
Pension für Lehrer in Hamburg: Was Sie zur Pensionierung wissen müssen
Ruhestand als verbeamteter Lehrer in Hamburg: Altersgrenzen, Berechnungsformeln und aktuelle Entwicklungen

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15.01.2026
Allgemein, Lehrer, Pension
Wie sicher ist Ihre Altersvorsorge als Hamburger Lehrkraft?
Als verbeamteter Lehrer in Hamburg genießen Sie eine privilegierte Position bei der Altersversorgung. Während gesetzlich Versicherte mit durchschnittlich 1.800 € Rente auskommen müssen, liegt die durchschnittliche Beamtenpension bei 3.240 € brutto monatlich. Doch wie funktioniert das System genau? Welche Altersgrenzen gelten für Sie? Und wie können Sie Ihre Pension optimal planen? Die Beamtenversorgung in Hamburg unterscheidet sich fundamental von der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie basiert auf dem Alimentationsprinzip und wird vollständig aus dem Landeshaushalt finanziert. Das bedeutet Sicherheit, wirft aber auch Fragen zur optimalen Vorbereitung auf.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu Altersgrenzen, Berechnungsformeln, durchschnittlichen Pensionshöhen und aktuellen Reformdiskussionen, die Ihre Zukunft als Hamburger Lehrkraft betreffen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Durchschnittspension liegt bei 3.240 € brutto: Hamburger Lehrer in Besoldungsgruppe A13 können nach 40 Dienstjahren mit etwa 4.160 € Pension rechnen – deutlich mehr als die gesetzliche Durchschnittsrente von 1.800 €.
Regelaltersgrenze bei 67 Jahren: Die Altersgrenze wurde schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Bei vorzeitigem Ruhestand ab 63 Jahren fallen Abschläge von 3,6 % pro Jahr an.
Pensionsformel basiert auf 1,79375 % pro Dienstjahr: Für jedes volle Dienstjahr erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 1,79375 %, maximal sind 71,75 % nach 40 Jahren erreichbar.
Teilzeitschutz bei der Pensionsberechnung: Teilzeitjahre werden mit vollen Dienstbezügen für die Pension berechnet – ein wichtiger Vorteil für Lehrkräfte mit Familienverantwortung.
Besoldungserhöhung 2024/2025 beschlossen: Hamburg erhöht die Bezüge um 200 € plus 4,76 % (November 2024) und weitere 5,5 % (Februar 2025) – dies wirkt sich direkt auf künftige Pensionen aus.
Kostenfreier Versorgungsrechner verfügbar: Das Zentrum für Personaldienste Hamburg stellt einen Online-Rechner zur individuellen Pensionsberechnung bereit.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wie funktioniert die Pension für Lehrer in Hamburg?
Die Beamtenversorgung für Hamburger Lehrkräfte unterscheidet sich grundlegend vom System der gesetzlichen Rentenversicherung. Als verbeamteter Lehrer zahlen Sie keine Beiträge in die Rentenkasse ein. Stattdessen erhalten Sie im Ruhestand eine Pension, die vollständig aus dem Hamburger Landeshaushalt finanziert wird (Quelle: www.hamburg.de).
Das zugrundeliegende Alimentationsprinzip verpflichtet die Freie und Hansestadt Hamburg, für Sie und Ihre Hinterbliebenen eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Diese Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist verfassungsrechtlich verankert und garantiert Ihnen eine Absicherung unabhängig von Konjunkturzyklen oder demografischen Entwicklungen.
Die rechtliche Basis bildet das Hamburgische Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) vom 26. Januar 2010. Es regelt nicht nur die Berechnung Ihrer Pensionsansprüche, sondern auch Hinterbliebenenversorgung, Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand sowie Sonderregelungen für Kindererziehungszeiten (Quelle: www.hamburg.de).
Der besondere Status als verbeamteter Lehrer
Als Beamter unterliegen Sie besonderen Pflichten wie dem Streikverbot. Im Gegenzug erhalten Sie umfassende Schutzrechte und eine deutlich höhere Altersversorgung als gesetzlich Versicherte. Während die durchschnittliche gesetzliche Rente bei etwa 1.800 € monatlich liegt, beziehen Pensionäre im Schnitt 3.240 € brutto (Quelle: www.news4teachers.de).
Diese privilegierte Stellung hat ihren Preis: Hamburg muss die Versorgung dauerhaft aus Steuermitteln finanzieren. Die Stadt hat sich damit zu einer langfristigen Verpflichtung bekannt, die in Zeiten knapper Kassen zunehmend diskutiert wird.
Welche Altersgrenzen zur Pension gelten für Lehrer in Hamburg?
Die allgemeine Regelaltersgrenze für Hamburger Lehrkräfte liegt bei Vollendung des 67. Lebensjahres. Sie treten automatisch mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem Sie diese Altersgrenze erreichen. Diese Regelung wurde schrittweise eingeführt: Ursprünglich lag die Grenze bei 65 Jahren und wird bis 2031 bundesweit auf 67 Jahre angehoben (Quellen: www.hamburg.de, www.academics.de).
Möglichkeiten des vorzeitigen Ruhestands
Sie können auf eigenen Antrag bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Allerdings müssen Sie dann Versorgungsabschläge in Kauf nehmen: Für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestands werden 3,6 % (monatlich 0,3 %) Ihres errechneten Ruhegehalts gekürzt. Bei vier Jahren früherem Ruhestand summiert sich dies auf eine maximale Kürzung von 14,4 % (Quellen: www.dbb.de, www.beatvest.com).
Eine wichtige Ausnahme besteht für Lehrkräfte mit 45 Dienstjahren: Sie können abschlagsfrei ab 65 Jahren in Pension gehen. Diese Regelung honoriert besonders lange Dienstzeiten und ermöglicht einen früheren Ruhestand ohne finanzielle Einbußen (Quelle: www.easyfolio.de).
Sonderregelungen für schwerbehinderte Lehrkräfte
Schwerbehinderte Lehrer profitieren von günstigeren Regelungen. Sie können auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Diese Altersgrenze wird schrittweise auf 62 Jahre bis 2025 angehoben.
Die Versorgungsabschläge betragen auch hier 3,6 % pro Jahr vorzeitigen Ruhestands. Allerdings ist die maximale Kürzung auf 10,8 % begrenzt, während sie bei nicht-schwerbehinderten Beamten bis zu 14,4 % betragen kann (Quellen: www.easyfolio.de, www.dbb.de).
Wie wird Ihre Pension als Lehrer in Hamburg berechnet?
Die Berechnung Ihrer Pension folgt einer klaren Formel: Pension = Ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz. Diese beiden Komponenten bestimmen maßgeblich Ihre spätere Versorgung.
Wichtig zu beachten: Zur Berechnung Ihrer „realen Pension“ sollten Sie auch die zu erwartende Inflation bis zu Ihrem Eintritt in den Ruhestand berücksichtigen. Auch, wenn der Betrag Ihrer Pension heute hoch erscheint, wird sich die Kaufkraft bis zum Eintritt in Ihren Ruhestand zwangsläufig durch die Inflation deutlich verringern.
Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Das Grundgehalt bildet die Hauptkomponente und richtet sich nach Ihrer Besoldungsgruppe. Ein Lehrer in Besoldungsgruppe A13, Stufe 7 erhält beispielsweise 5.950,93 € brutto monatlich (Stand: Februar 2025). Hinzu kommen der Familienzuschlag der Stufe 1 sowie eventuelle Amts- und Stellenzulagen (Quellen: www.gesetze-im-internet.de, www.academics.de).
Ein wichtiger Punkt für Teilzeitkräfte: Bei der Pensionsberechnung werden die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge Ihres Amtes zugrunde gelegt, nicht die reduzierten Teilzeitbezüge. Dies schützt Sie vor Pensionseinbußen durch Teilzeitarbeit (Quelle: www.gesetze-im-internet.de).
Der Ruhegehaltssatz
Für jedes volle Jahr im Beamtenverhältnis erhöht sich Ihr Ruhegehaltssatz um 1,79375 %. Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie die Höchstgrenze von 71,75 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Quellen: www.beatvest.com, www.hermoney.de).
Berechnungsbeispiel aus der Praxis
| Berechnungsgrundlage | Betrag |
| Grundgehalt A13 | 5.000 € |
| Familienzuschlag | 150 € |
| Ruhegehaltfähige Bezüge | 5.150 € |
| Dienstjahre | 30 Jahre |
| Ruhegehaltssatz (30 × 1,79375 %) | 53,81 % |
| Monatliche Pension brutto | 2.771,42 € |
(Quelle: www.beatvest.com)
Die Mindestversorgung
Auch bei kurzen Dienstzeiten sind Sie abgesichert. Die Mindestversorgung beträgt entweder 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge Ihrer Besoldungsgruppe oder 65 % der Bezüge aus Besoldungsgruppe A4 Endstufe plus 30,68 €. Es gilt der jeweils höhere Betrag (Quellen: www.hermoney.de, www.oeffentlicher-dienst.info).
Hamburg stellt Ihnen zur individuellen Berechnung einen kostenlosen Online-Versorgungsrechner zur Verfügung. Dieses Tool berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Dienstzeiten, Besoldungsgruppe und Familienzeiten (Quellen: www.hamburg.de, www.hamburg.de).
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Wie hoch ist die durchschnittliche Pension für Lehrer in Hamburg?
Die durchschnittliche Beamtenpension in Deutschland liegt bei 3.240 € brutto monatlich. Hamburger Lehrer können je nach Besoldungsgruppe und Dienstzeit mit deutlich höheren Bezügen rechnen (Quellen: www.news4teachers.de, www.beatvest.com).
Pensionshöhen nach Besoldungsgruppen
| Besoldungsgruppe | Position | Pension nach 40 Jahren |
| A13 | Lehrer (Gymnasium/Berufsschule) | ca. 4.160 € |
| A14 | Oberstudienrat | ca. 4.500 € |
| A15 | Schulleiter | ca. 4.950 € |
(Quelle: www.beatvest.com)
Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern sind statistisch relevant. Männer erhalten durchschnittlich etwa 3.820 € Pension, während Frauen im Schnitt 3.150 € beziehen. Diese Differenz erklärt sich hauptsächlich durch längere Dienstzeiten bei Männern und häufigere Teilzeitbeschäftigung bei Frauen (Quelle: www.beatvest.com).
Hamburg im Bundesländervergleich
Hamburg liegt mit seiner Besoldungsstruktur im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Wirtschaftsstarke Länder wie Bayern (3.570 €) oder Baden-Württemberg (3.540 €) zahlen im Durchschnitt höhere Pensionen. In ostdeutschen Ländern wie Thüringen (2.360 €) oder Mecklenburg-Vorpommern (2.400 €) fallen die Pensionen deutlich geringer aus (Quelle: www.beatvest.com).
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Eine pensionierte Grundschullehrerin aus Hamburg bezog 2019 mit einer 75 %-Stelle eine Pension von 2.600 € plus 600 € gesetzliche Rente. Ihr Gesamteinkommen von 3.200 € netto zeigt die finanziell komfortable Situation vieler Pensionäre (Quelle: www.news4teachers.de).
Welche Regelungen gelten für Teilzeiten, Familienzeiten und schwere Behinderung für Lehrer in Hamburg?
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Lehrkräfte zentral. Hamburg bietet hierzu umfangreiche Schutzregelungen, die Ihre Pension auch bei Teilzeit oder Familienzeiten sichern.
Teilzeitarbeit und Pensionsschutz
Etwa 1,8 Millionen Menschen arbeiten im öffentlichen Dienst in Teilzeit, davon sind 83 % Frauen. Zehn Jahre Teilzeitarbeit können normalerweise eine Versorgungslücke von bis zu zehn Prozentpunkten verursachen. Hamburg schützt Sie jedoch durch eine wichtige Regelung: Bei der Pensionsberechnung werden die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge Ihres Amtes zugrunde gelegt, nicht die reduzierten Teilzeitbezüge (Quellen: www.bmbfsfj.bund.de, www.gesetze-im-internet.de).
Dies bedeutet konkret: Arbeiten Sie 20 Jahre in Vollzeit und 10 Jahre in 50 %-Teilzeit, werden die Teilzeitjahre bei der Pension wie volle Jahre gerechnet. Nur die Anzahl der Dienstjahre reduziert sich entsprechend.
Kindererziehungszeiten und Zuschläge
Das Hamburgische Beamtenversorgungsgesetz sieht besondere Leistungen für Kindererziehung vor:
Kindererziehungszuschlag (KEZ): Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 1981 geboren wurden, erhalten Sie einen Zuschlag für 36 Kalendermonate Erziehungszeit. Bei mehreren Kindern verlängert sich die Zeit entsprechend (Quelle: www.hamburg.de).
Kindererziehungsergänzungszuschlag (KEEZ): Zusätzlich gibt es Zuschläge für Zeiten, in denen Sie ein oder mehrere Kinder gleichzeitig erzogen haben. Die Zuschläge werden bis zur Höchstgrenze von 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge gewährt (Quelle: www.hamburg.de).
Besonders vorteilhaft: Kinder vor 1992 bringen nun 2,5 Rentenpunkte statt früher nur 6 Monate ruhegehaltfähiger Dienstzeit. Für Kinder ab 1992 sind es 3 Jahre Kindererziehungszeiten (Quelle: www.dbb.de).
Regelungen für schwerbehinderte Lehrkräfte
Schwerbehinderte Lehrer genießen umfassende Schutzrechte:
Arbeitszeit: Sie können eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden beantragen, ohne dass dies Ihre Pensionsberechnung beeinträchtigt. Die vollen Dienstbezüge werden als Grundlage verwendet (Quelle: www.komsem.de).
Früherer Ruhestand: Ab dem 60. Lebensjahr (ansteigend auf 62 Jahre bis 2025) können Sie in den Ruhestand gehen. Die Abschläge sind auf maximal 10,8 % begrenzt statt der sonst üblichen 14,4 % (Quellen: www.easyfolio.de, www.dbb.de).
Mehrarbeitsfreistellung: Nach § 207 SGB IX können Sie sich von Mehrarbeit freistellen lassen, ohne finanzielle Einbußen (Quelle: www.komsem.de).
Unbezahlter Urlaub für familiäre Gründe
Hamburg ermöglicht Ihnen unbezahlten Urlaub für familienfreundliche Gründe bis zu 3 Jahren. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres können Sie weiteren unbezahlten Urlaub bis zum Ruhestand beantragen. Diese Zeiten zählen zwar nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit, führen aber auch nicht zu Rentenabschlägen (Quelle: www.hamburg.de).
Wie bereiten Sie sich optimal auf Ihre Pension für Lehrer in Hamburg vor?
Die richtige Vorbereitung auf Ihre Pension beginnt idealerweise Jahre vor dem Ruhestand. Hamburg bietet Ihnen dabei umfassende Unterstützung.
Nutzen Sie den kostenlosen Versorgungsrechner
Das Zentrum für Personaldienste (ZPD) Hamburg stellt einen kostenlosen Online-Versorgungsrechner zur Verfügung. Mit diesem Tool können Sie Ihre voraussichtliche Pension individuell berechnen. Der Rechner berücksichtigt:
Ihre bisherige Dienstzeit
Ihre aktuelle Besoldungsgruppe
Familienzeiten und Kindererziehung
Teilzeitbeschäftigungen
Für die Nutzung benötigen Sie eine chronologische Aufstellung Ihrer Tätigkeiten seit Schulabschluss sowie Ihre aktuelle Bezügemitteilung (Quellen: www.hamburg.de, www.hamburg.de).
Wichtige Schritte 2-3 Jahre vor der Pensionierung
Lassen Sie sich etwa zwei bis drei Jahre vor Ihrem geplanten Ruhestand eine persönliche Versorgungsanalyse erstellen. Die Besoldungsstelle kann dann eine detaillierte Berechnung vornehmen, die jede Veränderung Ihres Deputats berücksichtigt. Viele Lehrkräfte sind überrascht, welche Auswirkungen kleine Änderungen der Teilzeitquote auf die Pension haben können (Quelle: www.news4teachers.de).
Der Leitfaden zur Berechnung der Versorgungsbezüge des ZPD erklärt die verschiedenen Dienstzeitenschlüssel im Detail. Beispielsweise wird Ihr Lehramtsstudium wie folgt berücksichtigt:
Lehramt an Gymnasien: maximal 5 Jahre
Lehramt an Grundschulen: maximal 3 Jahre und 150 Tage
(Quelle: www.hamburg.de)
Private Altersvorsorge als Ergänzung
Trotz der guten Beamtenpension sollten Sie mit einer Versorgungslücke von bis zu 35 % im Vergleich zu Ihrem letzten Bruttogehalt rechnen. Ein Beispiel: Bei 5.000 € Brutto und einer Pension von 2.700 € nach 30 Dienstjahren beträgt die Lücke etwa 46 %.
Die Möglichkeiten zur Zusatzvorsorge:
Riester-Rente: Für Beamte möglich, aber nur wenn bereits eine private Altersvorsorge besteht
Rürup-Rente (Basisrente): Oft attraktiver durch erhebliche Steuerersparnisse
Die individuelle Beratung zu diesen Optionen kann komplex werden. Lassen Sie sich daher professionell beraten, um die für Sie optimale Lösung zu finden.
Entscheidung zur Krankenversicherung
Ein kritischer Punkt ist die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe:
| Beihilfeform | Im aktiven Dienst | Im Ruhestand | Eigenanteil PKV |
| Individuelle Beihilfe | 50 % | 70 % | 30 % |
| Pauschale Beihilfe | 50 % | 50 % | 50 % |
(Quelle: www.hamburg.de)
Für die meisten Beamten ist die individuelle Beihilfe langfristig günstiger, da der Beihilfesatz im Ruhestand auf 70 % steigt. Bei pauschaler Beihilfe müssen Sie dauerhaft 50 % selbst absichern.
Hinterbliebenenversorgung planen
Prüfen Sie die Absicherung Ihrer Familie. Die gesetzlichen Leistungen betragen:
Witwer-/Witwengeld: 55 % Ihres Ruhegehalts
Halbwaisengeld: 12 % Ihres Ruhegehalts
Vollwaisengeld: 20 % Ihres Ruhegehalts
Diese Beträge sind gesetzlich festgelegt und sollten in Ihre Finanzplanung einbezogen werden (Quellen: www.hamburg.de, www.dbb.de).
Welche aktuellen Reformen beeinflussen die Pension für Lehrer in Hamburg?
Die Beamtenversorgung steht im Zentrum intensiver politischer Debatten. Die Pensionslasten steigen dramatisch, was zu Reformdiskussionen auf allen Ebenen führt.
Aktuelle Besoldungsanpassung 2024/2025
Die Hamburgische Bürgerschaft beschloss am 16. Oktober 2024 wichtige Verbesserungen:
Erhöhung um 200 € ab November 2024
Zusätzlich 4,76 % auf alle Besoldungsbestandteile
Weitere 5,5 % ab Februar 2025
Diese Erhöhungen wirken sich direkt auf Ihre künftige Pension aus, da sie die Berechnungsgrundlage erhöhen (Quelle: www.dbb.de).
Die Kostendebatte: Steigende Pensionslasten
Die Ausgaben des Bundes für Pensionen sollen von 6,8 Milliarden € (2023) auf 25,4 Milliarden € (2060) steigen – ein Plus von 54 %. Der Steuerzahlerbund fordert daher eine drastische Reduktion von Verbeamtungen. Diese Diskussion betrifft auch Hamburg, das seine Verbeamtungspraxis überdenken muss (Quelle: www.tagesspiegel.de).
Integration in die Rentenkasse?
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas kündigte im Dezember 2024 eine grundlegende Rentenreform an. Ein diskutierter Vorschlag: Beamte sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Experten warnen jedoch vor den Kosten, da Beamtengehälter erst erhöht werden müssten. Zudem haben Beamte eine überdurchschnittliche Lebenserwartung, was das Rentensystem zusätzlich belasten würde (Quellen: www.news4teachers.de, www.taz.de).
Durchbruch bei der amtsangemessenen Alimentation
Im August 2024 gab es einen wichtigen Durchbruch: Die verfassungsrechtlich garantierte „amtsangemessene Alimentation“ soll endlich umgesetzt werden. Ein Referentenentwurf wird für Herbst 2024 erwartet. Dies könnte erhebliche Verbesserungen für Hamburger Beamte bringen (Quelle: www.bdz.eu).
Steuerliche Veränderungen bis 2040
Die nachgelagerte Besteuerung von Pensionen wird schrittweise verschärft. Der Versorgungsfreibetrag wird bis 2040 vollständig abgeschmolzen. Künftige Pensionäre werden steuerlich stärker belastet als heutige Ruheständler (Quelle: www.haw-hamburg.de).
Fazit: Sichere Versorgung mit Optimierungspotenzial für Lehrer in Hamburg
Die Beamtenversorgung für Hamburger Lehrer bietet eine solide finanzielle Basis für den Ruhestand. Mit durchschnittlich 3.240 € Pension liegen Sie deutlich über der gesetzlichen Rente. Die klaren Berechnungsformeln und der Schutz bei Teilzeit und Familienzeiten sind weitere Pluspunkte.
Dennoch sollten Sie aktiv werden: Nutzen Sie den kostenlosen Versorgungsrechner des ZPD, lassen Sie sich frühzeitig eine Versorgungsanalyse erstellen und prüfen Sie Ihre private Zusatzvorsorge. Die Versorgungslücke von bis zu 35 % zum letzten Gehalt lässt sich durch gezielte Maßnahmen schließen.
Die aktuellen Reformen und Besoldungserhöhungen verbessern Ihre Situation weiter. Gleichzeitig zeigen die politischen Diskussionen, dass das System unter Druck steht. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, die optimale Strategie für Ihre individuelle Situation zu entwickeln.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





