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Pension für Lehrer in Hessen: Alles zu Berechnung, Besteuerung und Höhe Ihres Ruhegehalts

Wie Sie Ihre Pension als Lehrer in Hessen berechnen und optimieren

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  • 24.12.2025

  • Allgemein, Lehrer, Pension

Ihre finanzielle Zukunft als Lehrer in Hessen verstehen

Die Pension für Lehrer in Hessen folgt einem komplexen Regelwerk aus Besoldungsgesetzen und dem Hessischen Beamtenversorgungsgesetz. Als verbeamtete Lehrkraft erhalten Sie nach Ihrer aktiven Dienstzeit eine Pension, deren Höhe von Ihrer Besoldungsgruppe, den geleisteten Dienstjahren und dem Zeitpunkt Ihres Ruhestandseintritts abhängt. Die Berechnung erscheint auf den ersten Blick komplex: Mit einem Ruhegehaltsatz von 1,79375 % pro Dienstjahr können Sie nach 40 Jahren maximal 71,75 % Ihrer letzten Dienstbezüge als Pension erhalten.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Berechnung Ihrer Pension als Lehrer in Hessen, zur aktuellen Besteuerung und zu den verschiedenen Möglichkeiten des Ruhestandseintritts.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Maximale Pension liegt bei 71,75 % der letzten Bezüge: Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz, der sich aus 1,79375 % pro Jahr berechnet.

  • Regelaltersgrenze bei 67 Jahren: Die schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Jahre ist für Geburtsjahrgänge ab 1964 vollständig umgesetzt.

  • Versorgungsfreibetrag sinkt kontinuierlich: Bei Pensionsbeginn 2025 beträgt er nur noch 13,2 % (maximal 990 €), bis 2058 erfolgt die vollständige Abschmelzung.

  • Früherer Ruhestand mit Abschlägen möglich: Ab 62 Jahren können Sie auf Antrag in Pension gehen, müssen aber 3,6 % Abschlag pro Jahr in Kauf nehmen.

  • A13 für alle Lehrer in Hessen: Grundschullehrer werden seit 2023 schrittweise von A12 auf A13 angehoben, was die Pensionen langfristig erhöht.

  • Besoldungserhöhungen 2025: Zum 1. Februar 2025 stiegen die Bezüge um 4,8 %, eine weitere Erhöhung um 5,5 % folgt zum 1. Dezember 2025.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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