
Ehepartner Beihilfe: Was passiert, wenn die Einkommensgrenze überschritten ist
Was Sie bei überschrittenen Einkommensgrenzen Ihres Ehepartners beachten müssen

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15.10.2025
Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv
Beihilfeanspruch in Gefahr? Das sollten Sie wissen
Als Beamter genießen Sie den Vorteil der Beihilfe. Doch was passiert, wenn Ihr Ehepartner zu viel verdient? Die Einkommensgrenzen für berücksichtigungsfähige Ehepartner sind streng geregelt. Eine Überschreitung kann den kompletten Beihilfeanspruch für Ihren Partner kosten. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Kenntnis der Regelungen vermeiden Sie böse Überraschungen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Einkommensgrenzen aktuell gelten, wie das relevante Einkommen berechnet wird und welche Konsequenzen eine Überschreitung hat.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Einkommensgrenzen variieren stark nach Bundesland: Von 12.000 € in Bremen bis zu 24.192 € in Hessen gelten unterschiedliche Grenzen für 2025.
Überschreitung bedeutet kompletten Verlust: Liegt das Einkommen nur einen Euro über der Grenze, entfällt der gesamte Beihilfeanspruch für den Ehepartner.
Maßgeblich ist das vorvergangene Jahr: Für Anträge in 2025 zählen meist die Einkünfte aus 2023, je nach Bundesland gibt es Abweichungen.
Rückzahlungspflicht bei falschen Angaben: Zu Unrecht erhaltene Beihilfen müssen vollständig zurückgezahlt werden, zusätzlich drohen disziplinarische Konsequenzen.
Jährliche Nachweispflicht besteht: Sie müssen das Einkommen Ihres Ehepartners jedes Jahr durch den Steuerbescheid nachweisen.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wann ist Ihr Ehepartner beihilfeberechtigt?
Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner kann nur dann Beihilfe erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste Bedingung: Ihr Partner darf nicht selbst beihilfeberechtigt sein. Das bedeutet konkret, dass er weder Beamter noch Richter oder Soldat sein darf.
Zusätzlich spielt das Einkommen die entscheidende Rolle. Ihr Ehepartner ist nur berücksichtigungsfähig, wenn seine Einkünfte unter der festgelegten Grenze liegen. Diese Grenze unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich.
Bei getrennt lebenden Ehepartnern gelten besondere Regeln. Hier besteht nur dann ein Beihilfeanspruch, wenn ein Unterhaltsanspruch vorliegt. Geschiedene Ehepartner haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Beihilfe.
Welche Einkommensgrenzen gelten aktuell für Ehepartner?
Die Einkommensgrenzen für berücksichtigungsfähige Ehepartner unterscheiden sich 2025 deutlich zwischen den Bundesländern:
Bundesland | Einkommensgrenze 2025 | Maßgebliches Jahr | Besonderheiten |
Bund (Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt, MV) | 21.832 € | 2023 | Gilt für Bundesbeamte |
Hessen | 24.192 € | 2023 | Doppelter Grundfreibetrag |
Nordrhein-Westfalen | 23.001 € | 2024 | Jährliche Anpassung |
Baden-Württemberg | 20.000 € | 2023 oder 2022 | Ein Jahr muss unter Grenze liegen |
Brandenburg | 17.000 € | 2023 | Seit 2021 unverändert |
Rheinland-Pfalz | 17.000 € | 2023 | 20.450 € für Altfälle |
Bremen | 12.000 € | 2023 | Niedrigste Grenze bundesweit |
(Quellen: Finanzverwaltung NRW, LBV Baden-Württemberg, RP Kassel Hessen)
Diese Grenzen gelten für den Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. Dabei ist zu beachten: Für Beihilfeanträge im Jahr 2025 sind in den meisten Bundesländern die Einkünfte aus 2023 maßgeblich. Nordrhein-Westfalen bildet hier eine Ausnahme und betrachtet bereits die Einkünfte aus 2024.
Was passiert, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird?
Die Konsequenzen einer Überschreitung sind eindeutig: Ihr Ehepartner verliert den kompletten Beihilfeanspruch. Das gilt bereits, wenn das Einkommen die Grenze nur um einen Euro übersteigt. Eine anteilige Beihilfe oder Härtefallregelungen gibt es nicht.
Ihr eigener Beihilfeanspruch als Beamter bleibt davon unberührt. Sie erhalten weiterhin Beihilfe für Ihre eigenen Krankheitskosten. Nur die Aufwendungen Ihres Ehepartners werden nicht mehr erstattet.
Rückforderungen und rechtliche Folgen
Besonders kritisch wird es, wenn Sie falsche Angaben zum Einkommen gemacht haben. In diesem Fall müssen Sie alle zu Unrecht erhaltenen Beihilfen vollständig zurückzahlen. Die Beihilfestellen prüfen die Angaben regelmäßig und haben Zugriff auf Steuerdaten.
Falsche Angaben können als versuchter Betrug gewertet werden. Neben der Rückzahlung droht Ihnen dann ein Disziplinarverfahren. Dies kann weitreichende Konsequenzen für Ihre Beamtenlaufbahn haben.
Prognosemöglichkeit bei schwankendem Einkommen
Falls das Einkommen Ihres Ehepartners stark schwankt, gibt es eine Prognosemöglichkeit. Sie können bei der Beihilfestelle beantragen, dass die voraussichtlichen Einkünfte des laufenden Jahres berücksichtigt werden. Die Beihilfe wird dann unter Widerrufsvorbehalt gewährt.
Überschreitet das tatsächliche Einkommen entgegen Ihrer Prognose doch die Grenze, müssen Sie die erhaltenen Beihilfen zurückzahlen. Daher sollten Sie diese Option nur nutzen, wenn Sie sich sehr sicher sind.
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Welche Unterschiede gibt es zwischen den Bundesländern bei der Ehepartner Beihilfe?
Die Bundesländer haben nicht nur unterschiedliche Einkommensgrenzen. Auch bei den Bemessungssätzen und Berechnungsmethoden gibt es erhebliche Unterschiede.
Bemessungssätze für Ehepartner
Die meisten Bundesländer gewähren berücksichtigungsfähigen Ehepartnern einen Beihilfesatz von 70 %. Das bedeutet: 70 % der Krankheitskosten werden erstattet, 30 % müssen Sie selbst tragen oder über eine Beihilfeversicherung für Beamte absichern.
Baden-Württemberg weicht hier ab. Wurden Sie nach dem 31.12.2012 verbeamtet, erhält Ihr Ehepartner nur 50 % Beihilfe. Das macht die private Zusatzversicherung entsprechend teurer.
Hessen verfolgt ein familienorientiertes System. Der Bemessungssatz erhöht sich um 5 % für jedes beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Familienmitglied. Der Höchstsatz liegt bei 70 %.
Besonderheiten einzelner Länder
Rheinland-Pfalz kennt eine Übergangsregelung für Altfälle. Wurde Ihre Ehe vor dem 01.01.2012 geschlossen und bestand der Beihilfeanspruch bereits bis zum 31.12.2011, gilt die höhere Einkommensgrenze von 20.450 €.
Baden-Württemberg betrachtet zwei Kalenderjahre vor der Antragstellung. Die Einkünfte müssen nur in einem der beiden Jahre unter der Grenze von 20.000 € liegen. Das bietet mehr Flexibilität bei schwankenden Einkommen.
Nordrhein-Westfalen passt die Einkommensgrenze jährlich an. Die Erhöhung erfolgt im Verhältnis zum Rentenwert West. Dadurch steigt die Grenze kontinuierlich an.
Wie wird das relevante Einkommen für die Ehepartner Beihilfe berechnet?
Die Berechnung des relevanten Einkommens folgt den Regeln des Einkommensteuergesetzes. Grundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG. Dieser umfasst alle sieben Einkunftsarten:
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Sonstige Einkünfte (insbesondere Renten)
Von der Summe dieser Einkünfte werden der Altersentlastungsbetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG abgezogen.
Besondere Hinzurechnungen bei der Beihilfe
Die Beihilfestellen rechnen bestimmte Einkünfte hinzu, die steuerlich nicht erfasst werden. Dazu gehören insbesondere Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Auch wenn diese nicht in der Steuererklärung auftauchen, müssen Sie sie bei der Beihilfe angeben.
Ausländische Einkünfte werden ebenfalls berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Ihr Ehepartner mit Ihnen am ausländischen Dienstort lebt und Sie dort nach § 3 BBhV beihilfeberechtigt sind.
Bei Renten gilt seit 2022 eine Sonderregelung. Die Differenz zwischen dem Besteuerungsanteil und dem Bruttobetrag wird zu den Einkünften hinzugerechnet. Das erhöht das anzurechnende Einkommen erheblich.
Beispielrechnung zur Einkommensermittlung
An einem Beispiel erklärt: Ihre Ehepartnerin arbeitet in Teilzeit und hat folgende Einkünfte in 2023:
Einkunftsart | Betrag |
Nichtselbständige Arbeit (brutto) | 25.000 € |
Werbungskosten | -1.230 € |
Zwischensumme | 23.770 € |
Kapitaleinkünfte (Abgeltungssteuer) | +800 € |
Altersentlastungsbetrag | -500 € |
Gesamtbetrag der Einkünfte | 24.070 € |
In diesem Fall würde Ihre Ehepartnerin in Hessen (Grenze: 24.192 €) noch berücksichtigungsfähig sein. In allen anderen Bundesländern wäre die Grenze überschritten.
Welche Nachweise und Pflichten müssen Sie beachten?
Die Beihilfestellen verlangen jährlich einen Nachweis über die Höhe des Einkommens Ihres Ehepartners. Der wichtigste Nachweis ist der Einkommensteuerbescheid. Diesen müssen Sie als Kopie einreichen.
Liegt noch kein Steuerbescheid vor, können andere geeignete Unterlagen gefordert werden. Das können Gehaltsnachweise, Rentenbescheide oder Bescheinigungen über Arbeitslosengeld sein.
Angaben im Beihilfeantrag
Bei jedem Beihilfeantrag müssen Sie Angaben zum Einkommen Ihres Ehepartners machen. Die entsprechende Frage dürfen Sie nicht unbeantwortet lassen. Auch wenn sich nichts geändert hat, müssen Sie die Angaben bestätigen.
Der Prüfungszeitpunkt ist der Tag des Antragseingangs bei der Beihilfestelle. Es spielt keine Rolle, wann die Krankheitskosten entstanden sind. Entscheidend ist, wann Sie den Antrag stellen.
Meldepflicht bei Änderungen
Sie sind verpflichtet, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft insbesondere:
Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit
Änderungen beim Gehalt oder anderen Einkünften
Bezug einer Rente oder Pension
Erhalt von Kapitalerträgen über dem Sparerpauschbetrag
Die Mitteilung muss schriftlich an die Beihilfestelle erfolgen. Eine mündliche Information reicht nicht aus. Bei verspäteter oder unterlassener Meldung drohen Rückforderungen.
Fazit: Professionelle Beratung sichert Ihre Beihilfeansprüche
Die Einkommensgrenzen für Ehepartner bei der Beihilfe sind komplex und bundeslandspezifisch. Eine Überschreitung hat weitreichende finanzielle Folgen. Ihr Partner verliert den kompletten Beihilfeanspruch und muss sich vollständig über eine private Krankenversicherung für Beamte absichern.
Die korrekte Berechnung des relevanten Einkommens erfordert detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts. Besonders bei schwankenden Einkommen oder mehreren Einkunftsarten wird es schnell kompliziert. Fehler können teuer werden: Rückforderungen und disziplinarische Konsequenzen drohen.
Als unabhängiger Versicherungsexperte für Beamte kenne ich die Tücken der Beihilfevorschriften genau. In einem persönlichen Gespräch analysiere ich Ihre individuelle Situation und zeige Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf. Gemeinsam finden wir den optimalen Versicherungsschutz für Sie und Ihren Ehepartner.
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FAQ zur Beihilfe und Einkommensgrenze für Ehepartner Beihilfe
Die Verdienstgrenze Ihrer Frau hängt von Ihrem Dienstherren ab. Als Bundesbeamter liegt die Grenze 2025 bei 21.832 € jährlich. In den Bundesländern gelten andere Werte: Von 12.000 € in Bremen bis 24.192 € in Hessen. Maßgeblich sind die Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG, nicht das Bruttoeinkommen. Werbungskosten und andere Abzüge reduzieren das anzurechnende Einkommen.
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Einkommensgrenze für 2025 genau 23.001 €. Für diese Grenze sind die Einkünfte aus 2024 maßgeblich. NRW passt die Grenze jährlich im Verhältnis zum Rentenwert West an. Dadurch steigt sie kontinuierlich: 2024 lag sie noch bei 21.995 €, 2023 bei 21.071 €. (Quelle: Finanzverwaltung NRW)
In Baden-Württemberg ist Ihr Ehegatte berücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte in mindestens einem der beiden Vorjahre unter 20.000 € lagen. Die Beihilfe beträgt 50 % bei Verbeamtung nach dem 31.12.2012, ansonsten 70 %. Besonderheit: Baden-Württemberg prüft zwei Jahre. Hatte Ihr Ehepartner 2023 Einkünfte von 22.000 € und 2022 von 19.000 €, bleibt er 2025 berücksichtigungsfähig. (Quelle: LBV Baden-Württemberg)
Hessen wendet mit 24.192 € für 2025 die bundesweit höchste Einkommensgrenze an. Diese entspricht dem doppelten steuerlichen Grundfreibetrag. Der Beihilfesatz richtet sich nach dem Familiensystem: Er steigt um 5 % pro beihilfeberechtigtem Familienmitglied, maximal auf 70 %. Bei einem Ehepaar ohne Kinder beträgt er beispielsweise 60 %. Maßgeblich sind die Einkünfte aus dem vorletzten Kalenderjahr, also 2023 für Anträge in 2025. (Quelle: RP Kassel Hessen)

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.