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Beihilfe Ergänzungs­versicherung: Ihr kompakter Ratgeber

Schützen Sie sich vor versteckten Kosten im Krankheitsfall mit einer Ergänzungsversicherung

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  • 22.10.2025

  • Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv

Was Sie über Beihilfe Ergänzungs­versicherung wissen sollten

Als Beamter genießen Sie durch die Beihilfe eine privilegierte Position bei der Krankenversicherung. Doch selbst mit Beihilfe und privater Krankenversicherung können Versorgungslücken entstehen, die schnell teuer werden. Eine Beihilfe Ergänzungsversicherung schließt genau diese Lücken und bewahrt Sie vor unerwarteten Zuzahlungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine Beihilfe Ergänzungsversicherung für Beamte unverzichtbar ist, welche Leistungen abgedeckt werden und wie Sie den passenden Tarif für Ihre individuelle Situation finden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beihilfe deckt nur 50 bis 80 % der Kosten: Je nach Familienstand und Kinderzahl übernimmt die Beihilfe zwischen 50 % und 80 % Ihrer Krankheitskosten. Die restlichen Kosten tragen Sie über Ihre private Krankenversicherung.

  • Ergänzungstarif schließt Beihilfe-Lücken: Die Beihilfe Ergänzungsversicherung springt ein, wenn die Beihilfe Leistungen kürzt oder Höchstbeträge überschritten werden. Er sichert Ihnen eine 100-prozentige Kostenerstattung.

  • Kosten zwischen 2 und 40 € monatlich: Die Beiträge variieren je nach Bundesland, Alter und Gesundheitszustand. Ein früher Abschluss sichert günstigere Konditionen.

  • Kritische Bereiche sind Zahnersatz und Heilmittel: Besonders bei Zahnersatz (nur 60 % beihilfefähig) und Heilmitteln mit Höchstbeträgen entstehen oft erhebliche Eigenanteile.

  • 17 verschiedene Beihilfeverordnungen bundesweit: Jedes Bundesland hat eigene Regelungen. Eine individuelle Beratung hilft, den optimalen Schutz für Ihre Situation zu finden.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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