

Private Krankenversicherung für Beamte: Wo in der Steuererklärung eintragen und absetzen
So setzen Sie Ihre PKV-Beiträge als Beamter optimal von der Steuer ab

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28.10.2025
Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv
Die PKV in der Steuererklärung als Beamter: So gehts richtig
Als Beamter mit privater Krankenversicherung fragen Sie sich sicherlich, wo genau Sie Ihre Beiträge in der Steuererklärung eintragen müssen. Die gute Nachricht vorweg: Sie können Ihre PKV-Beiträge steuerlich geltend machen und damit Ihre Steuerlast senken. Der Weg dorthin führt über die Anlage Vorsorgeaufwand.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Beiträge Sie absetzen können, wo Sie diese eintragen und welche Besonderheiten für Sie als Beamter gelten.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
PKV-Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand: Tragen Sie Ihre Beiträge in den Zeilen 23 bis 27 ein und vermerken Sie Ihren Beamtenstatus in Zeile 50.
Nur die Basisabsicherung ist vollständig absetzbar: Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer zählen nicht zur steuerlich begünstigten Basisversorgung.
Beamte haben einen Höchstbetrag von 1.900 € jährlich: Dieser gilt für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wobei Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung darüber hinaus absetzbar sind.
Die Beihilfe beeinflusst Ihre steuerliche Situation: Als Beamter mit Beihilfeanspruch gelten für Sie besondere Regelungen bei den Höchstbeträgen.
Ab 2026 erfolgt die Datenübermittlung elektronisch: Ihre PKV meldet die Beiträge dann automatisch an das Finanzamt, Sie behalten aber ein Widerspruchsrecht.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was zählt steuerlich bei der privaten Krankenversicherung für Beamte
Als Beamter genießen Sie durch die Beihilfe eine besondere Stellung im Gesundheitssystem. Ihr Dienstherr übernimmt in der Regel mindestens 50 % Ihrer Krankheitskosten. Die verbleibende Lücke schließen Sie mit einer privaten Krankenversicherung. Doch welche Ihrer PKV-Beiträge können Sie tatsächlich steuerlich geltend machen?
Das Finanzamt unterscheidet strikt zwischen der Basisabsicherung und zusätzlichen Wahlleistungen. Zur Basisabsicherung zählen alle Leistungen, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Diese Beiträge können Sie vollständig als Sonderausgaben absetzen. Das Bürgerentlastungsgesetz von 2010 hat diese Möglichkeit geschaffen, um sicherzustellen, dass niemand auf seinen notwendigen Krankenversicherungsschutz verzichten muss.
Die Berechnung des abzugsfähigen Anteils erfolgt nach der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO). Ihre Versicherung weist diesen Betrag in der jährlichen Beitragsbescheinigung gesondert aus. Gemäß § 3 KVBEVO werden verschiedene Leistungsbereiche mit Punktwerten versehen:
| Leistungsbereich | Basisversorgung | Wahlleistungen |
| Ambulante Behandlung | 54,60 Punkte | – |
| Heilpraktiker | – | 1,69 Punkte |
| Stationäre Behandlung | 15,11 Punkte | – |
| Chefarzt/Zweibettzimmer | – | 9,24 Punkte |
| Zahnbehandlung | 9,88 Punkte | – |
| Zahnersatz/Implantate | – | 5,58 Punkte |
(Quelle: gesetze-im-internet.de)
Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder das Zweibettzimmer im Krankenhaus gehören nicht zur steuerlich begünstigten Basisversorgung. Diese können Sie nur im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Wo tragen Sie die private Krankenversicherung in der Steuererklärung als Beamter ein
Die korrekte Eintragung Ihrer PKV-Beiträge erfolgt ausschließlich in der Anlage Vorsorgeaufwand. Als Beamter müssen Sie dabei einige Besonderheiten beachten:
Ihre eigenen Krankenversicherungsbeiträge tragen Sie in den Zeilen 23 bis 27 ein. In Zeile 23 gehört der Gesamtbetrag Ihrer PKV-Beiträge. Falls Sie eine Beitragsrückerstattung erhalten haben, müssen Sie diese in Zeile 25 angeben. Diese mindert dann den abzugsfähigen Betrag entsprechend.
Besonders wichtig für Sie als Beamter: In Zeile 50 müssen Sie angeben, dass Sie im Beamtenverhältnis stehen. In Zeile 54 tragen Sie „ja“ ein. Diese Angaben sind entscheidend für die korrekte Berechnung Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen und der anzuwendenden Höchstbeträge.
Haben Sie Kinder, die bei Ihnen privat mitversichert sind? Dann gehören diese Beiträge in die Anlage Kind. Dort finden Sie in den Zeilen 36 und 37 die entsprechenden Felder für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Ihrer kindergeldberechtigten Kinder.
Für andere Familienangehörige, etwa nicht mehr kindergeldberechtigte Kinder oder Ihre Eltern, nutzen Sie die Zeilen 37 bis 42 der Anlage Vorsorgeaufwand. Hier können Sie Beiträge eintragen, die Sie für andere Personen übernommen haben.
Welche PKV-Beiträge können Beamte von der Steuer absetzen
Als Beamter können Sie verschiedene Arten von Krankenversicherungsbeiträgen steuerlich geltend machen. Die wichtigste Unterscheidung liegt zwischen der Basisabsicherung und den Zusatzleistungen.
Vollständig absetzbar sind Ihre Beiträge zur Basisabsicherung. Diese umfassen alle Leistungen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch V erbringen würde. Dazu gehören:
Ärztliche und zahnärztliche Grundversorgung
Notwendige Krankenhausbehandlungen im Mehrbettzimmer
Verschreibungspflichtige Medikamente
Medizinisch notwendige Heilmittel
Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung
Ihre private Krankenversicherung berechnet den steuerlich relevanten Anteil automatisch und weist ihn in der Jahresbescheinigung aus. Dieser Betrag kann über die Höchstgrenzen für sonstige Vorsorgeaufwendungen hinaus abgesetzt werden. Das bedeutet: Selbst wenn Sie die 1.900 € Höchstgrenze bereits ausgeschöpft haben, können Sie die Basisbeiträge zusätzlich geltend machen.
Anders verhält es sich mit den Wahlleistungen. Hierzu zählen beispielsweise:
Chefarztbehandlung im Krankenhaus
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Heilpraktikerbehandlungen
Hochwertige Zahnersatzleistungen
Sehhilfen über dem Basisniveau
Diese Zusatzleistungen können Sie nur im Rahmen des Höchstbetrags von 1.900 € für sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. In der Praxis bedeutet das oft, dass diese Beiträge steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden, da der Höchstbetrag bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft ist.
Ein wichtiger Hinweis zur Pflegepflichtversicherung: Diese behandelt das Finanzamt wie die Krankenversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind vollständig absetzbar. Als Beamter zahlen Sie diese in der Regel als Zusatz zu Ihrer PKV.
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Was gilt für Zusatzversicherungen und Auslandskrankenversicherung für Beamte
Neben Ihrer regulären PKV haben Sie möglicherweise weitere Krankenversicherungen abgeschlossen. Diese Zusatzversicherungen unterliegen anderen steuerlichen Regelungen als Ihre Hauptversicherung.
Auslandskrankenversicherung
Eine private Auslandskrankenversicherung schützt Sie bei Reisen ins Ausland. Die Beiträge hierfür tragen Sie in Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Diese Versicherung gilt als Wahlleistung und ist daher nur im Rahmen der Höchstbeträge absetzbar.
Beachten Sie: Ist die Auslandskrankenversicherung bereits in Ihrem PKV-Tarif enthalten, müssen Sie diese nicht gesondert angeben. Ihre Versicherung berücksichtigt den entsprechenden Anteil bereits in der Gesamtberechnung.
Krankentagegeldversicherung
Das Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen bei längerer Krankheit. Als Beamter erhalten Sie in der Regel weiterhin Ihre Bezüge, sodass diese Versicherung für Sie weniger relevant ist. Falls Sie dennoch eine solche Versicherung haben, können Sie die Beiträge ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben. Sie zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und unterliegen dem Höchstbetrag von 1.900 €.
Krankentagegeldversicherung
Diese Versicherung zahlt Ihnen für jeden Tag eines Krankenhausaufenthalts einen festen Betrag. Die Beiträge gehören zu den Wahlleistungen und sind nur begrenzt absetzbar. Tragen Sie diese ebenfalls in Zeile 27 ein.
Zahnzusatzversicherung
Haben Sie eine separate Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, gelten die gleichen Regeln: Die Beiträge sind Wahlleistungen und nur im Rahmen der Höchstbeträge absetzbar. Oft lohnt es sich, genau zu prüfen, ob sich diese Zusatzversicherungen steuerlich überhaupt auswirken. Sind die 1.900 € bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft, bringen weitere Zusatzversicherungen keinen steuerlichen Vorteil.
Die steuerliche Behandlung von Zusatzversicherungen kann schnell unübersichtlich werden. Besonders wenn Sie mehrere Policen haben, verlieren Sie leicht den Überblick, welche Beiträge sich tatsächlich steuermindernd auswirken. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir Ihre individuelle Situation analysieren und Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.
Welche Höchstbeträge und Besonderheiten gelten für Beamte in der Steuererklärung
Als Beamter gelten für Sie spezielle Regelungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Krankenversicherungsbeiträge. Der wichtigste Unterschied zu anderen Arbeitnehmern liegt in Ihrem Beihilfeanspruch.
Höchstbeträge für Beamte
Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt für Sie als Beamter ein jährlicher Höchstbetrag von 1.900 €. Dieser reduzierte Betrag ergibt sich aus § 10 Abs. 4 EStG und berücksichtigt, dass Sie durch die Beihilfe bereits eine teilweise Absicherung durch Ihren Dienstherrn erhalten.
Im Vergleich dazu können Selbstständige bis zu 2.800 € für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Der Grund: Sie müssen ihre Krankenversicherung vollständig selbst finanzieren.
Wichtig zu wissen: Die Beiträge zur Basisabsicherung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung können Sie über diese Höchstgrenze hinaus vollständig absetzen. Das bedeutet, Sie haben faktisch zwei Töpfe:
Unbegrenzt absetzbar: Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung
Bis 1.900 € absetzbar: Alle weiteren Vorsorgeaufwendungen (Wahlleistungen, Haftpflicht, Unfall etc.)
Beihilfe und ihre steuerlichen Auswirkungen
Ihre Beihilfe übernimmt je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 50 % und 80 % Ihrer Krankheitskosten. Die genauen Sätze variieren je nach Bundesland und Dienstherr. Typische Beihilfesätze sind:
| Personenkreis | Beihilfesatz |
| Beamter (aktiv) | 50 % |
| Beamter mit 2+ Kindern | 70 % |
| Ehepartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
| Pensionär | 70 % |
Diese Beihilfe ist für Sie steuerfrei. Sie müssen also nur die selbst getragenen PKV-Beiträge in Ihrer Steuererklärung angeben.
Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
Ihre PKV stellt Ihnen jährlich eine Bescheinigung über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG aus. Diese können Sie bei Ihrer Dienststelle einreichen, wenn Ihre tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen die Pauschale übersteigen.
Die Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug beträgt 12 % Ihres Bruttogehalts. Die Berücksichtigung erfolgt jedoch nur bis zu folgenden Jahreshöchstbeträgen:
Steuerklasse I, II, IV, V, VI: maximal 1.900 €
Steuerklasse III: maximal 3.000 €
(Quelle: finanzverwaltung.nrw.de)
Viele Dienststellen verzichten auf die Vorlage dieser Bescheinigung. In diesem Fall machen Sie Ihre Aufwendungen über die Einkommensteuererklärung geltend.
Elektronische Datenübermittlung ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich das Verfahren grundlegend. Ihre private Krankenversicherung wird dann die relevanten Beitragsdaten direkt elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die Übermittlung erfolgt bis zum 20. November für das Folgejahr.
Sie behalten jedoch ein umfassendes Widerspruchsrecht gegen diese Datenübermittlung. Falls Sie widersprechen, müssen Sie die Daten wie bisher selbst in der Steuererklärung angeben.
Beitragsrückerstattungen richtig behandeln
Erhalten Sie von Ihrer PKV eine Beitragsrückerstattung, weil Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben? Diese Rückerstattung ist zwar nicht steuerpflichtig, mindert aber die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen im Jahr des Zuflusses. Sie müssen die Erstattung in Zeile 25 der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.
Fazit: Nutzen Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal
Als Beamter mit privater Krankenversicherung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Beiträge steuerlich geltend zu machen. Die wichtigste Erkenntnis: Ihre Basisbeiträge können Sie vollständig absetzen, während Wahlleistungen nur im Rahmen der 1.900 € Höchstgrenze berücksichtigt werden.
Die korrekte Eintragung in der Anlage Vorsorgeaufwand und die Beachtung der speziellen Regelungen für Beamte sind entscheidend für eine optimale Steuerersparnis. Besonders die Unterscheidung zwischen Basis- und Wahlleistungen sowie die Berücksichtigung von Beitragsrückerstattungen erfordern Aufmerksamkeit.
Die steuerliche Optimierung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge kann komplex sein, besonders wenn Sie verschiedene Zusatzversicherungen haben oder Ihre familiäre Situation sich ändert. Eine professionelle Analyse Ihrer individuellen Situation hilft Ihnen, keine Sparmöglichkeiten zu verschenken.
Möchten Sie sichergehen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen und die für Sie optimale Versicherungslösung haben? Als Experte für Beamte und Lehrer unterstütze ich Sie gerne bei der Analyse Ihrer aktuellen Situation und zeige Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf. Vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien Beratungstermin, in dem wir Ihre individuelle Situation besprechen und gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
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FAQ – Eintragen der Krankenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung
Ihre privaten Krankenversicherungsbeiträge tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Die relevanten Zeilen sind 23 bis 27. In Zeile 23 kommt der Gesamtbetrag Ihrer PKV-Beiträge. Falls Sie Beitragsrückerstattungen erhalten haben, geben Sie diese in Zeile 25 an. Als Beamter müssen Sie zusätzlich in Zeile 50 Ihren Beamtenstatus vermerken und in Zeile 54 „ja“ eintragen.
Ja, als Beamter können Sie Ihre private Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Die Beiträge zur Basisabsicherung sind sogar vollständig absetzbar, ohne Begrenzung durch Höchstbeträge. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung können Sie im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis maximal 1.900 € jährlich geltend machen. Die steuerliche Absetzbarkeit ist in § 10 EStG geregelt.
Private Zusatzkrankenversicherungen tragen Sie ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand ein, konkret in Zeile 27. Diese Beiträge zählen zu den Wahlleistungen und sind nur im Rahmen des Höchstbetrags von 1.900 € für sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Beachten Sie, dass sich diese Versicherungen steuerlich oft nicht auswirken, wenn der Höchstbetrag bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft ist.
Die private Auslandskrankenversicherung gehört in Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand. Sie gilt als Wahlleistung und kann nur im Rahmen der Höchstgrenze von 1.900 € für sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Ist die Auslandskrankenversicherung bereits in Ihrem PKV-Haupttarif enthalten, müssen Sie diese nicht gesondert angeben.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





