
Im Referendariat in der PKV oder GKV versichern? Ihre Entscheidungshilfe
Die entscheidende Weichenstellung für Ihre finanzielle Zukunft als Lehrkraft

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12.01.2026
Allgemein, Referendare, pkv
Der Start ins Referendariat und die Entscheidung: PKV oder GKV?
Als angehender Lehrer stehen Sie zu Beginn Ihres Referendariats vor einer Entscheidung, die Ihre finanzielle Situation über Jahrzehnte prägen wird: Private oder gesetzliche Krankenversicherung (PKV oder GKV)? Diese Wahl ist besonders komplex, da Sie als Beamter auf Widerruf Anspruch auf staatliche Beihilfe haben. Während die PKV mit speziellen Anwärtertarifen oft nur 70 € bis 100 € monatlich kostet, zahlen Sie in der GKV häufig 250 € bis 300 €. Die Entscheidung betrifft nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch Ihre medizinische Versorgung und zukünftige Flexibilität.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Beihilfeanspruch macht den Unterschied: Als Beamter auf Widerruf erhalten Sie 50 % staatliche Beihilfe zu Ihren Krankheitskosten – mit Familie sogar bis zu 70 %.
PKV ist meist deutlich günstiger: Referendare zahlen in speziellen Anwärtertarifen nur 70 € bis 100 € monatlich, während die GKV ohne pauschale Beihilfe 250 € bis 300 € kostet.
Pauschale Beihilfe als Alternative: In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen können Sie 50 % Zuschuss zur GKV erhalten.
Familienversicherung unterscheidet sich fundamental: In der GKV sind Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert, in der PKV benötigt jeder eine eigene Police.
Wechsel nach dem Referendariat ist entscheidend: Bei Verbeamtung bleibt die PKV günstig, bei Angestelltenverhältnis müssen Sie oft zurück in die GKV.
Anwartschaftsversicherung sichert Rückkehroption: Mit 5 € bis 20 € monatlich können Sie sich die Rückkehr in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wer im Referendariat hat einen Beihilfeanspruch?
Der Beihilfeanspruch ist der zentrale Baustein, der Ihre Krankenversicherungssituation als Referendar grundlegend von anderen Berufsgruppen unterscheidet. Als Referendar werden Sie nicht als normaler Angestellter beschäftigt, sondern erhalten den Status eines Beamten auf Widerruf. Dieser besondere Status verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil: Sie haben Anspruch auf Beihilfe.
Die Beihilfe ist keine eigenständige Krankenversicherung, sondern ein staatlicher Zuschuss zu Ihren Krankheitskosten. Der Dienstherr übernimmt einen festgelegten Prozentsatz Ihrer medizinischen Ausgaben. Für alleinstehende Referendare beträgt dieser Satz üblicherweise 50 %. Das bedeutet: Die Hälfte Ihrer Arztrechnung übernimmt automatisch der Staat.
Unterschiedliche Beihilfesätze je nach Lebenssituation
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation. Mit einem kindergeldberechtigten Kind steigt der Satz häufig auf 70 %. Bei zwei oder mehr Kindern sind es teilweise sogar bis zu 80 % (Quellen: www.dbv.de). Auch Ihr Ehepartner kann unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein: Liegt dessen Einkommen unter der maßgeblichen Grenze, erhält er oder sie ebenfalls 70 % Beihilfe. Kinder sind mit 80 % besonders gut abgesichert.
Wichtig zu wissen: Die Beihilfe entsteht nicht automatisch. Sie müssen diese aktiv bei Ihrer Beihilfestelle beantragen. Versäumen Sie dies, verzichten Sie auf erhebliche finanzielle Unterstützung. Die genauen Regelungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich. Bayern hat andere Sätze als Nordrhein-Westfalen, und in Berlin gelten wieder andere Bestimmungen. Informieren Sie sich daher unbedingt über die spezifischen Regelungen Ihres Dienstherren.
Ein Sonderfall sind Referendare im Angestelltenverhältnis. Diese gibt es beispielsweise in einigen Privatschulen oder bei bestimmten Ausbildungsprogrammen. Als angestellter Referendar haben Sie keinen Beihilfeanspruch. Sie sind dann wie jeder andere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig und müssen sich regulär krankenversichern.
Was sind die Kosten der GKV im Referendariat für Sie?
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip: Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen, nicht nach Ihrem persönlichen Krankheitsrisiko. Als Referendar mit einem typischen Einkommen von 1.600 € bis 1.700 € brutto monatlich fallen erhebliche Kosten an.
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 2025 durchschnittlich 14,6 % Ihres Bruttoeinkommens plus einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,5 %. Hinzu kommen noch 3,4 % für die Pflegeversicherung (kinderlose Referendare über 23 Jahre zahlen 4,0 %). Der entscheidende Nachteil: Als Beamter auf Widerruf erhalten Sie keinen Arbeitgeberzuschuss. Sie tragen die gesamten Beiträge allein.
Konkrete Rechenbeispiele für Ihre Situation
| Situation | Monatliches Brutto | GKV-Beitrag | Pflegeversicherung | Gesamtkosten |
| Referendar, 25 Jahre, kinderlos | 1.600 € | 267 € | 64 € | 331 € |
| Referendarin, 28 Jahre, 1 Kind | 1.700 € | 284 € | 58 € | 342 € |
| Referendar, 30 Jahre, verheiratet | 1.650 € | 276 € | 66 € | 342 € |
Diese Kosten belasten Ihr ohnehin knappes Referendarsgehalt erheblich. Bei einem Nettoeinkommen von etwa 1.300 € gehen fast 25 % nur für die Krankenversicherung drauf.
Die pauschale Beihilfe als Alternative
Einige Bundesländer bieten seit einigen Jahren die sogenannte pauschale Beihilfe an. In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen können Sie sich für einen pauschalen Zuschuss zur GKV entscheiden. Der Dienstherr übernimmt dann 50 % Ihrer GKV-Beiträge.
Mit pauschaler Beihilfe halbieren sich Ihre Kosten auf etwa 150 € bis 170 € monatlich. Das klingt verlockend, hat aber einen Haken: Die Entscheidung ist unwiderruflich. Entscheiden Sie sich einmal für die pauschale Beihilfe, können Sie nie wieder zur individuellen Beihilfe zurückkehren. Das kann später zum Problem werden, wenn Sie mit Familie einen höheren Beihilfesatz von 70 % oder 80 % erhalten würden.
Was kostet die PKV im Referendariat für Sie?
Die private Krankenversicherung kalkuliert Ihre Beiträge völlig anders als die GKV. Nicht Ihr Einkommen ist entscheidend, sondern Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und der gewählte Leistungsumfang. Als junger Mensch profitieren Sie von diesem System enorm.
Speziell für Referendare bieten die privaten Versicherer sogenannte Anwärtertarife an. Diese sind deutlich günstiger als reguläre PKV-Tarife, weil während der Ausbildung noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Die Beiträge liegen typischerweise zwischen 60 € und 100 € monatlich für eine hochwertige Absicherung (Quelle: www.allianz.de).
Der entscheidende Vorteil kommt durch Ihre Beihilfe: Sie müssen nur 50 % der Krankheitskosten absichern. Die andere Hälfte übernimmt der Dienstherr. Daher bieten die Versicherer spezielle Beihilfetarife an, die nur diese 50 % abdecken und entsprechend günstig sind.
Beispielrechnungen verschiedener Lebenssituationen
| Alter | Gesundheitszustand | PKV-Beitrag (Anwärtertarif) | Zum Vergleich: GKV |
| 23 Jahre | Sehr gut | 65 € | 331 € |
| 27 Jahre | Gut, leichte Allergie | 78 € | 342 € |
| 31 Jahre | Rückenprobleme | 95 € | 342 € |
Die Ersparnis gegenüber der GKV ist beträchtlich: Sie sparen monatlich 200 € bis 250 €. Über die typische Referendariatsdauer von 24 Monaten summiert sich das auf 4.800 € bis 6.000 €. Geld, das Sie als Referendar gut gebrauchen können.
Ein weiterer Vorteil: Die günstigen Konditionen gelten unabhängig von Ihrem Einkommen. Während die GKV-Beiträge mit steigendem Gehalt automatisch steigen, bleibt Ihr PKV-Beitrag stabil. Selbst Sonderzahlungen oder Nebenverdienste erhöhen Ihre Krankenversicherungskosten nicht.
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Welche Vorteile hat die PKV gegenüber der GKV im Referendariat?
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare gehen weit über die reinen Kostenersparnisse hinaus. Sie erhalten nicht nur eine günstigere, sondern in vielen Bereichen auch eine bessere medizinische Versorgung.
Bessere medizinische Leistungen und kürzere Wartezeiten
Als Privatpatient erhalten Sie nachweislich schneller Facharzttermine. Während gesetzlich Versicherte durchschnittlich 25 Tage auf einen Termin warten, sind es bei Privatpatienten nur 12 Tage. Bei akuten Beschwerden kann dieser Unterschied entscheidend sein. Auch im Krankenhaus profitieren Sie: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl sind je nach Tarif möglich.
Die PKV übernimmt zudem Leistungen, die in der GKV nicht oder nur eingeschränkt erstattet werden. Hochwertige Zahnversorgung, Sehhilfen oder alternative Heilmethoden können Sie je nach Tarifwahl vollständig absichern. Sie bestimmen selbst, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und passen Ihren Versicherungsschutz entsprechend an.
Kontinuität über das Referendariat hinaus
Ein oft unterschätzter Vorteil ist die nahtlose Weiterversicherung nach dem Referendariat. Werden Sie verbeamtet, wandelt sich Ihr Anwärtertarif automatisch in einen regulären Beamtentarif um. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Erkrankungen, die während des Referendariats auftreten, führen nicht zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.
Diese Kontinuität ist besonders wertvoll, wenn Sie während des Referendariats gesundheitliche Probleme entwickeln. Ein Bandscheibenvorfall oder eine chronische Erkrankung würden bei einem Neuantrag zu erheblichen Risikozuschlägen führen. Mit der durchgehenden Versicherung bleiben Ihre Konditionen unverändert.
Weltweiter Versicherungsschutz und freie Arztwahl
Die PKV bietet Ihnen weltweiten Versicherungsschutz. Egal ob Sie im Urlaub erkranken oder ein Auslandssemester absolvieren: Ihre Versicherung gilt überall. In der GKV ist der Schutz auf Europa begrenzt und auch dort oft eingeschränkt.
Sie haben zudem völlige Wahlfreiheit bei der Arztwahl. Ob Kassenarzt, Privatarzt oder Spezialist: Sie entscheiden, von wem Sie sich behandeln lassen. Diese Freiheit ermöglicht es Ihnen, zu Experten zu gehen, die ausschließlich Privatpatienten behandeln.
Die Öffnungsaktion für Beamtenanwärter
Selbst mit Vorerkrankungen haben Sie gute Chancen auf eine bezahlbare PKV. Die Öffnungsaktion begrenzt Risikozuschläge auf maximal 30 %. Ohne diese Regelung würden viele Referendare mit chronischen Erkrankungen gar keine PKV bekommen oder unbezahlbare Zuschläge zahlen.
Welche Nachteile hat die PKV gegenüber der GKV im Referendariat?
Trotz der vielen Vorteile gibt es auch Aspekte, die Sie kritisch prüfen sollten. Die PKV ist nicht für jeden Referendar die beste Wahl.
Keine kostenlose Familienversicherung
Der gravierendste Nachteil betrifft Familien. In der GKV können Sie Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder kostenlos mitversichern. In der PKV benötigt jedes Familienmitglied eine eigene Police.
Zwar haben auch Ihre Familienangehörigen Beihilfeanspruch (70 % für Ehepartner, 80 % für Kinder), dennoch entstehen zusätzliche Kosten. Ein Kind kostet etwa 30 € bis 45 € monatlich, der Ehepartner 80 € bis 120 €. Bei einer vierköpfigen Familie können sich die PKV-Kosten trotz Beihilfe auf 250 € bis 300 € summieren: ähnlich viel wie die GKV für eine Einzelperson.
Vorfinanzierung und Abrechnungsaufwand
In der PKV müssen Sie Arztrechnungen zunächst selbst bezahlen und dann zur Erstattung einreichen. Bei größeren Behandlungen kann das Ihre Liquidität belasten. Eine Zahnbehandlung für 2.000 € müssen Sie vorfinanzieren, auch wenn Sie das Geld später zurückbekommen.
Der Abrechnungsaufwand ist höher als in der GKV. Sie sammeln Rechnungen, reichen diese bei der Versicherung und der Beihilfestelle ein und müssen den Überblick behalten. Moderne Apps erleichtern das zwar, dennoch bleibt ein gewisser Verwaltungsaufwand.
Unsicherheit bei Nicht-Verbeamtung
Das größte Risiko betrifft Ihre berufliche Zukunft. Werden Sie nach dem Referendariat nicht verbeamtet, sondern nur angestellt, verlieren Sie Ihren Beihilfeanspruch. Als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze (73.800 € Jahreseinkommen) müssen Sie zurück in die GKV.
Die gute Nachricht: Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie sich die Rückkehr in die PKV offenhalten. Für 5 € bis 20 € monatlich „frieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand ein. Werden Sie später doch verbeamtet, können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung zurück in die PKV.
Beitragsentwicklung im Alter
Während die PKV für junge Menschen günstig ist, steigen die Beiträge mit dem Alter. Ab der Verbeamtung auf Probe werden Altersrückstellungen gebildet, was den Beitrag erhöht. Ein heute 70 € zahlender Referendar kann als 50-jähriger Studienrat 300 € bis 400 € zahlen. Allerdings relativiert sich das durch Ihr dann höheres Gehalt und die gleichbleibende Beihilfe.
Wie wirkt sich Ihre Familienversicherung aus?
Die Familienplanung spielt bei der Krankenversicherungswahl eine zentrale Rolle. Je nach Ihrer persönlichen Situation kann die eine oder andere Versicherungsform erhebliche Vorteile bieten.
In der GKV gilt das Prinzip der beitragsfreien Familienversicherung. Ihr Ehepartner ist automatisch mitversichert, wenn er kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat (unter 505 € monatlich bzw. 538 € bei Minijob). Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei mitversichert, wenn sie sich in Ausbildung befinden. Diese Regelung macht die GKV für Alleinverdiener-Familien attraktiv: Ein Beitrag sichert die ganze Familie ab.
Die Beihilfe-Regelungen für Familienangehörige
In der PKV sieht die Situation anders aus. Jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Versicherung. Allerdings erhalten auch Ihre Angehörigen Beihilfe: Ehepartner mit geringem Einkommen erhalten 70 %, Kinder sogar 80 %. Die PKV muss daher nur 30 % bzw. 20 % der Kosten absichern, was zu niedrigen Beiträgen führt.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Unterschiede: Eine Familie mit zwei Kindern zahlt in der PKV etwa 70 € (Referendar) + 90 € (Ehepartner) + 2×35 € (Kinder) = 230 € monatlich. In der GKV ohne pauschale Beihilfe lägen die Kosten bei etwa 340 € nur für den Hauptverdiener, allerdings wäre die Familie komplett mitversichert.
Sonderfall: Wenn beide Partner verbeamtet werden
Interessant wird es, wenn beide Partner Beamte sind oder werden. Dann hat jeder seinen eigenen Beihilfeanspruch, und die PKV wird noch attraktiver. Zwei verbeamtete Lehrer mit Kindern zahlen zusammen oft weniger als ein GKV-versicherter Alleinverdiener.
Ein wichtiger Hinweis für werdende Eltern: Neugeborene können ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden, wenn mindestens ein Elternteil seit drei Monaten privat versichert ist. Diese Kindernachversicherung gilt auch bei Frühgeburten oder angeborenen Erkrankungen.
Was passiert nach dem Referendariat mit Ihrer Krankenversicherung?
Die Zeit nach dem Referendariat ist entscheidend für die langfristige Tragfähigkeit Ihrer Versicherungsentscheidung. Je nach beruflicher Entwicklung ergeben sich unterschiedliche Szenarien.
Szenario 1: Die direkte Verbeamtung
Der Idealfall ist die nahtlose Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe. Ihr PKV-Anwärtertarif wandelt sich automatisch in einen regulären Beamtentarif um. Der Beitrag steigt, da nun Altersrückstellungen gebildet werden. Aus 70 € werden etwa 250 € bis 350 € monatlich. Sie erhalten ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten, falls die Erhöhung zu stark ausfällt.
Wichtig: Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Erkrankungen während des Referendariats bleiben ohne Konsequenzen für Ihre Versicherung. Diese Kontinuität ist Gold wert, besonders wenn Sie zwischenzeitlich gesundheitliche Probleme entwickelt haben.
Szenario 2: Anstellung statt Verbeamtung
Viele Bundesländer haben zu wenige Planstellen für alle Referendare. Sie werden zunächst als angestellte Lehrkraft übernommen. Damit verlieren Sie den Beihilfeanspruch und müssen sich neu orientieren.
Als Angestellter mit einem Einstiegsgehalt unter 73.800 € jährlich werden Sie versicherungspflichtig in der GKV. Die PKV muss gekündigt werden. Hier zahlt sich eine Anwartschaftsversicherung aus: Für 10 € bis 40 € monatlich sichern Sie sich die Rückkehroption ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Die kleine Anwartschaft (5 € bis 20 €) sichert Ihren Gesundheitszustand. Die große Anwartschaft (25 € bis 45 €) baut zusätzlich Altersrückstellungen auf. Bei späterer Verbeamtung zahlen Sie dann niedrigere Beiträge als ohne Anwartschaft.
Szenario 3: Wechsel in die freie Wirtschaft
Entscheiden Sie sich gegen den Schuldienst, gelten die normalen Regeln für Arbeitnehmer. Über der Versicherungspflichtgrenze können Sie in der PKV bleiben, müssen aber 100 % der Kosten absichern. Der Beitrag verdreifacht sich etwa. Unter der Grenze müssen Sie in die GKV, es sei denn, Sie waren in den letzten fünf Jahren überwiegend privat versichert.
Ein Wechsel zurück in die GKV ist ab 55 Jahren praktisch unmöglich. Diese Altersgrenze sollten Sie bei Ihrer Lebensplanung berücksichtigen. Wer mit Mitte 50 aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, bleibt in der dann teuren PKV gefangen.
Fazit: Ihre individuelle Entscheidung mit professioneller Unterstützung treffen
Die Wahl zwischen PKV und GKV im Referendariat ist keine Entscheidung, die Sie überstürzt treffen sollten. Für die meisten jungen Referendare ohne Familie bietet die PKV klare Vorteile: Sie sparen monatlich 200 € bis 250 €, erhalten bessere Leistungen und sichern sich günstige Konditionen für die Zukunft. Über die gesamte Berufskarriere können sich Einsparungen von mehreren zehntausend Euro ergeben.
Allerdings gibt es Situationen, in denen die GKV sinnvoller sein kann. Mit mehreren Kindern und nicht berufstätigem Partner kann die kostenlose Familienversicherung den Ausschlag geben. Bei schweren Vorerkrankungen oder unsicherer Verbeamtungsperspektive kann die pauschale Beihilfe mit GKV die sicherere Wahl sein.
Die Komplexität dieser Entscheidung macht eine fundierte Beratung unverzichtbar. Jede Situation ist individuell: Ihr Gesundheitszustand, Ihre Familienplanung, Ihr Bundesland und Ihre Karriereperspektiven spielen alle eine Rolle. Als unabhängiger Versicherungsexperte für junge Beamte und Referendare kenne ich die Fallstricke und Chancen beider Systeme genau.
In einem kostenfreien Beratungsgespräch analysiere ich Ihre persönliche Situation und zeige Ihnen, welche Option für Sie die beste ist. Dabei greife ich auf das Best-Select-Prinzip zurück: Aus über 250 Partnergesellschaften wähle ich die Tarife aus, die optimal zu Ihren Bedürfnissen passen. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin und starten Sie mit der richtigen Krankenversicherung in Ihre Karriere als Lehrkraft.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





