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Pension für Beamte in Niedersachsen: Alle wichtigen Regelungen im Überblick

Wann Sie in Pension gehen können und wie viel Sie bekommen: Der komplette Leitfaden

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  • 08.01.2026

  • Allgemein, Beamte, Pension

Was Sie zur Beamtenpension in Niedersachsen wissen müssen

Als Beamter in Niedersachsen steht Ihnen nach Ihrer aktiven Dienstzeit eine Pension zu. Diese unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Rente. Während Angestellte in die Rentenkasse einzahlen, erhalten Sie als Beamter Ihre Versorgung direkt vom Dienstherrn. Die reale Höhe Ihrer Pension hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihrer Dienstzeit, den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, dem Zeitpunkt Ihres Ruhestandseintritts sowie auch der Inflation bis zu Ihrer Penion.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles über gesetzliche Grundlagen, Altersgrenzen, Berechnungsmodelle und Sonderregelungen für verschiedene Beamtengruppen in Niedersachsen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Niedersachsen ermöglicht Pension ab 60 Jahren: Als einziges Bundesland können Sie hier bereits mit 60 Jahren auf Antrag in den Ruhestand gehen, müssen aber Versorgungsabschläge von 3,6 % pro Jahr in Kauf nehmen.

  • Die Höchstpension liegt bei 71,75 % der letzten Dienstbezüge: Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 %, pro Jahr erwerben Sie 1,79375 % Pensionsanspruch.

  • Sonderregelungen gelten für Polizei und Justizvollzug: Diese Beamtengruppen gehen regulär mit 62 Jahren in Pension, Lehrer orientieren sich am Schulhalbjahresende statt am Monatsende.

  • Online-Versorgungsrechner seit 2025 verfügbar: Unter versorgungsrechner-niedersachsen.de können Sie Ihre voraussichtliche Pension selbst berechnen und verschiedene Szenarien durchspielen.

  • Hinterbliebene erhalten 55 % bis 60 % der Pension: Witwen und Witwer bekommen je nach Eheschließungsdatum zwischen 55 % und 60 % des Ruhegehalts, Waisen erhalten 12 % bis 20 %.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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