beihilfe einkommensgrenze brutto oder nettoeinkommen ehepartner pkv beamte

Beihilfe für Ehepartner: Einkommens­grenze brutto oder netto?

Die entscheidende Frage für Beamte: Wie wird das Einkommen des Partners berechnet?

proven-expert-07-25
  • 23.10.2025

  • Allgemein, Beamte, pkv

Einkommens­grenze für Ehepartner: Weder brutto noch netto

Wenn Sie als Beamter Beihilfe für Ihren Ehepartner beantragen möchten, stellt sich schnell die Frage nach der maßgeblichen Einkommensgrenze. Die überraschende Antwort: Es zählt weder das Brutto- noch das Nettoeinkommen im klassischen Sinne. Stattdessen ist der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ nach § 2 Abs. 3 EStG entscheidend. Diese spezielle steuerrechtliche Größe finden Sie direkt in Ihrem Einkommensteuerbescheid. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Einkommensgrenze genau berechnet wird, welche Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen und was passiert, wenn Ihr Ehepartner die Grenze überschreitet.

065 pin

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuelle Einkommensgrenze 2025 bundesweit: 21.832 €: Diese Grenze gilt für Berlin, Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und wird jährlich an die Rentenwerterhöhung West angepasst.

  • Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte: Nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen entscheidet, sondern der steuerrechtliche Gesamtbetrag der Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 EStG aus dem Steuerbescheid.

  • Deutliche Unterschiede zwischen Bundesländern: Während der Bund 21.832 € ansetzt, liegt die Grenze in NRW bei 23.001 € und in Hessen sogar bei 24.192 € für 2025.

  • Bei Überschreitung entfällt die Beihilfe komplett: Überschreitet das Einkommen die Grenze auch nur um einen Euro, sind die Aufwendungen des Ehepartners nicht mehr beihilfefähig.

  • Zweijährige Verzögerung bei der Berechnung: Für Anträge in 2025 ist das Einkommen aus 2023 maßgeblich, was zu zeitlichen Verschiebungen führen kann.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren

Haben Sie Lust auf ein Kennenlernen?

Unser erstes Gespräch dient in erster Linie dazu, uns persönlich kennenzulernen und Klarheit über Ihre Wünsche und Erwartungen zu schaffen. Nur wenn auf beiden Seiten ein gutes Gefühl herrscht, starten wir gemeinsam in die Zusammenarbeit.