
Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit: Tabelle und Berechnung für Beamte 2025
Aktuelle Berechnungsgrundlagen, Tabellen und rechtliche Regelungen für Ihre Versorgung

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20.12.2025
Allgemein, Beamte, Pension
Was bedeutet Dienstunfähigkeit und welche finanziellen Folgen hat sie?
Die Realität der Beamtenversorgung bei Dienstunfähigkeit zeigt oft harte Fakten auf: Während aktive Beamte ein sicheres Gehalt beziehen, kann eine plötzliche Erkrankung die finanzielle Situation dramatisch verändern. Statistisch werden etwa 14 % aller Beamten vor Erreichen der Regelaltersgrenze dienstunfähig. Diese Zahl verdeutlicht, dass Dienstunfähigkeit kein seltenes Ereignis ist, sondern eine reale Gefahr für jeden Beamten darstellt.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit berechnet wird, welche Tabellen und Sätze gelten und wie Sie Ihre persönliche Versorgungssituation einschätzen können.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Ruhegehaltssatz pro Dienstjahr: 1,79375 %: Für jedes volle Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit erhöht sich Ihr Ruhegehaltssatz um diesen Prozentsatz, maximal bis 71,75 % nach 40 Dienstjahren.
Mindestdienstzeit entscheidend: Beamte auf Lebenszeit benötigen mindestens 5 Jahre Dienstzeit für einen Ruhegehaltsanspruch. Darunter erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Versorgungsabschlag bis 10,8 %: Bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall reduziert sich das Ruhegehalt um maximal 10,8 %, bei regulärem vorzeitigem Ruhestand um bis zu 14,4 %.
Zurechnungszeit verbessert die Versorgung: Bei Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr werden zwei Drittel der Zeit bis zum 60. Lebensjahr als zusätzliche Dienstzeit angerechnet.
Dienstunfall bedeutet bessere Versorgung: Bei anerkanntem Dienstunfall erhöht sich das Ruhegehalt auf 80 % der Bezüge aus der übernächsten Besoldungsgruppe, zusätzlich entfällt der Versorgungsabschlag.
Mindestversorgung als Sicherheitsnetz: Selbst bei kurzer Dienstzeit garantiert die Mindestversorgung 35 % der erreichten Besoldungsgruppe oder 65 % der Endstufe A4 plus 30,68 €.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit für Beamte?
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als Beamter wegen Ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft unfähig sind, Ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Die rechtliche Definition findet sich in § 44 des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Als dienstunfähig gelten Sie auch, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst leisten konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig werden.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt durch ein amtsärztliches Gutachten. Ihr Dienstherr prüft zunächst, ob Sie in einem anderen Amt verwendbar sind. Erst wenn keine anderweitige Verwendung möglich ist, werden Sie in den Ruhestand versetzt. Diese Prüfung schützt Sie vor voreiliger Pensionierung und sichert gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Verwaltung.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie nach fünf Jahren Dienstzeit einen gesicherten Anspruch auf Ruhegehalt. Beamte auf Probe oder Widerruf werden hingegen bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Diese unterschiedliche Behandlung macht eine frühzeitige Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer besonders für junge Beamte sinnvoll.
Wie wird das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit berechnet?
Die Berechnung Ihres Ruhegehalts folgt einer klaren Formel, die zwei Hauptfaktoren berücksichtigt: Ihre ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und Ihre ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Die Grundformel lautet:
Ruhegehalt = Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz
Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge
Ihre ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge setzen sich aus dem Grundgehalt der letzten zwei Jahre vor Ihrer Pensionierung plus dem Familienzuschlag der Stufe 1 zusammen. Ruhegehaltsfähige Zulagen werden ebenfalls berücksichtigt. Auf diese Bezüge wird ein Einbaufaktor von 0,9901 angewendet, der eine Minderung um etwa 1 % bedeutet (Quelle: § 14 BeamtVG).
Der Ruhegehaltssatz
Für jedes volle Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit erhöht sich Ihr Ruhegehaltssatz um 1,79375 %. Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % (Quelle: § 14 BeamtVG). Bei Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr kommt Ihnen eine wichtige Regelung zugute: Die Zeit bis zum 60. Lebensjahr wird zu zwei Dritteln als Zurechnungszeit angerechnet.
Die Versorgungsabschläge
Bei vorzeitiger Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Pro Jahr vor Erreichen der Regelaltersgrenze werden 3,6 % abgezogen, also 0,3 % pro Monat. Der maximale Abschlag bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall beträgt jedoch 10,8 %. Bei einem Dienstunfall entfällt der Versorgungsabschlag vollständig.
Ein Berechnungsbeispiel verdeutlicht dies: Sie sind 45 Jahre alt, haben 20 Jahre Dienstzeit und werden dienstunfähig. Ihre ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge betragen 4.000 €. Mit der Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr (15 Jahre × 2/3 = 10 Jahre) haben Sie insgesamt 30 Jahre anzurechnen. Ihr Ruhegehaltssatz beträgt somit 53,81 % (30 × 1,79375 %). Nach Anwendung des Einbaufaktors und vor Abzug des Versorgungsabschlags ergibt sich ein Ruhegehalt von etwa 2.131 €. Davon werden 10,8 % Versorgungsabschlag abgezogen, sodass Sie etwa 1.901 € erhalten.
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Ruhegehaltssätze: Tabellen und Beispiele für die Berechnung
Die Höhe Ihres Ruhegehalts hängt maßgeblich von Ihrer Besoldungsgruppe und Ihrer Dienstzeit ab. Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Ruhegehaltssätze:
| Dienstjahre | Ruhegehaltssatz | Bei A10 (ca.) | Bei A13 (ca.) | Bei A15 (ca.) |
| 10 Jahre | 17,94 % | 515 € | 745 € | 890 € |
| 20 Jahre | 35,88 % | 1.030 € | 1.490 € | 1.780 € |
| 30 Jahre | 53,81 % | 1.545 € | 2.240 € | 2.670 € |
| 40 Jahre | 71,75 % | 2.060 € | 2.985 € | 3.560 € |
(Quelle: Berechnungen basierend auf durchschnittlichen Besoldungstabellen 2024)
Diese Werte sind Näherungswerte vor Steuern und ohne Berücksichtigung individueller Zulagen. Die tatsächlichen Bezüge können je nach Bundesland und persönlicher Situation variieren. Für eine genaue Berechnung Ihrer persönlichen Versorgung vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin.
Aktuelle Entwicklungen der Besoldung
Die Besoldungstabellen werden regelmäßig angepasst. In Niedersachsen stiegen die Grundgehälter zum 1. Februar 2025 um 5,5 % (Quelle: www.nlbv.niedersachsen.de). Diese Erhöhungen wirken sich direkt auf Ihre künftigen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus.
Die durchschnittliche Beamtenpension lag 2024 bei etwa 3.240 € brutto monatlich. Männliche Beamte erhielten durchschnittlich 3.820 €, während weibliche Beamte aufgrund häufigerer Teilzeitarbeit oft weniger erhielten (Quelle: www.beatvest.com).
Welche Besonderheiten gelten bei Dienstunfällen?
Ein Dienstunfall kann Ihre Versorgungssituation erheblich verbessern. Das Beamtenversorgungsgesetz sieht für diese Fälle besondere Regelungen vor, die Sie finanziell deutlich besser stellen als bei einer „normalen“ Dienstunfähigkeit.
Das erhöhte Unfallruhegehalt
Bei einem anerkannten Dienstunfall erhalten Sie ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Dieses beträgt 80 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe. Sind Sie beispielsweise in A11 eingruppiert, wird Ihr Unfallruhegehalt aus A13 berechnet. Diese Regelung gilt gemäß § 37 BeamtVG.
Zusätzlich gibt es Mindestgrenzen je nach Laufbahn:
Einfacher Dienst: mindestens aus A6
Mittlerer Dienst: mindestens aus A9
Gehobener Dienst: mindestens aus A12
Höherer Dienst: mindestens aus A16
Die einmalige Unfallentschädigung
Beamte des Bundes erhalten bei einem qualifizierten Dienstunfall zusätzlich eine einmalige, steuerfreie Unfallentschädigung von 150.000 €. Voraussetzung ist, dass Sie durch den Unfall in Ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 % beschränkt sind (Quelle: § 43 BeamtVG).
Kein Versorgungsabschlag bei Dienstunfall
Ein weiterer erheblicher Vorteil: Bei dienstunfallbedingter Dienstunfähigkeit entfällt der Versorgungsabschlag vollständig. Sie erhalten also das volle errechnete Ruhegehalt ohne die sonst üblichen Abzüge bei der Pension für Beamte von bis zu 10,8 %.
Diese Sonderregelungen zeigen, wie wichtig die korrekte Anerkennung eines Dienstunfalls ist. Die Beweisführung und das Anerkennungsverfahren sind jedoch komplex. In einem persönlichen Beratungsgespräch kläre ich gerne Ihre individuellen Fragen zu diesem Thema.
Wie hoch ist die Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit?
Die Mindestversorgung bildet ein wichtiges Sicherheitsnetz für Beamte mit kurzer Dienstzeit. Sie verhindert, dass Sie bei früher Dienstunfähigkeit in finanzielle Not geraten.
Die zwei Berechnungsvarianten
Das Mindestruhegehalt wird nach zwei Methoden berechnet, wobei Sie automatisch den höheren Betrag erhalten:
Amtsabhängige Mindestversorgung: 35 % Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der erreichten Besoldungsgruppe
Amtsunabhängige Mindestversorgung: 65 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe A4 plus 30,68 €
(Quelle: § 14 Abs. 4 BeamtVG)
Voraussetzungen für die Mindestversorgung
Für den Anspruch auf Mindestversorgung müssen Sie mindestens fünf Jahre Dienstzeit absolviert haben. Diese Wartezeit ist entscheidend: Werden Sie vorher dienstunfähig und liegt kein Dienstunfall vor, erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ein Rechenbeispiel: Als Beamter in A9 mit fünf Jahren Dienstzeit würden Sie regulär nur etwa 8,97 % (5 × 1,79375 %) Ihrer Bezüge als Ruhegehalt erhalten. Durch die Mindestversorgung erhalten Sie jedoch 35 % Ihrer A9-Bezüge, was etwa 1.000 € statt nur 260 € bedeutet.
Hinterbliebenenversorgung bei Mindestversorgung
Auch Ihre Hinterbliebenen sind abgesichert. Das Mindestwitwengeld beträgt 60 % des Mindestruhegehalts. Der Erhöhungsbetrag von 30,68 € wird dabei separat gewährt. Waisen erhalten entsprechend 12 % (Halbwaisen) bzw. 20 % (Vollwaisen) des Mindestruhegehalts.
Die Mindestversorgung stellt zwar eine Grundsicherung dar, liegt aber oft nur knapp über dem Existenzminimum. Besonders für Beamte mit Familie oder laufenden Krediten kann dies zu finanziellen Engpässen führen. Eine zusätzliche Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke schließen. Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, welche Absicherung für Ihre individuelle Situation optimal ist.
Fazit: Die richtige Vorsorge für Ihren individuellen Fall
Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit folgt klaren Berechnungsregeln, doch die individuellen Auswirkungen können erheblich variieren. Mit 1,79375 % Steigerung pro Dienstjahr und einem Maximum von 71,75 % nach 40 Jahren bietet das System eine solide Grundversorgung. Die Realität zeigt jedoch: Besonders junge Beamte und solche mit kurzer Dienstzeit sind oft unzureichend abgesichert.
Die Versorgungsabschläge von bis zu 10,8 % bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall schmälern das Ruhegehalt dauerhaft. Gleichzeitig verbessern Zurechnungszeiten und die Mindestversorgung die Situation. Bei einem Dienstunfall greifen deutlich bessere Regelungen mit erhöhtem Unfallruhegehalt und ohne Abschläge.
Die Komplexität der Regelungen macht eine individuelle Beratung unverzichtbar. Jede Dienstzeit, jede Besoldungsgruppe und jeder persönliche Umstand beeinflusst Ihre Versorgung. Als unabhängiger Finanzberater mit Spezialisierung auf Beamte analysiere ich Ihre persönliche Situation und zeige Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf.
Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin. Gemeinsam ermitteln wir Ihre aktuelle Versorgungssituation, identifizieren mögliche Lücken und entwickeln eine maßgeschneiderte Absicherungsstrategie. Denn Ihre finanzielle Sicherheit sollten Sie nicht dem Zufall überlassen.
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FAQ zum Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst werden Ihre ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge ermittelt. Das sind Ihr Grundgehalt der letzten zwei Jahre plus Familienzuschlag Stufe 1. Darauf wird der Einbaufaktor von 0,9901 angewendet.
Parallel berechnet sich Ihr Ruhegehaltssatz aus Ihrer Dienstzeit mal 1,79375 % pro Jahr, maximal 71,75 %. Das Produkt aus reduzierten Bezügen und Ruhegehaltssatz ergibt Ihr Grundruhegehalt. Bei Dienstunfähigkeit vor 60 Jahren werden zwei Drittel der Zeit bis zum 60. Lebensjahr als Zurechnungszeit addiert. Abschließend erfolgt der Abzug des Versorgungsabschlags von maximal 10,8 % (Quelle: § 14 BeamtVG).
Ruhegehaltsfähig sind alle Zeiten im Beamtenverhältnis ab dem 17. Lebensjahr, einschließlich Vorbereitungsdienst. Wehr- oder Ersatzdienst zählen ebenfalls (Quelle: § 6 BeamtVG).
Auf Antrag können Sie weitere Zeiten anerkennen lassen: Ausbildung und Studium im Rahmen der Mindestanforderungen Ihres Amtes, Tätigkeiten in der Entwicklungshilfe, im kirchlichen Dienst oder bei kommunalen Spitzenverbänden. Auch Zeiten zum Erwerb besonderer Fachkenntnisse, die Voraussetzung für Ihr Amt waren, können berücksichtigt werden. Die genaue Prüfung Ihrer anrechenbaren Zeiten bespreche ich gerne in einem persönlichen Termin mit Ihnen.
Die finanziellen Einbußen bei Dienstunfähigkeit sind erheblich. Bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit mit 45 Jahren statt regulär mit 67 verlieren Sie 22 Jahre Dienstzeit. Das bedeutet etwa 39,5 % weniger Ruhegehaltssatz (22 × 1,79375 %). Zusätzlich fallen bis zu 10,8 % Versorgungsabschlag an.
Bei einem regulären Ruhegehalt von 3.000 € bedeutet der Abschlag allein 324 € monatlich. Über 30 Jahre summiert sich dies auf über 116.000 €. Die fehlende Dienstzeit kostet Sie zusätzlich etwa 1.185 € monatlich. Die Gesamteinbuße kann leicht 500.000 € über die Lebenszeit betragen. Diese Zahlen verdeutlichen die Wichtigkeit einer zusätzlichen Absicherung.
Berufssoldaten unterliegen dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das dem Beamtenversorgungsgesetz ähnelt. Pro Dienstjahr erhalten sie ebenfalls 1,79375 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Der Höchstsatz von 71,75 % wird nach 40 Jahren erreicht (Quelle: § 26 SVG).
Bei Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr gilt auch für Soldaten die Zurechnungszeit von zwei Dritteln. Die besonderen körperlichen Anforderungen des Soldatenberufs führen häufiger zu Dienstunfähigkeit. Daher ist gerade für Soldaten eine zusätzliche Absicherung besonders wichtig. In meiner Beratung habe ich mich auch auf die speziellen Bedürfnisse von Zeitsoldaten und Berufssoldaten spezialisiert.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





