
Tabelle zum Ruhegehalt für Beamte: Infos auf einen Blick
Verständlich erklärt: Was Sie über Ihre Beamtenpension wissen sollten

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05.12.2025
Allgemein, Beamte, Pension
Ruhegehalt für Beamte verstehen: Der Weg zu Ihrer finanziellen Sicherheit
Als Beamter haben Sie einen besonderen Vorteil: Ihre Altersversorgung ist durch das Ruhegehalt gesichert. Doch wie genau berechnet sich Ihre spätere Pension? Welche Faktoren spielen eine Rolle? Diese Fragen beschäftigen viele Beamte, besonders wenn der Ruhestand näher rückt. Die Komplexität der Beamtenversorgung kann schnell überwältigend wirken. Zwischen Besoldungsgruppen, Dienstjahren und regionalen Unterschieden verliert man leicht den Überblick.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über das Ruhegehalt für Beamte, aktuelle Tabellen und konkrete Berechnungsbeispiele.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Durchschnittspension liegt bei 3.240 € brutto: Das entspricht fast dem Doppelten der durchschnittlichen gesetzlichen Rente von 1.806 €.
Berechnung folgt klarer Formel: Pro Dienstjahr erwerben Sie 1,79375 % Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, maximal 71,75 % nach 40 Jahren.
Bundesländer zahlen unterschiedlich: Die höchsten Pensionen gibt es in Rheinland-Pfalz (3.580 €), Bayern (3.570 €) und Baden-Württemberg (3.540 €).
Mindestversorgung sichert Existenz: Auch bei kurzer Dienstzeit erhalten Sie mindestens 1.900 € brutto monatlich.
Steuerliche Behandlung ist komplex: Pensionen werden vollständig besteuert, aber es gibt einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 1.170 € (2025).
Vorzeitiger Ruhestand kostet: Pro Jahr vor der Regelaltersgrenze verlieren Sie 3,6 % Ihrer Pension, maximal 14,4 %.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was ist das Ruhegehalt für Beamte und wie wird es berechnet?
Das Ruhegehalt ist die Altersversorgung für Beamte. Anders als bei der gesetzlichen Rente zahlen Sie keine eigenen Beiträge ein. Ihr Dienstherr übernimmt die komplette Versorgung. Die rechtliche Grundlage bildet das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) für Bundesbeamte. Landesbeamte unterliegen den jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetzen.
Die Berechnung Ihres Ruhegehalts folgt einer einfachen Formel: Ihre ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz. Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % für jedes Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit. Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 %.
Zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen zählen:
Ihr Grundgehalt: Das bildet den Hauptteil Ihrer Bezüge.
Der Familienzuschlag der Stufe 1: Erhöht Ihre ruhegehaltsfähigen Bezüge.
Ruhegehaltsfähige Stellenzulagen: Zusätzliche Vergütungen je nach Position.
Als Bemessungsgrundlage dient Ihr Grundgehalt der letzten zwei Jahre vor der Pensionierung. Eine wichtige Voraussetzung: Sie benötigen mindestens fünf Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Bei Dienstunfällen entfällt diese Wartezeit.
Ein Beispiel macht die Berechnung deutlich: Sie sind Lehrer der Besoldungsgruppe A13 mit einem Grundgehalt von 5.150 € und 40 Dienstjahren. Ihr Ruhegehaltssatz beträgt 71,75 %. Ihre monatliche Bruttopension liegt dann bei etwa 3.694 €.
Welche Faktoren bestimmen die Höhe des Ruhegehalt für Beamte?
Die Höhe Ihrer Pension hängt von mehreren entscheidenden Faktoren ab. An erster Stelle steht Ihre Besoldungsgruppe. Die Spanne reicht von A3 bis R10. Je höher Ihre Besoldungsgruppe, desto höher fällt auch Ihr späteres Ruhegehalt aus.
Ihre ruhegehaltsfähige Dienstzeit bildet den zweiten wichtigen Baustein. Für jedes Dienstjahr erhalten Sie 1,79375 % Ihres Grundgehalts als Pension. Teilzeitarbeit reduziert diese Zeit entsprechend. Arbeiten Sie beispielsweise in 50 % Teilzeit, zählt ein Jahr nur als halbes Dienstjahr.
Das Renteneintrittsalter spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Gehen Sie früher in Pension, müssen Sie Abzüge bei der Pension für Beamte hinnehmen: 3,6 % pro Jahr oder 0,3 % pro Monat. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 %.
Auch der Grund für Ihren Ruhestand wirkt sich aus:
Regulärer Ruhestand: Nach Erreichen der Altersgrenze.
Dienstunfähigkeit: Durch Krankheit oder Unfall.
Vorzeitiger Ruhestand: Auf eigenen Antrag.
Ihr Bundesland macht einen Unterschied. Seit der Föderalismusreform 2006 legen die Länder ihre Besoldung selbst fest. Die Unterschiede können mehrere hundert Euro monatlich betragen.
Der Familienzuschlag der Stufe 1 fließt in die Berechnung ein. Er erhöht Ihre ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und damit auch Ihre spätere Pension.
Tabelle zum Ruhegehalt für Beamte: Aktuelle Werte und Beispiele
Die aktuellen Zahlen zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen und Geschlechtern. Im Januar 2024 lag die durchschnittliche Beamtenpension bei 3.240 € brutto monatlich. Männer erhalten mit 3.820 € deutlich mehr als Frauen mit 3.150 €. Diese Differenz erklärt sich hauptsächlich durch unterschiedliche Karriereverläufe und Dienstzeiten.
Ruhegehalt für Beamte nach Besoldungsgruppen (Bundesbeamte 2024)
| Besoldungsgruppe | Typische Position | Durchschnittliche Pension |
| A10 | Polizeihauptmeister | 2.870 € |
| A13 | Lehrer (gehobener Dienst) | 4.160 € |
| A15 | Schulleiter | 4.950 € |
| B2 | Höhere Verwaltungsbeamte | 6.240 € |
(Quelle: Besoldungstabelle Bund März 2024)
Die Mindestversorgung sichert auch Beamte mit kurzen Dienstzeiten ab. Sie beträgt etwa 1.900 € brutto monatlich. Die gesetzliche Berechnung sieht zwei Varianten vor: 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder 65 % der Endstufe A4 plus 30,68 €. Sie erhalten automatisch den höheren Betrag.
Konkrete Rechenbeispiele
Schauen wir uns konkrete Beispiele an:
| Dienstjahre | Besoldung | Grundgehalt | Ruhegehaltssatz | Monatliche Pension |
| 30 Jahre | A13 | 5.000 € | 53,81 % | 2.691 € |
| 35 Jahre | A13 | 5.100 € | 62,78 % | 3.202 € |
| 40 Jahre | A13 | 5.150 € | 71,75 % | 3.694 € |
Diese Beispiele zeigen: Jedes zusätzliche Dienstjahr erhöht Ihre Pension spürbar. Der Unterschied zwischen 30 und 40 Dienstjahren macht über 1.000 € monatlich aus.
Die Gesamtausgaben für Beamtenpensionen erreichten 2023 einen neuen Höchststand: 54,8 Milliarden Euro für reguläre Pensionen plus 8,6 Milliarden Euro für Hinterbliebenenversorgung. Diese Zahlen verdeutlichen die finanzielle Bedeutung der Beamtenversorgung für den Staat.
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Wie unterscheiden sich Pensionen nach Besoldungsgruppen und Bundesländern?
Die regionalen Unterschiede bei Beamtenpensionen sind erheblich. Seit der Föderalismusreform 2006 legen die Bundesländer ihre Besoldung eigenständig fest. Das führt zu deutlichen Gehalts- und später auch Pensionsunterschieden.
Die Spitzenreiter und Schlusslichter
Die höchsten Durchschnittspensionen zahlen:
Rheinland-Pfalz: 3.580 € monatlich
Bayern: 3.570 € monatlich
Baden-Württemberg: 3.540 € monatlich
Am unteren Ende der Skala finden sich:
Thüringen: 2.360 € monatlich
Mecklenburg-Vorpommern: 2.400 € monatlich
Sachsen-Anhalt: 2.450 € monatlich
Der Unterschied zwischen Rheinland-Pfalz und Thüringen beträgt über 1.200 € monatlich. Das entspricht mehr als 14.000 € Differenz im Jahr.
Diese Unterschiede haben mehrere Ursachen. Die wirtschaftliche Leistungskraft der Bundesländer spielt eine zentrale Rolle. Reichere Länder können höhere Gehälter zahlen. Auch die Personalstruktur macht einen Unterschied: Länder mit vielen höher besoldeten Beamten haben automatisch höhere Durchschnittspensionen.
Ruhegehalt für Beamte im Vergleich zur gesetzlichen Rente
Der Vergleich mit der gesetzlichen Rente zeigt die Vorteile der Beamtenversorgung deutlich:
| Merkmal | Beamtenpension | Gesetzliche Rente |
| Durchschnitt | 3.240 € | 1.806 € |
| Versorgungsniveau | 65,6 % des letzten Gehalts | 48,15 % des Durchschnittseinkommens |
| Höchstsatz | 71,75 % | theoretisch 90 % (praktisch unerreichbar) |
| Eigenbeiträge | keine | 18,6 % des Bruttogehalts |
(Quellen: Statistisches Bundesamt, Focus)
Die Beamtenpension liegt im Schnitt 79 % über der gesetzlichen Rente. Dieser Vorteil erklärt sich durch das andere Finanzierungssystem: Beamte zahlen keine eigenen Beiträge, der Staat übernimmt die komplette Versorgung.
Beamtenpension: Steuern und Abzüge
Ihre Bruttopension ist nicht das, was auf Ihrem Konto landet. Verschiedene Steuern und Abgaben reduzieren den Betrag erheblich. Im Gegensatz zu Rentnern werden Pensionen vollständig als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert. Sie füllen daher die Anlage N aus, nicht die Anlage R wie Rentner.
Der Versorgungsfreibetrag macht den Unterschied
Der Versorgungsfreibetrag mildert die Steuerlast ab. Für Neurentner 2025 beträgt er 12 % der Pension, maximal 900 €. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 270 €. Insgesamt bleiben also bis zu 1.170 € steuerfrei.
| Renteneintritt | Freibetrag | Höchstbetrag | Zuschlag | Gesamt steuerfrei |
| 2020 | 16 % | 1.200 € | 360 € | 1.560 € |
| 2025 | 12 % | 900 € | 270 € | 1.170 € |
| 2030 | 8 % | 600 € | 180 € | 780 € |
| 2040 | 0 % | 0 € | 0 € | 0 € |
(Quelle: Finanzamt NRW)
Der Freibetrag sinkt schrittweise bis 2040 auf null. Diese Übergangsregelung gleicht die nachgelagerte Besteuerung an die der gesetzlichen Rente an.
Kranken- und Pflegeversicherung
Als Pensionär profitieren Sie weiterhin von der Beihilfe. Sie übernimmt 50 % bis 70 % Ihrer Krankheitskosten. Für den Rest benötigen Sie eine private Krankenversicherung für Beamte. Die Beiträge liegen typischerweise zwischen 150 € und 300 € monatlich.
Bei der Pflegeversicherung zahlen Sie nur den halben Beitragssatz. Mit einem Kind beträgt er 1,8 % statt 3,6 % Ihrer Pension. Kinderlose zahlen entsprechend mehr.
Was bleibt netto übrig?
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Abzüge:
Bruttopension: 3.500 €
Lohnsteuer (Steuerklasse I): ca. 650 €
Solidaritätszuschlag: ca. 15 €
Kirchensteuer (9 % der Lohnsteuer): ca. 58 €
Private Krankenversicherung: ca. 200 €
Pflegeversicherung: ca. 27 €
Nettopension: etwa 2.550 €
Von Ihrer Bruttopension bleiben etwa 73 % übrig. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit und den Krankenversicherungsbeiträgen ab. Für eine präzise Berechnung Ihrer individuellen Situation vereinbaren Sie am besten einen kostenfreien Beratungstermin.
Fazit: Ihre Beamtenpension optimal planen und verstehen
Die Beamtenversorgung bietet Ihnen eine solide Absicherung im Alter. Mit durchschnittlich 3.240 € monatlich liegt sie deutlich über der gesetzlichen Rente. Ihre individuelle Pension hängt von Ihrer Besoldungsgruppe, den Dienstjahren und Ihrem Bundesland ab.
Die Berechnung folgt klaren Regeln: 1,79375 % pro Dienstjahr, maximal 71,75 % nach 40 Jahren. Doch die Details machen den Unterschied. Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand, steuerliche Aspekte und die richtige Krankenversicherung beeinflussen Ihre finanzielle Situation erheblich.
Jede Situation ist individuell. Vielleicht überlegen Sie, früher in Pension zu gehen? Oder Sie möchten wissen, wie sich Teilzeit auf Ihre Versorgung auswirkt? Die Berechnung Ihrer persönlichen Pension kann schnell komplex werden.
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FAQ zum Ruhegehalt für Beamte
Die durchschnittliche Beamtenpension lag im Januar 2024 bei 3.240 € brutto monatlich. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Männer erhalten durchschnittlich 3.820 €, Frauen 3.150 €. Insgesamt beziehen 1.406.100 Pensionäre in Deutschland Ruhegehalt. Die Ausgaben für Beamtenpensionen beliefen sich 2023 auf 54,8 Milliarden Euro. Das entspricht etwa 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Eine genaue Statistik zu dieser Grenze existiert nicht. Die verfügbaren Daten zeigen jedoch: Etwa 20 % der Pensionäre über 65 Jahren verfügen über ein Netto-Äquivalenzeinkommen von mehr als 2.870 €. Da die durchschnittliche Bruttopension bei 3.240 € liegt, dürften etwa 40 bis 45 % der Pensionäre mehr als 3.000 € brutto erhalten. Die Verteilung hängt stark von der Besoldungsgruppe und den Dienstjahren ab. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Pensionäre werden in dieselben Steuerklassen eingeordnet wie aktive Beamte. Ihre Steuerklasse richtet sich nach Ihrem Familienstand: Ledige und Geschiedene erhalten Steuerklasse I. Verheiratete können zwischen Steuerklasse III, IV oder V wählen. Verwitwete erhalten im Todesjahr und dem Folgejahr Steuerklasse III. Anders als Rentner füllen Sie die Anlage N aus, nicht die Anlage R. Ihre Pension gilt steuerlich als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. (Quelle: Finanzamt NRW)
Die Mindestversorgung für Beamte beträgt etwa 1.900 € brutto monatlich (Stand 2024). Die Berechnung erfolgt nach zwei Varianten: Entweder 35 % Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder 65 % der Endstufe A4 plus 30,68 €. Sie erhalten automatisch den höheren Betrag. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre Dienstzeit. Bei Dienstunfähigkeit gilt dieselbe Mindestdienstzeit. Eine Ausnahme bildet der Dienstunfall: Hier entfällt die Wartezeit komplett. (Quelle: BeamtVG § 14)

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





