
Private Krankenversicherung für Referendare: Der umfassende Ratgeber
Die PKV für Referendare: Lohnt sich das?

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04.09.2025
Krankenversicherung, Referendare
PKV für Referendare – Lohnt sich das?
Die Wahl zwischen GKV und PKV für Referendare gehört zu den wichtigsten Entscheidungen zu Beginn des Vorbereitungsdienstes.
In diesem Ratgeber erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle Aspekte der PKV für Referendare. Wir beleuchten Voraussetzungen für den Einstieg, die Funktionsweise der Beihilfe, Kosten, Tarife sowie die Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Darüber hinaus gehen wir auf Sonderregelungen und langfristige Wechseloptionen nach dem Referendariat ein.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Beamtenstatus entscheidend: Verbeamtete Referendare (Beamte auf Widerruf) können zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) wählen. Angestellte Referendare sind in der Regel verpflichtend in der GKV versichert.
Beihilfe reduziert Kosten: Verbeamtete Referendare erhalten Beihilfe vom Dienstherrn, meist 50 %, für Kinder bis zu 80 %. Dadurch sichern sie über die PKV nur die Restkosten ab, was die Beiträge deutlich senkt.
PKV für Referendare meist günstiger: Dank spezieller Anwärtertarife zahlen Referendare in der PKV häufig nur 70-150 € pro Monat, während die freiwillige GKV oft über 300 € kostet.
Leistung & Flexibilität: PKV-Tarife bieten oft bessere Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, hochwertiger Zahnersatz) und können individuell angepasst werden. Die GKV punktet vor allem mit der beitragsfreien Familienversicherung.
Besonderheiten beachten: In einigen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe (Hamburg-Modell), die auch den Verbleib in der GKV mit staatlichem Zuschuss ermöglicht.
Sonderregelungen sichern Flexibilität: Anwartschafts- und Optionstarife schützen vor Nachteilen bei beruflichen Veränderungen, etwa wenn nach dem Referendariat keine Verbeamtung folgt.
Langfristige Wirkung: Die Wahl im Referendariat beeinflusst Ihre Krankenversicherung oft über Jahrzehnte, weshalb eine sorgfältige und individuelle Entscheidung entscheidend ist.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Voraussetzungen: Wann ist der Wechsel in eine PKV für Referendare möglich?
Ob Referendare in die private Krankenversicherung wechseln dürfen, hängt direkt vom Beschäftigungsstatus ab. Dabei ist zwischen verbeamteten und angestellten Referendaren zu unterscheiden.
Verbeamtete Referendare (Beamte auf Widerruf)
Sobald Sie als Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst auf Widerruf verbeamtet werden, sind Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Damit haben Sie die freie Wahl, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Mit Beginn der Verbeamtung haben Sie zudem Anspruch auf staatliche Beihilfe, die in der Regel 50 % der Krankheitskosten abdeckt. Da Sie dadurch nur die verbleibenden Restkosten privat absichern müssen, sind Traife in der PKV für Referendare besonders günstig kalkuliert.
Ein wichtiger Punkt ist die Gesundheitsprüfung: Vor Abschluss einer PKV für Referendare müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen. Allerdings gibt es für Beamtenanwärter die sogenannte Öffnungsaktion der PKV:
Wenn Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Verbeamtung einen Antrag stellen, darf Sie kein Versicherer ablehnen.
Maximal darf ein Risikozuschlag von 30 % erhoben werden.
So ist sichergestellt, dass alle verbeamteten Referendare Zugang zur PKV haben, auch bei Vorerkrankungen.
Angestellte Referendare
In einigen Bundesländern oder Fächern werden Referendare nicht verbeamtet, sondern in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt. Für sie gilt die allgemeine Versicherungspflicht in der GKV.
Liegt das Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: ca. 73.800 €), ist der Verbleib in der GKV verpflichtend.
Ein Wechsel in die PKV ist für angestellte Referendare erst dann möglich, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, was im Referendariat praktisch ausgeschlossen ist.
Nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa wenn bereits vor Beginn des Referendariats eine private Versicherung bestand – kann der PKV-Schutz fortgeführt werden.
Wichtiger Hinweis
Sollten Sie vor dem Referendariat bereits privat versichert gewesen sein, beispielsweise als Selbstständige oder Selbstständiger, müssen Sie beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis in der Regel zurück in die GKV. Eine Ausnahme besteht nur in Sonderfällen, etwa ab einem Alter von 55 Jahren oder unter besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese betreffen jedoch gewöhnlich nicht den Einstieg ins Referendariat.
Damit lässt sich festhalten: Verbeamtete Referendare haben die Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV, während angestellte Referendare fast immer in der GKV bleiben müssen. Für Beamtenanwärter bietet die PKV in Verbindung mit Beihilfe deutliche finanzielle und leistungsbezogene Vorteile, die in den folgenden Abschnitten genauer betrachtet werden.
Beihilfe im Referendariat: Funktionsweise & Unterschiede nach Bundesland
Die Beihilfe ist ein zentrales Element der Gesundheitsversorgung für verbeamtete Referendarinnen und Referendare. Sie beschreibt den staatlichen Zuschuss zu Krankheitskosten, den Ihr Dienstherr – also das jeweilige Bundesland oder der Bund – übernimmt. Als Referendar im Beamtenstatus auf Widerruf haben Sie somit Anspruch auf Beihilfe. Diese deckt einen festen Prozentsatz der Krankheitskosten ab, während Sie den verbleibenden Teil über eine private Krankenversicherung absichern müssen.
Grundprinzip der Beihilfe
Die Beihilfe funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip:
Sie lassen sich behandeln und erhalten vom Arzt eine Rechnung.
Einen Teil der Kosten erstattet Ihre Beihilfestelle, je nach Bemessungssatz.
Die verbleibenden Restkosten übernimmt Ihre PKV, sofern diese in Ihrem Tarif abgesichert sind.
So wird gewährleistet, dass Ihre Gesundheitsversorgung umfassend und zu einem bezahlbaren Preis sichergestellt ist.
Typische Beihilfesätze im Referendariat
In den meisten Bundesländern gelten für Referendare folgende Bemessungssätze:
| Personengruppe | Beihilfeanteil |
| Referendar (unverheiratet, ohne Kind) | 50 % |
| Referendar mit mindestens 2 Kindern (bzw. in Elternzeit) | 70 % (meistens) |
| Beihilfeberechtigter Ehepartner (ohne eigenes Einkommen) | 70 % |
| Beihilfeberechtigtes Kind | 80 % |
Quellen: finanztip.de, onecept.de
In den meisten Ländern steigt der Beihilfeanteil bei zwei oder mehr Kindern auf 70 %, während Kinder grundsätzlich mit 80 % gefördert werden.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die genaue Ausgestaltung der Beihilfe variiert von Bundesland zu Bundesland. In einigen Ländern, etwa in Sachsen und Hessen, gilt für aktive Beamte durchgängig ein Beihilfesatz von 50 %, unabhängig von der Kinderzahl. Ein höherer Satz von 70 % wird dort häufig erst im Ruhestand oder unter besonderen Bedingungen gewährt.
Auch bei den beihilfefähigen Leistungen bestehen Unterschiede. In der Regel umfasst die Beihilfe:
Arzt- und Behandlungskosten (nach Gebührenordnung)
Medikamente und Heilmittel
Krankenhausaufenthalte (meist nur Regelleistungen wie Mehrbettzimmer)
Einige Leistungen sind eingeschränkt oder ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem:
Brillen oder Sehhilfen (oft nicht oder nur eingeschränkt beihilfefähig)
Heilpraktikerleistungen
bestimmte Zahnersatzleistungen, wenn sie über festgelegte Höchstsätze hinausgehen
Daher ist es wichtig, die individuellen Beihilfevorschriften Ihres Bundeslandes genau zu prüfen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre PKV die verbleibenden Kosten passend absichert. Hierbei sind insbesondere sogenannte Beihilfeergänzungstarife empfehlenswert, die gezielt die Lücken schließen, die von der Beihilfe offenbleiben.
Angestellte Referendare ohne Beihilfe
Anders stellt sich die Situation für angestellte Referendare dar. Da sie nicht den Beamtenstatus haben, besteht für sie kein Anspruch auf Beihilfe. Ihre Gesundheitsversorgung erfolgt ausschließlich über die GKV. Das jeweilige Bundesland zahlt hier den Arbeitgeberanteil, während die restlichen Kosten direkt über die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt werden. Ein Einstieg in die PKV wäre für Angestellte im Referendariat mit der vollen Beitragshöhe verbunden und ist deshalb faktisch keine Option.
Damit zeigt sich: Die Beihilfe ist der entscheidende Vorteil für verbeamtete Referendare. Sie reduziert die Absicherungskosten erheblich, macht die PKV für Referendare besonders attraktiv und erklärt, warum sich die große Mehrheit der Beamtenanwärter für dieses System entscheidet.
Pauschale Beihilfe vs. individuelle Beihilfe (Hamburg-Modell) in der PKV für Referendare
Traditionell erhalten Referendare als Beamte auf Widerruf die individuelle Beihilfe. Dabei erstattet der Dienstherr einen festgelegten Prozentsatz der Krankheitskosten (meist 50 %), während die verbleibenden Kosten über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Dieses System ist seit Jahrzehnten Standard und wird in den meisten Bundesländern praktiziert.
Seit 2018 gibt es jedoch eine Alternative: die sogenannte pauschale Beihilfe, auch bekannt als Hamburg-Modell. Dieses Modell wurde erstmals in Hamburg eingeführt und später von weiteren Bundesländern übernommen. Ziel ist es, Beamten den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell attraktiver zu machen.
Funktionsweise der pauschalen Beihilfe
Anstelle der individuellen Beihilfe zahlt der Dienstherr einen pauschalen Zuschuss zum GKV-Beitrag.
Dieser Zuschuss entspricht in der Regel 50 % des Beitrags, analog zum Arbeitgeberanteil bei Angestellten.
Beamte, die sich für dieses Modell entscheiden, bleiben vollständig in der GKV und verzichten damit dauerhaft auf die individuelle Beihilfe.
Bundesländer mit pauschaler Beihilfe (Stand 2025)
Mittlerweile bieten mehrere Länder diese Wahlmöglichkeit an. Dazu zählen:
Hamburg
Bremen
Berlin
Brandenburg
Thüringen
Baden-Württemberg
Sachsen
Niedersachsen
Schleswig-Holstein
In allen anderen Bundesländern gibt es ausschließlich die klassische individuelle Beihilfe.
Wichtige Unterschiede zur individuellen Beihilfe
Unwiderruflichkeit während der Laufbahn
Wer sich für die pauschale Beihilfe entscheidet, verzichtet während des Referendariats auf die individuelle Beihilfe. Ein Wechsel zurück ist erst bei einem neuen Dienstherrn oder einer späteren Verbeamtung mit erneuter Wahlmöglichkeit möglich.
Verzicht auf Einzelabrechnung
Anders als bei der individuellen Beihilfe gibt es keine direkte Kostenerstattung für einzelne Rechnungen. Stattdessen erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss zur GKV.
Familienversicherung
Ein klarer Vorteil der GKV mit pauschaler Beihilfe ist die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen. Partner ohne eigenes Einkommen sowie Kinder können kostenfrei mitversichert werden. Im klassischen Beihilfesystem benötigt jedes Familienmitglied eine eigene PKV-Police.
Vor- und Nachteile für Referendare
Für ist die PKV für Referendare mit individueller Beihilfe trotz der Wahlmöglichkeit die günstigere Variante. Die Beiträge sind dank der Beihilfe und spezieller Anwärtertarife meist deutlich niedriger als die GKV-Beiträge, selbst wenn der Staat dort 50 % übernimmt.
Es gibt jedoch Situationen, in denen die pauschale Beihilfe sinnvoll sein kann:
bei erheblichen Vorerkrankungen, die in der PKV zu hohen Zuschlägen führen würden
bei bestehender oder geplanter Familie, da die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV hier große finanzielle Vorteile bietet
bei Personen, die aus Überzeugung im solidarischen System der GKV bleiben möchten
Vor- und Nachteile der GKV vs. PKV für Referendare
Als Referendar im Beamtenstatus haben Sie die Wahl zwischen privater Krankenversicherung und freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Welche Variante besser geeignet ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab.
Unterschiede in der Beitragsberechnung
GKV: Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen. Als Referendar ohne Arbeitgeberzuschuss zahlen Sie den vollen Beitragssatz (ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung). Bei einem typischen Anwärtergehalt bedeutet das einen monatlichen Beitrag von über 300 Euro.
PKV: Die Beiträge hängen nicht vom Einkommen ab, sondern von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Durch die Beihilfe müssen Sie nur die Restkosten absichern, oft 50 % oder weniger. Das führt zu deutlich niedrigeren Beiträgen, die meist zwischen 70 und 150 Euro pro Monat liegen.
Unterschiede in der Leistung und Abrechnung
GKV: Es gilt das Sachleistungsprinzip. Sie legen die Versichertenkarte vor und der Arzt rechnet direkt mit der Kasse ab. Der Leistungskatalog ist einheitlich und wird gesetzlich bestimmt.
PKV: Hier gilt das Kostenerstattungsprinzip. Sie zahlen Arztrechnungen zunächst selbst und reichen diese bei Beihilfe und PKV ein. Dafür sind die Leistungen individuell wählbar und vertraglich garantiert. Viele PKV-Tarife bieten bessere Absicherung, zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus oder hochwertigen Zahnersatz.
Familienabsicherung
GKV: Nicht erwerbstätige Partner und Kinder können ohne Zusatzbeitrag mitversichert werden. Für Familien mit mehreren Angehörigen ist dies ein erheblicher Vorteil.
PKV: Jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Versicherung. Allerdings sind Kinder wegen ihres hohen Beihilfeanspruchs (meist 80 %) sehr günstig abzusichern.
Aufnahmebedingungen
GKV: Alle können unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen aufgenommen werden, es gibt keine Gesundheitsprüfung.
PKV: Eine Gesundheitsprüfung ist erforderlich. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen. Durch die Öffnungsaktion ist jedoch garantiert, dass Beamtenanwärter aufgenommen werden, wenn der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung gestellt wird.
Vergleich in der Übersicht
| GKV (freiwillig als Beamter) | PKV (Beamtenanwärter-Tarif) | |
| Beitrag | einkommensabhängig, ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag | abhängig von Alter, Gesundheit und Tarif, unabhängig vom Einkommen |
| Höhe im Referendariat | ca. 300-330 € monatlich | ca. 70-150 € monatlich |
| Leistungen | einheitlicher gesetzlicher Katalog | individuell wählbar, oft über GKV-Niveau |
| Abrechnung | Sachleistungsprinzip (Versichertenkarte) | Kostenerstattung (Rechnungen einreichen) |
| Familienversicherung | beitragsfrei für Partner & Kinder | jedes Mitglied eigene Versicherung (Kinder sehr günstig) |
| Gesundheitsprüfung | nicht erforderlich | erforderlich, mit Öffnungsaktion auch bei Vorerkrankungen möglich |
Für verbeamtete Referendare ist die PKV in den meisten Fällen günstiger und leistungsstärker. Dank Beihilfe und spezieller Anwärtertarife sparen Sie gegenüber der GKV oft mehrere hundert Euro im Monat.
Die GKV kann dennoch sinnvoll sein, wenn Sie bereits mehrere Kinder haben, ein Partner ohne eigenes Einkommen mitversichert werden soll oder wenn Sie aufgrund von Vorerkrankungen höhere PKV-Beiträge zahlen müssten.
Damit zeigt sich: Während die Mehrheit der Beamtenanwärter die PKV wählt, kann die GKV im Einzelfall durch die beitragsfreie Familienversicherung oder aus persönlichen Überzeugungen dennoch die bessere Entscheidung sein.
Tarifwahl: Worauf bei der Wahl einer PKV für Referendare achten?
Wenn Sie sich als Referendar für die private Krankenversicherung entscheiden, stellt sich die Frage nach dem passenden Tarif. Da die Tarife individuell auf die Restkosten nach Beihilfe zugeschnitten sind, ist es besonders wichtig, auf Leistungsumfang, Flexibilität und langfristige Tragfähigkeit zu achten.
Wichtige Leistungsbereiche im Überblick
Bei der Tarifwahl sollten Sie genau prüfen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und welche Lücken die Beihilfe offenlässt.
Stationäre Versorgung: Möchten Sie im Krankenhaus die Regelleistungen nutzen oder zusätzliche Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer absichern? Die Beihilfe übernimmt in der Regel nur die Grundversorgung.
Zahnersatz: Ein besonders relevanter Punkt, da Beihilfe häufig nur bis zu festgelegten Höchstsätzen zahlt. Viele Tarife erstatten 75-90 % der Zahnersatzkosten, sodass in Kombination mit der Beihilfe nahezu 100 % erreicht werden können.
Ambulante Leistungen: Hierzu gehören Arztbesuche, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. Beihilfe schließt häufig bestimmte Leistungen wie Brillen oder Heilpraktiker aus, die über Beihilfeergänzungstarife abgesichert werden können.
Psychotherapie und Physiotherapie: Unterschiede im Leistungsumfang sind hier erheblich. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif ausreichend Sitzungen oder Behandlungsmöglichkeiten abdeckt.
Beihilfeergänzungstarife als sinnvolle Ergänzung
Da die Beihilfe nicht alle Kosten übernimmt, empfehlen viele Experten einen Beihilfeergänzungstarif. Dieser deckt typische Lücken, zum Beispiel:
Brillen und Kontaktlinsen
Restkosten beim Zahnersatz
Heilpraktikerleistungen
Zuzahlungen für Medikamente
Diese Ergänzung kostet meist nur wenige Euro im Monat, schützt aber vor unerwarteten Eigenanteilen.
Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung
Selbstbeteiligung: Manche Tarife bieten die Möglichkeit, durch einen jährlichen Eigenanteil die Beiträge zu senken. Für junge und gesunde Referendare kann dies attraktiv sein, sollte aber so gewählt werden, dass der Betrag im Ernstfall problemlos bezahlt werden kann.
Beitragsrückerstattung: Viele Versicherer belohnen es, wenn Sie ein Jahr lang keine Rechnungen einreichen. So können Sie 1-3 Monatsbeiträge zurückerhalten. Das lohnt sich besonders für junge Beamte, die meist selten ärztliche Leistungen benötigen.
Langfristige Planung ist entscheidend
Die Tarifwahl im Referendariat wirkt weit über die Anwärterzeit hinaus. Viele Versicherer ermöglichen den späteren Wechsel in den regulären Beamtentarif ohne erneute Gesundheitsprüfung – allerdings nur, wenn der gewählte Tarif ein gleichwertiges Leistungsniveau hat. Wählen Sie also möglichst einen Tarif, den Sie auch langfristig beibehalten können.
Digitale Services und Zusatzleistungen
Da die Verwaltung von Rechnungen und Erstattungen im PKV-System zentral ist, lohnt sich ein Blick auf die Serviceleistungen der Anbieter. Moderne Versicherer bieten digitale Rechnungs-Apps, schnelle Erstattungsprozesse und Zusatzleistungen wie Beitragsentlastungen in der Elternzeit. Diese Details können den Alltag deutlich erleichtern.
Sonderregelungen: Anwartschaft, Optionstarife & Nachversicherung in der PKV für Referendare
Neben den klassischen Beamtentarifen bietet die PKV für Referendare verschiedene Sonderregelungen. Diese sind wichtig, um flexibel auf berufliche Veränderungen reagieren zu können. Insbesondere die Anwartschaftsversicherung, sogenannte Optionstarife und die Nachversicherungsmöglichkeiten nach dem Referendariat spielen hier eine zentrale Rolle.
Eine Anwartschaft sichert Ihnen das Recht, später wieder in Ihre PKV zurückzukehren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Damit frieren Sie Ihren aktuellen Gesundheitsstatus ein.
Kleine Anwartschaft: Schützt ausschließlich den Gesundheitszustand. Sie zahlen während der Anwartschaft einen kleinen Monatsbeitrag, meist nur wenige Euro.
Große Anwartschaft: Sichert zusätzlich auch Ihr Eintrittsalter. Diese Variante ist teurer, lohnt sich aber, wenn die Unterbrechung länger andauert und Sie dauerhaft niedrige Beiträge sichern möchten.
Eine Anwartschaft ist besonders sinnvoll, wenn:
Sie nach dem Referendariat nicht direkt verbeamtet werden und in die GKV wechseln müssen.
Sie vorübergehend ins Ausland gehen oder eine Pause (z. B. Sabbatical) einlegen.
Sie freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen (z. B. bei Polizisten oder Soldaten).
Optionstarife: Spätere PKV-Absicherung sichern
Ein Optionstarif funktioniert ähnlich wie eine Anwartschaft, richtet sich jedoch eher an Personen, die zunächst in der GKV bleiben. Gegen einen geringen Beitrag sichern Sie sich das Recht, innerhalb einer festgelegten Frist in einen bestimmten PKV-Tarif zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Für Referendare interessant ist dies, wenn:
Sie zu Beginn angestellt sind und deshalb in der GKV bleiben müssen, aber eine spätere Verbeamtung realistisch ist.
Sie noch unsicher sind, ob PKV oder GKV für Sie die bessere Wahl ist, aber Ihre Gesundheitsdaten und Ihr Eintrittsalter sichern möchten.
Nachversicherung nach dem Referendariat
Viele Referendare fragen sich, was nach Ende des Vorbereitungsdienstes mit der PKV geschieht. Hier gibt es mehrere Szenarien:
Übernahme ins Beamtenverhältnis: Ihre PKV stellt den Vertrag vom Anwärtertarif auf einen regulären Beamtentarif um. Wenn Sie im Referendariat einen leistungsstarken Tarif gewählt haben, geschieht dies meist ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Wechsel ins Angestelltenverhältnis: Verdienen Sie weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: ca. 73.800 €), werden Sie versicherungspflichtig in der GKV. In diesem Fall empfiehlt es sich, den PKV-Vertrag über eine Anwartschaft ruhend zu stellen.
Phase der Arbeitslosigkeit: Beim Bezug von Arbeitslosengeld I sind Sie automatisch in der GKV versichert, während Ihre PKV beitragsfrei ruhend gestellt werden kann. Bei ALG II bleiben Sie dagegen in der PKV und erhalten einen Zuschuss vom Jobcenter.
Bedeutung der Sonderregelung für Referendare
Die Sonderregelungen bieten Ihnen eine wichtige Absicherung gegen berufliche Unsicherheiten. Mit einer Anwartschaft oder einem Optionstarif sichern Sie sich die Möglichkeit, später in die PKV zurückzukehren, auch wenn sich Ihr beruflicher Werdegang zwischenzeitlich anders entwickelt. Damit vermeiden Sie das Risiko, aufgrund von Vorerkrankungen oder höherem Eintrittsalter keine bezahlbare PKV mehr zu bekommen.
Für viele Referendare ist es daher ratsam, sich schon frühzeitig mit diesen Optionen zu befassen und gegebenenfalls eine Anwartschaft oder einen Optionstarif abzuschließen, um maximale Flexibilität zu behalten.
Wechseloptionen nach dem Referendariat (Verbeamtung, Angestelltenverhältnis, Bundeslandwechsel)
Nach dem Referendariat entscheidet sich, wie es mit Ihrer Krankenversicherung weitergeht. Der nächste berufliche Schritt bestimmt, ob Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben können, in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen oder erneut Wahlmöglichkeiten haben.
Übernahme in das Beamtenverhältnis
Wer nach dem Referendariat als Beamter auf Probe oder später auf Lebenszeit übernommen wird, führt die PKV in der Regel nahtlos fort. Der bisherige Anwärtertarif wird in einen regulären Beamtentarif umgestellt. Dabei gilt:
Haben Sie im Referendariat einen Tarif mit ausreichendem Leistungsniveau gewählt, geschieht die Umstellung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Ändert sich Ihr Beihilfesatz (z. B. durch Kinder, die zu 70 % oder 80 % beihilfeberechtigt sind), passen Sie Ihren PKV-Vertrag entsprechend an.
In Ländern mit pauschaler Beihilfe (z. B. Hamburg oder Berlin) haben Sie beim Übergang in die Probezeit teilweise nochmals die Wahl, ob Sie im pauschalen Modell bleiben oder ins klassische System mit PKV wechseln.
Wechsel in ein Angestelltenverhältnis
Falls nach dem Referendariat keine Verbeamtung erfolgt, sondern ein Arbeitsvertrag folgt, greifen die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Liegt Ihr Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: ca. 73.800 €), müssen Sie Mitglied in der GKV werden.
Liegt Ihr Einkommen darüber, haben Sie die Wahl zwischen GKV und PKV, allerdings ohne Beihilfe. In diesem Fall zahlen Sie die vollen PKV-Kosten selbst, erhalten aber vom Arbeitgeber einen Zuschuss wie andere Angestellte auch.
Für viele Referendare lohnt es sich, vor dem Wechsel eine Anwartschaft abzuschließen, um den bisherigen PKV-Schutz zu sichern. Damit können Sie später problemlos zurückkehren, falls Sie erneut verbeamtet werden.
Wechsel in ein anderes Bundesland
Wenn Sie nach dem Referendariat in ein anderes Bundesland wechseln, wirkt sich das direkt auf Ihre Beihilfe aus:
Wechseln Sie in ein Land mit klassischem Beihilfesystem, profitieren Sie von individueller Beihilfe und PKV.
Wechseln Sie in ein Land mit pauschaler Beihilfe, können Sie zu Beginn eine neue Entscheidung treffen, ob Sie in der GKV mit Zuschuss bleiben oder ins Beihilfe+PKV-System wechseln.
Ein solcher Wechsel eröffnet Ihnen also teils neue Wahlmöglichkeiten, die jedoch immer nur zu Beginn der neuen Tätigkeit genutzt werden können.
Besonderheiten bei Unterbrechungen
Sollte es nach dem Referendariat zu einer Arbeitslosigkeit oder einer Übergangsphase kommen, gelten ebenfalls besondere Regelungen:
Mit Arbeitslosengeld I werden Sie automatisch in der GKV versichert, während Sie Ihre PKV über eine Anwartschaft ruhend stellen können.
Bei Bezug von Bürgergeld (ALG II) bleiben Sie in der PKV und können einen Zuschuss beim Jobcenter beantragen.
Zusammenfassung
Nach dem Referendariat hängt Ihre Versicherungswahl direkt von Ihrem beruflichen Status ab.
Bei Verbeamtung: PKV bleibt in der Regel die günstigste und leistungsstärkste Wahl.
Bei Angestelltenverhältnis: Pflicht zur GKV, außer das Einkommen überschreitet die Versicherungspflichtgrenze.
Bei Bundeslandwechsel: Neue Wahlmöglichkeiten je nach Beihilfesystem.
Mit einer rechtzeitig abgeschlossenen Anwartschaft bleiben Sie flexibel und stellen sicher, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt problemlos in die PKV zurückkehren können.
Fazit: Ist die PKV für Referendare die richtige Wahl?
Die Entscheidung zwischen einer GKV und PKV für Referendare ist eine der wichtigsten Weichenstellungen zu Beginn des Vorbereitungsdienstes. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob Sie als Beamter auf Widerruf oder als Angestellter tätig sind.
Verbeamtete Referendare profitieren durch die Beihilfe in den meisten Fällen von der PKV. Dank spezieller Anwärtertarife und der staatlichen Unterstützung sind die Beiträge deutlich günstiger als in der GKV, während gleichzeitig ein höheres Leistungsniveau möglich ist.
Angestellte Referendare bleiben in der Regel in der GKV, da sie keinen Beihilfeanspruch haben und die PKV ohne Zuschuss finanziell kaum tragbar wäre.
Besondere Lebensumstände wie Vorerkrankungen, Familienplanung oder ein späterer Bundeslandwechsel können jedoch dafür sorgen, dass die GKV oder die pauschale Beihilfe die bessere Wahl ist.
Unabhängig vom Modell gilt: Ihre Entscheidung wirkt sich langfristig aus. Daher ist es entscheidend, die Tarife, die Beihilfevorschriften Ihres Bundeslandes und Ihre persönliche Situation sorgfältig zu prüfen.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.



