheidung, wann Beamte in Pension gehen können, ist komplex und sollte gut durchdacht sein.
Welche Regelaltersgrenzen gelten nach dem niedersächsischen Beamtenrecht?
Die Regelaltersgrenze richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr. Für alle ab 1964 Geborenen liegt sie bei 67 Jahren. Ältere Jahrgänge profitieren von einer gestaffelten Übergangsregelung:
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze |
| 1947 | 65 Jahre + 1 Monat |
| 1948 | 65 Jahre + 2 Monate |
| 1950 | 65 Jahre + 4 Monate |
| 1955 | 65 Jahre + 9 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| 1964 und jünger | 67 Jahre |
Die schrittweise Anhebung erfolgt für die Jahrgänge 1947 bis 1963 um jeweils ein bis zwei Monate pro Geburtsjahrgang. (Quellen: beamtenrecht-hannover.de, www.nlbv.niedersachsen.de)
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Wann ist eine vorzeitige Pensionierung möglich und welche Folgen hat sie für Ihre Pension?
Niedersachsen bietet bundesweit einzigartige Möglichkeiten für eine vorzeitige Pensionierung. Sie können bereits mit 60 Jahren auf Antrag in den Ruhestand gehen. Diese niedrige Antragsaltersgrenze gibt es in keinem anderen Bundesland.
Der vorzeitige Ruhestand hat finanzielle Konsequenzen. Pro Jahr des vorzeitigen Ausscheidens müssen Sie einen Versorgungsabschlag von 3,6 % hinnehmen. Bei unterjährigem Ruhestand beträgt der Abschlag 0,3 % pro Monat. Diese Kürzung gilt dauerhaft für Ihre gesamte Pensionszeit und wirkt sich auch auf die Hinterbliebenenversorgung aus.
Maximale Abschläge bei verschiedenen Pensionsgründen:
Bei Dienstunfähigkeit: maximal 10,8 %
Bei Antrag ohne Schwerbehinderung: kein gesetzliches Maximum, aber begrenzt durch den Zeitraum bis zur Regelaltersgrenze
Sie können jedoch auch abschlagsfrei vorzeitig in Pension gehen:
Mit 65 Jahren bei mindestens 45 Dienstjahren (auf Antrag)
Mit 63 Jahren bei mindestens 40 Dienstjahren (bei Dienstunfähigkeit)
Mit Schwerbehinderung ab 63 Jahren (mit spezifischen Übergangsregelungen)
Bei Dienstunfähigkeit werden Sie zwangspensioniert. Der Versorgungsabschlag berechnet sich dann bis zum 65. Lebensjahr, nicht bis zur Regelaltersgrenze. Das kann einen Unterschied von bis zu zwei Jahren ausmachen. (Quellen: www.nlbv.niedersachsen.de, www.dbb-niedersachsen.de)
Welche besonderen Altersgrenzen gelten für bestimmte Beamten- und Lehrergruppen in Niedersachsen?
Verschiedene Beamtengruppen haben aufgrund ihrer besonderen Belastungen niedrigere Altersgrenzen:
Polizeivollzugsdienst und Justizvollzugsdienst: Die Altersgrenze liegt bei 62 Jahren. Der Ruhestand tritt mit Ablauf des Monats ein, in dem Sie diese Altersgrenze erreichen. Bei 25 Jahren besonderer Belastung kann die Altersgrenze um ein Jahr gesenkt werden.
Feuerwehrbeamte: Für Sie gilt eine Altersgrenze von 60 Jahren aufgrund der hohen körperlichen Anforderungen.
Lehrkräfte: Sie unterliegen der regulären Regelaltersgrenze, gehen aber zum Schulhalbjahresende in Pension. Wichtig: Der Versorgungsabschlag berechnet sich bis zur Regelaltersgrenze, nicht bis zum Schulhalbjahresende.
Professoren: Mit einer Altersgrenze von 68 Jahren können Sie länger arbeiten als andere Beamtengruppen. Der Ruhestand tritt zum Semesterende ein. (Quellen: www.nlbv.niedersachsen.de, § 109 NBG, § 115 NBG, § 116 NBG)
Wie wird Ihre Beamtenpension in Niedersachsen berechnet?
Die Berechnung Ihrer Pension folgt klaren Regeln. Drei Faktoren bestimmen die Höhe: Ihre ruhegehaltfähigen Dienstzeiten, der Ruhegehaltssatz und die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Sie können Ihre Pension mit dem Beamtenpension Rechner vorab berechnen.
Wichtig zu beachten: Sie sollten auch die zu erwartende Inflation bis zu Ihrer Pension berücksichtigen. Auch, wenn der Betrag Ihrer Pension heute hoch erscheint, wird sich die Kaufkraft bis zum Eintritt in Ihren Ruhestand zwangsläufig durch die Inflation deutlich verringern.
Welche Dienstzeiten sind ruhegehaltfähig?
Nicht alle Zeiten Ihrer beruflichen Laufbahn zählen für die Pension. Grundsätzlich ruhegehaltfähig sind:
Beamtenzeiten: Vollzeit wird zu 100 %, Teilzeit entsprechend dem Beschäftigungsumfang angerechnet. Bei einer 50 %-Stelle erwerben Sie also nur die Hälfte der Pensionsansprüche.
Vorbereitungsdienst: Die komplette Zeit Ihres Referendariats oder vergleichbarer Vorbereitungsdienste zählt voll.
Wehr- und Zivildienst: Sowohl berufsmäßiger als auch nichtberufsmäßiger Dienst wird angerechnet.
Ausbildungszeiten werden begrenzt anerkannt:
Hochschulstudium inklusive Prüfungszeit: maximal 3 Jahre
Praktische Ausbildung im Vollzugsdienst: bis zu 5 Jahre
Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Die Tätigkeit muss im öffentlichen Dienst erfolgt sein und in der Regel von Beamten ausgeübt werden. Außerdem muss sie zu Ihrer späteren Ernennung geführt haben.
Bei Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr erhalten Sie eine Zurechnungszeit. Diese beträgt zwei Drittel der Zeit zwischen Ruhestandsbeginn und dem Ablauf des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. Das erhöht Ihre Pension erheblich.
Nicht ruhegehaltfähig sind Beurlaubungen ohne Dienstbezüge (mit wenigen Ausnahmen) und schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst. (Quellen: www.nlbv.niedersachsen.de, www.schure.de)
Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz und wie erreichen Sie den Höchstsatz?
Der Ruhegehaltssatz bestimmt, welchen Prozentsatz Ihrer letzten Dienstbezüge Sie als Pension erhalten. Die Berechnung ist einfach: Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit erwerben Sie 1,79375 % Pensionsanspruch.
Rechenbeispiel:
25 Jahre und 150 Tage Dienstzeit = 25,41 Jahre
25,41 Jahre × 1,79375 % = 45,58 % Ruhegehaltssatz
Der Höchstruhegehaltssatz liegt bei 71,75 %. Diesen erreichen Sie nach genau 40 Dienstjahren. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz in Deutschland beträgt etwa 65 %, was zeigt, dass viele Beamte nicht die volle Dienstzeit erreichen.
Die Mindestversorgung sichert Sie auch bei kurzen Dienstzeiten ab. Sie beträgt entweder 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängig) oder 65 % der Endstufe A4 plus einen Pauschalbetrag von 30,68 €. Es gilt der höhere Betrag. Stand Februar 2025 liegt die amtsunabhängige Mindestversorgung bei 2.076,74 €. (Quellen: www.nlbv.niedersachsen.de, www.versicherungsbote.de)
Welche Dienstbezüge sind ruhegehaltfähig und welche nicht?
Die Basis Ihrer Pensionsberechnung bilden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Dazu gehören:
Grundsätzlich ruhegehaltfähig:
Grundgehalt
Familienzuschlag Stufe 1 (Verheiratetenanteil)
Amtszulagen nach § 37 NBesG
Allgemeine Stellenzulagen
Bestimmte Ausgleichszulagen
Leistungsbezüge nach § 29 NBesG sind bis zu 40 % des Grundgehalts ruhegehaltfähig. Sie müssen unbefristet gewährt und mindestens zwei Jahre bezogen worden sein. Bei befristeter Vergabe werden sie nur bei wiederholter Vergabe und insgesamt zehn Jahren Bezug ruhegehaltfähig.
Die Zweijahresfrist ist wichtig: Dienstbezüge müssen mindestens zwei Jahre bezogen worden sein. Gehen Sie vorher in Ruhestand, zählen die Bezüge des vorherigen Amtes.
Nicht ruhegehaltfähig sind der Kinderanteil im Familienzuschlag (wird aber gesondert in voller Höhe gezahlt) und vermögenswirksame Leistungen. (Quellen: www.schure.de, www.nlbv.niedersachsen.de)
Welche Versorgungsabschläge drohen bei früherem Ruhestand?
Versorgungsabschläge mindern Ihre Pension dauerhaft. Pro volles Jahr des vorzeitigen Ruhestands verlieren Sie 3,6 % Ihrer Pension, pro Monat sind es 0,3 %. Der Abschlag mindert das Ruhegehalt direkt, nicht den Ruhegehaltssatz.
Wichtige Eigenschaften der Abschläge:
Sie gelten für die gesamte Versorgungslaufzeit
Sie fallen nicht weg, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen
Sie mindern auch die Hinterbliebenenversorgung
Die Berechnung erfolgt unterschiedlich:
Bei Antrag ohne Schwerbehinderung: bis zur Regelaltersgrenze
Bei Dienstunfähigkeit: bis zum 65. Lebensjahr
Bei besonderen Altersgrenzen (Polizei, Feuerwehr): bis zur jeweiligen besonderen Altersgrenze
Keine Abschläge fallen an bei:
65 Jahren und mindestens 45 Dienstjahren (auf Antrag)
63 Jahren und mindestens 40 Dienstjahren (bei Dienstunfähigkeit)
Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls
Für Geburtsjahrgänge vor 1964 gelten gestaffelte Übergangsregelungen. (Quellen: www.nlbv.niedersachsen.de, versorgungskasse-oldenburg.de)
Welche Spezialregeln gelten für Lehrer und andere besondere Beamte in Niedersachsen?
Verschiedene Beamtengruppen unterliegen besonderen Regelungen, die ihre spezifischen Arbeitsbedingungen berücksichtigen.
Was sollten Sie als Lehrer in Niedersachsen zur Pension unbedingt wissen?
Als Lehrer gelten für Sie einige Besonderheiten. Die Regelaltersgrenze entspricht zwar der allgemeinen Regelung, aber Ihr Ruhestand beginnt zum Schulhalbjahresende, nicht zum Monatsende. Das kann einen Unterschied von mehreren Monaten ausmachen.
Ihre ruhegehaltfähigen Dienstzeiten umfassen:
3 Jahre abgeschlossenes Hochschulstudium
Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Alle Beamtenzeiten in Vollzeit oder Teilzeit
Grundwehrdienst oder Zivildienst
Tätigkeiten im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Schuldienst vor der Verbeamtung
Ein wichtiger Punkt betrifft den Versorgungsabschlag: Dieser wird bis zur Regelaltersgrenze berechnet, nicht bis zum Schulhalbjahresende. Wenn Sie also zum 31. Januar in Pension gehen, Ihre Regelaltersgrenze aber erst im Mai erreichen, berechnet sich der Abschlag für die vollen vier Monate. (Quelle: www.nlbv.niedersachsen.de)
Welche Sonderregelungen gelten für Beamte auf Zeit und andere besondere Gruppen?
Beamte auf Zeit erhalten nach § 78 NBeamtVG eine gestaffelte Versorgung. Bei zehn Jahren Dienstzeit und acht Jahren Amtszeit erhalten Sie 33,48345 %. Pro weiteres Amtsjahr steigt der Satz um 1,91333 % bis zum Höchstsatz von 71,75 %. Versorgungsabschläge gelten auch hier.
Wahlbeamte auf Zeit haben bei Abwahl oder Umbildung besondere Rechte. Sie erhalten für die ersten fünf Jahre im einstweiligen Ruhestand 71,75 % ihrer Bezüge. Die ruhegehaltfähige Dienstzeit kann um bis zu fünf Jahre erhöht werden.
Professoren können bis zum 68. Lebensjahr arbeiten und gehen zum Semesterende in Pension. Ihre drei Jahre Hochschulstudium sind ruhegehaltfähig. Leistungsbezüge unterliegen besonderen Regelungen zur Ruhegehaltfähigkeit.
Polizei- und Justizvollzugsbeamte haben mit 62 Jahren eine niedrigere Altersgrenze. Förderliche praktische Ausbildung oder hauptberufliche Tätigkeit können bis zu fünf Jahre angerechnet werden. Der Versorgungsabschlag berechnet sich bis zu dieser besonderen Altersgrenze. (Quellen: www.nlbv.niedersachsen.de, § 78 NBeamtVG)
Wie können Sie Ihre voraussichtliche Pension in Niedersachsen berechnen und planen?
Eine frühzeitige Planung Ihrer Pension hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Niedersachsen bietet Ihnen dafür verschiedene Möglichkeiten.
Wie nutzen Sie den offiziellen Online-Versorgungsrechner in Niedersachsen sinnvoll?
Seit Oktober 2025 steht Ihnen unter versorgungsrechner-niedersachsen.de ein kostenloser Online-Rechner zur Verfügung. Dieses Tool ermöglicht Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Versorgungsansprüche.
Die Funktionen des Rechners:
Berechnung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit
Ermittlung Ihres individuellen Ruhegehaltssatzes
Berechnung der Höhe Ihrer Versorgungsbezüge
Ermittlung möglicher Versorgungsabschläge
Durchspielen verschiedener Szenarien (Teilzeit, vorzeitiger Ruhestand)
Der Datenschutz ist gewährleistet: Ihre Eingaben werden nur während der Anwendung gespeichert, nicht dauerhaft. Das Ergebnis können Sie als verschlüsselte Datei herunterladen und für spätere Berechnungen wieder verwenden. (Quelle: www.mf.niedersachsen.de)
Wann lohnt sich eine individuelle Versorgungsauskunft zur Höhe Ihrer Pension?
Eine verbindliche Versorgungsauskunft erhalten Sie vom Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) unter bestimmten Voraussetzungen:
Sie können eine Auskunft beantragen, wenn:
Sie das 58. Lebensjahr vollendet haben
Mehr als 12 Monate bis zum Ruhestandsbeginn verbleiben
Mindestens 5 Jahre seit der letzten Auskunft vergangen sind
Bei drohender Dienstunfähigkeit (mit Bestätigung der Personaldienststelle)
Bei bevorstehendem einstweiligen Ruhestand
Das Serviceangebot ist kostenlos. Verwenden Sie das Formular N0560050 (Stand 11.2025). Seit November 2025 nimmt das NLBV wieder Anträge an.
Wichtiger Hinweis: Private Anbieter sind nicht autorisiert, verbindliche Auskünfte zu erteilen. Aus deren Berechnungen ergeben sich keine Ansprüche gegenüber dem NLBV. Verlassen Sie sich nur auf offizielle Stellen. (Quelle: www.nlbv.niedersachsen.de)
Die Komplexität der Pensionsberechnung mit ihren vielen Sonderregelungen macht eine professionelle Beratung oft unverzichtbar. Besonders wenn Sie überlegen, vorzeitig in Pension zu gehen oder Ihre Arbeitszeit zu reduzieren, sollten Sie die finanziellen Auswirkungen genau kennen. In einem persönlichen Gespräch kann ich Ihre individuelle Situation analysieren und Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Altersvorsorge für Beamte optimal gestalten.
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Was passiert mit Hinterbliebenenversorgung und Zuschlägen in Niedersachsen?
Die Absicherung Ihrer Familie ist ein wichtiger Bestandteil der Beamtenversorgung. Das niedersächsische System bietet umfassenden Schutz für Ihre Angehörigen.
Welche Leistungen erhalten Hinterbliebene von Beamten in Niedersachsen?
Die Hinterbliebenenversorgung greift, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der verstorbene Beamte muss die fünfjährige Wartezeit erfüllt haben. Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben, und bei Eheschließung darf der Beamte die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Witwen- und Witwergeld:
Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Eheschließung:
55 % des Ruhegehalts bei Eheschließung nach dem 1. Januar 2002
60 % des Ruhegehalts, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde UND mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde
60 % auch bei Mindestwitwengeld oder Unfallwitwengeld
Waisengeld:
Halbwaisen erhalten 12 % des Ruhegehalts
Vollwaisen erhalten 20 % des Ruhegehalts
Bei zwei verstorbenen Beamten-Elternteilen wird nur das höhere Waisengeld gezahlt
Das Waisengeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Bei Schul- oder Berufsausbildung verlängert sich die Zahlung auf Antrag bis zum 27. Lebensjahr. Bei völliger Erwerbsunfähigkeit, die vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist, gibt es keine Altersgrenze.
Weitere Leistungen:
Das Sterbegeld beträgt das Zweifache der monatlichen Pension. Die Bezüge des Sterbemonats verbleiben bei den Hinterbliebenen. Bei Wiederheirat erhalten Witwen und Witwer eine einmalige Abfindung in Höhe des 24-fachen der letzten Bezüge. Diese ist einkommensteuerfrei, der Versorgungsanspruch erlischt jedoch.
Alle Hinterbliebenenbezüge zusammen dürfen das zugrunde liegende Ruhegehalt nicht übersteigen. (Quellen: www.nlbv.niedersachsen.de, www.dbb.de)
Welche familienbezogenen und kinderbezogenen Zuschläge wirken sich auf Ihre Pension aus?
Der Familienzuschlag erhöht Ihre Bezüge und wirkt sich teilweise auf die Pension aus. Stand Februar 2025 beträgt der Familienzuschlag Stufe 1 (Verheiratetenanteil) für die Besoldungsgruppen A5 bis A8 142,80 € und für die übrigen Besoldungsgruppen 149,94 €. Bei Teilzeit wird er anteilig gekürzt.
Kinderanteil im Familienzuschlag (Stand Februar 2025):
Für das zweite Kind: zusätzlich 128,16 €
Für das dritte und jedes weitere Kind: zusätzlich 350,96 €
Für Besoldungsgruppe A5 gelten höhere Beträge
In der Pension wird der Kinderanteil in voller Höhe neben dem Ruhegehalt gezahlt. Der Verheiratetenanteil ist bereits in den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen enthalten und erhöht somit Ihre Grundpension.
Zusätzlich gibt es den Kindererziehungszuschlag nach § 58 NBeamtVG für Ruhestandsbeamte mit Kindererziehung und den Kinderzuschlag zum Witwengeld nach § 59 NBeamtVG. Dieser kompensiert teilweise die Absenkung des Witwengeldes von 60 % auf 55 %.
Die steuerliche Behandlung Ihrer Pension berücksichtigt 2025 einen Versorgungsfreibetrag von 13,2 % (maximal 990 € jährlich) plus einen Zuschlag von 297 € und einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 €. Insgesamt ergeben sich Freibeträge von 1.389 €. (Quellen: beamtenrecht-hannover.de, www.nlbv.niedersachsen.de)
Fazit: Frühzeitige Planung sichert Ihre optimale Pension
Die Beamtenpension in Niedersachsen bietet Ihnen eine solide Altersversorgung mit klaren Regeln. Mit der bundesweit einzigartigen Möglichkeit, bereits ab 60 Jahren in Pension zu gehen, haben Sie flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Die Höhe Ihrer Pension hängt maßgeblich von Ihrer Dienstzeit und dem gewählten Pensionszeitpunkt ab. Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand können Ihre Bezüge dauerhaft mindern.
Die verschiedenen Sonderregelungen für Polizei, Lehrer und andere Beamtengruppen sowie die komplexen Berechnungsmodelle machen eine individuelle Betrachtung Ihrer Situation unerlässlich. Der neue Online-Rechner bietet erste Orientierung, ersetzt aber keine fundierte Beratung. Besonders bei wichtigen Entscheidungen wie vorzeitiger Pensionierung oder Teilzeitarbeit sollten Sie alle Auswirkungen kennen.
Als unabhängiger Experte für die Absicherung von Beamten unterstütze ich Sie gerne bei der Optimierung Ihrer Altersvorsorge. In einem kostenfreien Beratungsgespräch analysieren wir Ihre persönliche Situation und entwickeln gemeinsam die beste Strategie für Ihre finanzielle Zukunft. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin und sichern Sie sich die optimale Pension, die Ihnen zusteht.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





