
PKV Öffnungsklausel Nachteile: Die wichtigsten Fakten für Beamte
Vorerkrankungen müssen kein Hindernis für die PKV sein – doch welchen Preis zahlen Sie dafür?

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13.10.2025
Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv
Was Sie über die Öffnungsklausel wissen müssen
Die Öffnungsklausel garantiert Ihnen als Beamter die Aufnahme in die private Krankenversicherung, selbst wenn Vorerkrankungen oder Behinderungen vorliegen. Doch diese Sicherheit hat ihren Preis: dauerhafte Risikozuschläge und eingeschränkte Tarifoptionen können Ihre Versicherung teurer und weniger flexibel machen, als Sie vielleicht erwarten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Nachteile die Öffnungsklausel mit sich bringt und wann sie trotzdem die richtige Wahl sein kann.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Die PKV Öffnungsklausel garantiert Aufnahme trotz Vorerkrankungen: Innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung haben Sie Anspruch auf Aufnahme ohne Ablehnung.
Dauerhafter Risikozuschlag von bis zu 30 %: Dieser Zuschlag auf Ihren Tarifbeitrag bleibt bestehen und macht Ihre Versicherung langfristig teurer.
Stark eingeschränkte Tarifauswahl: Sie erhalten nur Basisschutz entsprechend der Beihilfeverordnung ohne Zusatzleistungen oder Komforttarife.
Nur einmalige Nutzung möglich: Sie können die Öffnungsklausel entweder bei Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe nutzen, nicht beides.
Wechsel zu anderen Versicherern bedeutet Verlust: Bei einem späteren Wechsel verlieren Sie einen Großteil Ihrer Altersrückstellungen.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was ist die PKV Öffnungsklausel für Beamte?
Die Öffnungsklausel ist eine gesetzliche Regelung, die Ihnen als Beamter den Zugang zur privaten Krankenversicherung erleichtert. Sie verpflichtet PKV-Unternehmen dazu, Sie aufzunehmen – unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Das klingt zunächst nach einer perfekten Lösung, besonders wenn Sie mit Vorerkrankungen zu kämpfen haben.
93 % aller Beamten in Deutschland sind privat versichert. Die Öffnungsklausel soll sicherstellen, dass auch Beamte mit gesundheitlichen Einschränkungen von den Vorteilen der PKV für Beamte profitieren können. Seit 2019 gilt dieser Anspruch auch für Beamte auf Widerruf und in der Ausbildung.
Die Regelung greift innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer erstmaligen Verbeamtung. In diesem Zeitfenster müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Öffnungsklausel nutzen möchten. Diese Entscheidung ist endgültig und kann später nicht mehr revidiert werden.
Wer kann die Öffnungsklausel nutzen?
Die Öffnungsklausel steht Ihnen in folgenden Situationen zur Verfügung:
Beamte auf Widerruf: Bei erstmaliger Verbeamtung.
Beamte auf Probe: Bei Übernahme in das Probeverhältnis.
Beamte auf Zeit oder Lebenszeit: Ohne vorherige Probezeit.
Richter: Bei erstmaliger Ernennung.
Geistliche und Kirchenbeamte: Mit Beihilfeanspruch.
Auch Ihre beihilfeberechtigten Angehörigen können von dieser Regelung profitieren. Das bedeutet: Ehepartner und Kinder haben ebenfalls Anspruch auf eine garantierte Aufnahme in die PKV.
Wichtig zu wissen: Sie können die Öffnungsaktion nur einmal nutzen. Entweder bei Ihrer Verbeamtung auf Widerruf oder bei der Verbeamtung auf Probe. Eine zweimalige Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.
Wie funktioniert die Aufnahme über die PKV Öffnungsklausel?
Der Prozess der Aufnahme über die Öffnungsklausel folgt klaren Regeln. Sie stellen einen Antrag bei einem PKV-Unternehmen Ihrer Wahl. Die erste Gesellschaft, bei der Sie einen rechtsgültigen Antrag einreichen, ist zur Aufnahme verpflichtet.
Die Versicherer dürfen Ihnen keine Leistungsausschlüsse auferlegen. Das bedeutet: Auch Ihre Vorerkrankungen sind vollständig mitversichert. Allerdings darf ein Risikozuschlag von maximal 30 % auf Ihren Tarifbeitrag erhoben werden.
Die Gesundheitsfragen müssen Sie trotzdem gewissenhaft und ehrlich beantworten. Eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands nach Versicherungsabschluss hat jedoch keinen Einfluss auf Ihren Beitrag oder den Risikozuschlag.
Die größten Nachteile der PKV Öffnungsklausel für Beamte
Die Öffnungsklausel erscheint auf den ersten Blick wie eine ideale Lösung. Doch die Nachteile können erheblich sein und Ihre finanzielle Planung langfristig belasten. Lassen Sie uns die wichtigsten Schwachpunkte genauer betrachten.
Dauerhaft hoher Risikozuschlag: Was bedeutet das für Sie?
Der Risikozuschlag von bis zu 30 % mag zunächst überschaubar klingen. Doch rechnen Sie einmal nach: Bei einem monatlichen Beitrag von 300 € zahlen Sie mit dem maximalen Zuschlag 390 € – das sind 1.080 € mehr pro Jahr.
Dieser Zuschlag bleibt dauerhaft bestehen. Selbst wenn sich Ihr Gesundheitszustand verbessert oder die zugrundeliegende Erkrankung ausheilt, zahlen Sie weiter den erhöhten Beitrag. Über die gesamte Versicherungsdauer können sich dadurch Mehrkosten im fünfstelligen Bereich ansammeln.
Besonders problematisch: Der Zuschlag bleibt auch bei beihilfekonformen Änderungen bestehen. Selbst wenn sich Ihr Beihilfesatz ändert oder die Beihilfe ganz entfällt, zahlen Sie weiterhin den erhöhten Beitrag.
Eingeschränkte Tarifauswahl: Warum können Sie nicht jeden Tarif wählen?
Die Tarifauswahl bei der Öffnungsklausel beschränkt sich auf reine Beihilfeergänzungstarife. Diese Tarife decken ausschließlich ab, was die Beihilfeverordnung vorsieht. Komforttarife oder Premiumleistungen stehen Ihnen nicht zur Verfügung.
Das bedeutet konkret:
Keine Chefarztbehandlung: Nur normale Behandlung im Krankenhaus.
Kein Einzelzimmer: Nur Mehrbettzimmer verfügbar.
Keine erweiterten Zahnleistungen: Nur Basisversorgung nach Beihilfe.
Keine alternativen Heilmethoden: Über den Beihilferahmen hinaus nicht versichert.
Ihr Versicherungsschutz entspricht damit eher einer Basisabsicherung, vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Was die Beihilfe nicht bezahlt, ist auch über die Öffnungsaktion nicht versichert.
Diese Einschränkung können Sie später nicht mehr ändern. Ein Upgrade auf einen besseren Tarif ist in der Regel nicht möglich. Sie bleiben dauerhaft auf dem Basisniveau.
Weniger Versicherer, weniger Optionen: Wie wirkt sich das aus?
Nicht alle PKV-Unternehmen nehmen an der Öffnungsaktion teil. Ihre Auswahlmöglichkeiten sind dadurch von vornherein begrenzt. Das hat mehrere Konsequenzen für Sie:
Die eingeschränkte Auswahl bedeutet weniger Wettbewerb. Sie können nicht frei zwischen allen Anbietern vergleichen und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wählen. Zudem ist nur die erste Gesellschaft, bei der Sie einen Antrag stellen, zur Aufnahme verpflichtet.
Ein späterer Wechsel zu einem anderen Versicherer ist zwar theoretisch möglich, aber mit erheblichen Nachteilen verbunden. Sie verlieren einen Großteil Ihrer Altersrückstellungen. Diese Rückstellungen sind jedoch essentiell, um Ihre Beiträge im Alter stabil zu halten (Quelle: BaFin).
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Wann ist die PKV Öffnungsklausel sinnvoll und wann nicht?
Die Entscheidung für oder gegen die Öffnungsklausel hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. In bestimmten Fällen kann sie trotz aller Nachteile die beste Option sein.
Die Öffnungsklausel ist sinnvoll, wenn:
Schwere Vorerkrankungen: Eine normale PKV-Aufnahme ist unmöglich.
Alternative GKV: Die Alternative wäre eine freiwillige Versicherung in der GKV ohne Beihilfe.
Basisabsicherung reicht: Sie empfinden die Grundleistungen als ausreichend.
Finanzielle Tragbarkeit: Die Mehrbelastung durch den Risikozuschlag ist verkraftbar.
Die Öffnungsklausel ist nicht sinnvoll, wenn:
Leichte Vorerkrankungen: Normale PKV-Anträge sind möglich.
Wunsch nach Komfort: Sie legen Wert auf erweiterte Leistungen und Premiumtarife.
Finanzielle Belastung: Die Mehrkosten würden Ihre finanzielle Planung belasten.
Pauschale Beihilfe: Sie leben in einem Bundesland mit pauschaler Beihilfe und möchten später wechseln.
Besonders wichtig: In Bundesländern mit pauschaler Beihilfe (Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Berlin, Baden-Württemberg) ist die Entscheidung unwiderruflich. Ein späterer Wechsel zur Kombination aus individueller Beihilfe und PKV ist dann nicht mehr möglich.
Die Komplexität dieser Entscheidung macht eine professionelle Beratung oft unerlässlich. Jede Situation ist individuell und erfordert eine genaue Analyse Ihrer persönlichen Umstände.
Fazit: Die PKV Öffnungsklausel als zweischneidiges Schwert
Die Öffnungsklausel bietet Ihnen als Beamter mit Vorerkrankungen eine wichtige Chance auf PKV-Schutz. Doch die dauerhaften Risikozuschläge, eingeschränkten Tarifoptionen und begrenzten Wechselmöglichkeiten machen sie zu einer kostspieligen Notlösung.
Bevor Sie sich für die Öffnungsklausel entscheiden, sollten Sie alle Alternativen prüfen. Oft gibt es bessere Wege in die PKV, die Ihnen langfristig Geld sparen und mehr Flexibilität bieten. Die richtige Entscheidung hängt von vielen individuellen Faktoren ab: Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer finanziellen Situation und Ihren persönlichen Präferenzen.
Diese komplexe Entscheidung sollten Sie nicht alleine treffen. Als unabhängiger Berater für Beamte kenne ich die Vor- und Nachteile aller Optionen genau. In einem kostenfreien Erstgespräch analysiere ich Ihre Situation und zeige Ihnen die besten Wege in die PKV auf – mit oder ohne Öffnungsklausel. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin und lassen Sie uns gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Absicherung finden.
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FAQ: Häufige Fragen zu Nachteilen Öffnungsklausel in der PKV
Die Öffnungsklausel greift innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer erstmaligen Verbeamtung. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag Ihrer Ernennung zum Beamten auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit. Verpassen Sie diese Frist, verfällt Ihr Anspruch unwiderruflich. Eine nachträgliche Inanspruchnahme ist nicht möglich.
Beitragsentlastungstarife sollen Ihre Beiträge im Alter reduzieren. Bei Nutzung der Öffnungsklausel haben Sie jedoch oft keinen Zugang zu diesen Tarifen. Das bedeutet: Ihre Beiträge steigen im Alter stärker an. Zusätzlich zum dauerhaften Risikozuschlag kann das zu einer erheblichen finanziellen Belastung im Ruhestand führen.
Sollten Ihre PKV-Beiträge unbezahlbar werden, haben Sie mehrere Optionen. Ein interner Tarifwechsel gemäß § 204 VVG beim selben Versicherer ist möglich. Sie können in den Basistarif wechseln, der maximal den GKV-Höchstbeitrag kostet. Bei finanzieller Notlage greift auch der Notlagentarif. Eine Rückkehr in die GKV ist für Beamte jedoch meist nicht möglich (Quelle: BaFin).
Der gesetzliche Zuschlag von 10 % wird für die Pflegepflichtversicherung erhoben und entfällt mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Der Risikozuschlag aus der Öffnungsklausel ist davon jedoch nicht betroffen. Dieser bleibt dauerhaft bestehen und entfällt niemals – auch nicht bei Verbesserung Ihres Gesundheitszustands.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.