
Beamtenpension Rechner: Berechnen Sie Ihre Pension
Pensionsberechnung für Ihre sichere Altersvorsorge als Beamter


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04.12.2025
Allgemein, Beamte, Rechner, Pension
Was Sie über die Beamtenpension wissen sollten
Die Beamtenpension bildet das Fundament Ihrer Altersversorgung im öffentlichen Dienst. Anders als bei der gesetzlichen Rente zahlen Sie als Beamter keine eigenen Beiträge ein. Stattdessen finanziert Ihr Dienstherr Ihre spätere Pension vollständig aus Haushaltsmitteln. Diese besondere Form der Altersversorgung bietet Ihnen zwar Sicherheit, macht aber eine präzise Berechnung umso wichtiger für Ihre Finanzplanung. I
n diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre individuelle Beamtenpension berechnen lassen können und warum dies für Ihre finanzielle Zukunft entscheidend ist.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Die Beamtenpension beträgt maximal 71,75 % Ihrer letzten Bezüge: Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz, der sich aus 1,79375 % pro Dienstjahr errechnet.
Durchschnittspensionen variieren stark nach Bundesland: Während Pensionäre in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 3.580 € erhalten, liegt der Wert in Thüringen bei etwa 2.360 € monatlich.
Vorzeitige Pensionierung kostet 3,6 % pro Jahr: Für jedes Jahr vor der Regelaltersgrenze reduziert sich Ihre Pension dauerhaft um diesen Prozentsatz.
Eine professionelle Berechnung berücksichtigt alle individuellen Faktoren: Dienstzeiten, Teilzeitphasen, Kindererziehung und mögliche Abschläge fließen in die exakte Ermittlung ein.
Die Mindestdienstzeit beträgt fünf Jahre: Erst dann haben Sie Anspruch auf eine reguläre Pension, außer bei Dienstunfähigkeit.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Warum sollten Sie Ihre Beamtenpension berechnen lassen?
Die exakte Höhe Ihrer späteren Pension zu kennen, ist fundamental für Ihre Lebensplanung. Viele Beamte unterschätzen die Komplexität der Pensionsberechnung erheblich. Die Formel mag simpel erscheinen: Ruhegehaltfähige Dienstbezüge multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz. Doch dahinter verbergen sich einige individuelle Faktoren.
Ihre Besoldungsgruppe bestimmt maßgeblich die Pensionshöhe. Ein Polizeihauptmeister in A10 kann nach 30 Dienstjahren mit etwa 2.870 € monatlich rechnen. Ein Lehrer in A13 erhält bei gleicher Dienstzeit bereits 4.160 €. Diese Unterschiede summieren sich über Jahrzehnte zu erheblichen Beträgen.
Individuelle Faktoren machen den Unterschied
Teilzeitphasen reduzieren Ihre Pension proportional. Arbeiten Sie zehn Jahre auf halber Stelle, zählt dies nur als fünf volle Dienstjahre für Ihre Pensionsberechnung. Gleichzeitig können Kindererziehungszeiten unter bestimmten Bedingungen wie Vollzeit angerechnet werden. Diese Regelungen sind komplex und ohne professionelle Berechnung kaum zu durchschauen.
Besonders kritisch wird es bei vorzeitiger Pensionierung. Die Versorgungsabschläge von 3,6 % pro Jahr vor der Regelaltersgrenze schmälern Ihre Pension dauerhaft. Bei zwei Jahren früherem Ruhestand verlieren Sie bereits 7,2 % Ihrer Bezüge. Diese Entscheidung will gut kalkuliert sein.
Finanzielle Sicherheit durch präzise Planung
Die durchschnittliche Beamtenpension liegt bundesweit bei etwa 3.240 € brutto (Quelle: capital.de). Nach Steuern und Krankenversicherung bleiben jedoch oft nur 2.600 bis 2.800 € netto. Auch die Abzüge bei der Pension für Beamte sorgen für eine deutlich geringere Kaufkraft dieses Betrags. Reicht das für Ihren gewünschten Lebensstandard? Diese Frage können Sie nur mit einer individuellen Berechnung beantworten.
Eine professionelle Pensionsberechnung zeigt Ihnen auch Optimierungspotenziale auf. Möglicherweise lohnt sich ein längerer Verbleib im Dienst finanziell erheblich. Oder Sie erkennen frühzeitig, dass zusätzliche private Altersvorsorge für Beamte notwendig ist. Diese Erkenntnisse sind unbezahlbar für Ihre finanzielle Zukunft.
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So funktioniert der Beamtenpension Rechner auf dieser Seite
Unser Beamtenpension Rechner arbeitet nicht mit pauschalen Durchschnittswerten, sondern ermittelt Ihre individuelle Pension präzise. Sie geben Ihre persönlichen Daten in ein übersichtliches Formular ein. Diese Angaben werden verschlüsselt an mich übermittelt.
Der entscheidende Vorteil: Ihre Berechnung erfolgt nicht automatisiert, sondern manuell durch mich als Experten. Ich prüfe jeden einzelnen Fall individuell und berücksichtige alle relevanten Sonderregelungen.
Der Ablauf Ihrer Pensionsberechnung
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine detaillierte Berechnung. Diese umfasst nicht nur die voraussichtliche Pensionshöhe, sondern auch verschiedene Szenarien. Was passiert bei vorzeitiger Pensionierung? Wie wirken sich weitere Dienstjahre aus? Diese Informationen erhalten Sie übersichtlich aufbereitet.
Die Berechnung basiert auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG). Besoldungsanpassungen wie die Erhöhung um 5,5 % zum Februar 2025 fließen bereits ein (Quelle: finanzverwaltung.nrw.de). So erhalten Sie ein realistisches Bild Ihrer künftigen Versorgung.
Zusätzlich zur reinen Zahlenberechnung erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Optimierung. Ich zeige Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihre Pension maximieren können. Auch steuerliche Aspekte und die Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung werden berücksichtigt.
Welche Angaben sind für den Beamtenpension Rechner nötig?
Für eine präzise Berechnung Ihrer Beamtenpension benötige ich verschiedene Informationen. Die wichtigsten Basisdaten sind schnell zusammengestellt. Ihre aktuelle Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe bilden die Grundlage. Ebenso wichtig ist Ihr Geburtsdatum zur Ermittlung der Regelaltersgrenze.
Ihre bisherige Dienstzeit muss vollständig erfasst werden. Dazu gehören alle Zeiten als Beamter auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit. Auch vorherige Beschäftigungen im öffentlichen Dienst können relevant sein. Zeiten als Angestellter mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung müssen Sie ebenfalls angeben.
Besondere Zeiten und Umstände
Teilzeitbeschäftigungen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Jede Phase mit reduzierter Arbeitszeit muss mit dem genauen Umfang und Zeitraum angegeben werden. Eine Halbtagsstelle über fünf Jahre wirkt sich anders aus als eine 80-%-Stelle über drei Jahre.
Kindererziehungszeiten können Ihre Pension positiv beeinflussen. Haben Sie während der Erziehung in Teilzeit gearbeitet, gelten Sonderregelungen nach § 85 BeamtVG. Diese Zeiten können unter bestimmten Voraussetzungen wie Vollzeit angerechnet werden.
Beurlaubungen und Sonderurlaube müssen ebenfalls erfasst werden. Unbezahlte Freistellungen unterbrechen die ruhegehaltfähige Dienstzeit. Elternzeit hingegen wird teilweise angerechnet. Diese Unterscheidungen sind für die exakte Berechnung essentiell.
Zusätzliche relevante Informationen
Ihr Familienstand beeinflusst die Berechnung durch den Familienzuschlag. Dieser fließt in die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ein. Auch eine eventuelle Schwerbehinderung ist relevant, da sie andere Altersgrenzen ermöglicht.
Haben Sie einen Versorgungsausgleich aus einer Scheidung? Dieser mindert Ihre Pension dauerhaft. Die genaue Höhe muss in die Berechnung einfließen. Auch Rentenansprüche aus früherer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung werden teilweise angerechnet.
Dienstunfälle oder besondere gesundheitliche Belastungen können zu Sonderregelungen führen. Bei Dienstunfähigkeit gelten andere Berechnungsgrundlagen mit Zurechnungszeiten. All diese Faktoren mache ich in Ihrer individuellen Berechnung transparent.
Das passiert nach Ihrer Anfrage mit dem Beamtenpension Rechner
Sobald Ihre Anfrage eingeht, beginne ich mit der detaillierten Analyse Ihrer Daten. Zunächst prüfe ich die Vollständigkeit und Plausibilität Ihrer Angaben. Bei Unklarheiten kontaktiere ich Sie umgehend für Rückfragen. Dieser persönliche Kontakt unterscheidet unseren Service von anonymen Online-Rechnern.
Die eigentliche Berechnung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst ermittle ich Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit unter Berücksichtigung aller Besonderheiten. Daraus ergibt sich Ihr individueller Ruhegehaltssatz. Dieser multipliziert mit Ihren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen ergibt Ihre Bruttopension.
Ihre persönliche Pensionsanalyse
Sie erhalten keine simple Zahl. Zusätzlich zu ihrer voraussichtlichen Pension bei regulärem Ruhestandseintritt berechne ich verschiedene Alternativszenarien. Was bringt Ihnen jedes weitere Dienstjahr? Wie wirkt sich ein früherer Ruhestand aus?
Besonders wertvoll sind die individuellen Optimierungshinweise. Ich zeige Ihnen konkrete Möglichkeiten, Ihre Pension zu erhöhen. Manchmal reichen kleine Anpassungen für deutliche Verbesserungen. Diese Expertise können automatische Rechner nicht bieten.
Der weitere Beratungsprozess
Nach Erhalt Ihrer Pensionsberechnung stehe ich für Rückfragen zur Verfügung. Viele Beamte haben weitergehenden Beratungsbedarf. Wie lässt sich die Versorgungslücke schließen? Welche weiteren Vorsorgemöglichkeiten passen zu Ihrer Situation?
In einem kostenfreien Beratungsgespräch können wir Ihre individuelle Situation detailliert besprechen. Dabei analysiere ich nicht nur Ihre Pension, sondern Ihre gesamte finanzielle Situation. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für Ihre sichere Altersvorsorge.
Die Best-Select-Beratung garantiert Ihnen dabei Zugang zu über 250 geprüften Anbietern. So finden wir die optimalen Lösungen für Ihre zusätzliche Altersvorsorge. Dieser ganzheitliche Ansatz sichert Ihren Lebensstandard im Ruhestand nachhaltig.
Fazit: Ihre Beamtenpension präzise berechnen für sichere Zukunftsplanung
Die Beamtenpension ist komplex und von zahlreichen individuellen Faktoren abhängig. Eine professionelle Berechnung verschafft Ihnen Klarheit über Ihre finanzielle Zukunft. Mit diesem Wissen treffen Sie fundierte Entscheidungen für Ihren Ruhestand.
Nutzen Sie unseren Beamtenpension Rechner für Ihre persönliche Analyse. Die manuelle Berechnung durch einen Experten garantiert Ihnen präzise Ergebnisse. Automatische Tools können die Komplexität Ihrer individuellen Situation nicht erfassen.
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin, um Ihre Pensionsberechnung zu besprechen. Gemeinsam analysieren wir Ihre Versorgungssituation und entwickeln Strategien zur Optimierung. Ihre finanzielle Sicherheit im Alter ist zu wichtig, um sie dem Zufall zu überlassen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie Ihren Ruhestand sorgenfrei genießen können.
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Häufige Fragen rund um den Beamtenpension Rechner
Die maximale Beamtenpension beträgt 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Diesen Höchstsatz erreichen Sie nach 40 Dienstjahren. Jedes Jahr bringt Ihnen 1,79375 % mehr Pension. Längere Dienstzeiten erhöhen die Pension nicht weiter, können aber Ihre Bezugsgrundlage durch Beförderungen verbessern.
Sie benötigen mindestens fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit für einen Pensionsanspruch. Bei Dienstunfähigkeit entfällt diese Wartezeit. Dann erhalten Sie mindestens die Mindestversorgung von 35 % Ihrer Dienstbezüge oder 65 % der Endstufe A4.
Teilzeitarbeit reduziert Ihre Pension proportional. Bei halber Stelle zählt ein Jahr nur als halbes Dienstjahr. Allerdings können Kindererziehungszeiten während Teilzeit unter bestimmten Bedingungen voll angerechnet werden. Eine genaue Berechnung ist hier besonders wichtig.
Bei vorzeitiger Pensionierung vor der Regelaltersgrenze mindert sich Ihre Pension um 3,6 % pro Jahr. Maximal sind 14,4 % Abschlag möglich. Bei Dienstunfähigkeit gilt eine Obergrenze von 10,8 %. Diese Kürzung bleibt dauerhaft bestehen.
Rentenansprüche aus früherer sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit werden teilweise angerechnet. Die Anrechnung erfolgt gestaffelt und ist auf die Höchstversorgung von 71,75 % begrenzt. Die genaue Berechnung ist komplex und individuell verschieden.
Witwen und Witwer erhalten 55 % der Beamtenpension des Verstorbenen. Für vor 1962 Geborene gelten noch 60 %. Halbwaisen bekommen 12 %, Vollwaisen 20 % der Pension. Die Zahlungen erfolgen bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung maximal bis zum 27. Lebensjahr.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





