
Sind Sie im Referendariat privat versichert? Was Sie wissen müssen
Die wichtigsten Fakten zur Krankenversicherung als Referendar

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15.01.2026
Allgemein, Krankenversicherung, Referendare, pkv
Ihre Krankenversicherung im Referendariat: Das müssen Sie wissen
Das Referendariat markiert einen entscheidenden Übergang in Ihrer beruflichen Laufbahn. Als angehender Lehrer stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen, die Ihre finanzielle Zukunft maßgeblich beeinflussen. Eine der drängendsten Fragen betrifft Ihre Krankenversicherung: Können Sie sich privat versichern oder müssen Sie in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben? Die Antwort hängt stark von Ihrem Bundesland ab.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu Ihren Versicherungsoptionen, den finanziellen Auswirkungen und was nach dem Referendariat mit Ihrer Krankenversicherung passiert.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Bundesland entscheidet über Ihre Optionen: In 13 Bundesländern werden Sie als Beamter auf Widerruf ernannt und können zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen. In Berlin, Sachsen und Thüringen sind Sie hingegen angestellt und gesetzlich pflichtversichert.
Private Krankenversicherung ist deutlich günstiger: Als Referendar zahlen Sie für die PKV meist nur 60 € bis 150 € monatlich, während die GKV Sie 240 € bis 325 € kostet. Der Grund: Sie erhalten Beihilfe vom Staat, die 50 % Ihrer Krankheitskosten übernimmt.
Gesundheitsprüfung ist Voraussetzung: Für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen führen.
Nach dem Referendariat ändert sich alles: Bei Verbeamtung auf Probe verdoppeln bis verdreifachen sich Ihre PKV-Beiträge. Werden Sie nicht verbeamtet und als Angestellter tätig, müssen Sie zurück in die GKV.
Beihilfe macht den Unterschied: Als Beamter auf Widerruf haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Diese staatliche Unterstützung übernimmt 50 % Ihrer Krankheitskosten und macht die PKV erst richtig attraktiv.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was ist das Referendariat und wer gilt als Beamter auf Widerruf?
Das Referendariat, offiziell als Vorbereitungsdienst bezeichnet, stellt die zweite Phase Ihrer Lehrerausbildung dar. Nach Abschluss Ihres Studiums sammeln Sie hier praktische Unterrichtserfahrung und bereiten sich auf das zweite Staatsexamen vor. Die Dauer variiert je nach Bundesland zwischen 12 und 24 Monaten: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern setzen nur 12 Monate an, Bayern und Thüringen hingegen volle 24 Monate. Die meisten Bundesländer haben sich auf 18 Monate festgelegt.
Ihr rechtlicher Status während dieser Zeit ist entscheidend für Ihre Versicherungsmöglichkeiten. In 13 deutschen Bundesländern werden Referendare automatisch zu Beamten auf Widerruf ernannt. Diese Ernennung erfolgt nicht durch einen Arbeitsvertrag, sondern durch eine offizielle Ernennungsurkunde. Der Zusatz „auf Widerruf“ bedeutet, dass das Beamtenverhältnis jederzeit ohne lange Kündigungsfristen beendet werden kann: etwa wenn Sie das Examen nicht bestehen oder sich als ungeeignet erweisen.
Die Besonderheiten des Beamtenstatus
Als Beamter auf Widerruf unterscheiden Sie sich grundlegend von regulären Angestellten. Sie unterliegen dem Beamtenrecht mit all seinen Rechten und Pflichten. Dazu gehören die Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn, die Verschwiegenheitspflicht und die politische Neutralität im Unterricht. Gleichzeitig genießen Sie aber auch die Vorteile des Beamtenstatus: Sie zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge und haben Anspruch auf Beihilfe.
Diese Sonderstellung wirkt sich unmittelbar auf Ihre Krankenversicherung aus. Anders als Angestellte, die automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben Sie als Beamter auf Widerruf Wahlfreiheit. Sie können sich für die private Krankenversicherung entscheiden oder freiwillig gesetzlich versichern.
Ausnahmen in drei Bundesländern
In Berlin, Sachsen und Thüringen werden Referendare nicht verbeamtet, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis angestellt. Hier sind Sie wie reguläre Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Eine direkte private Krankenversicherung ist während des Referendariats nicht möglich. Allerdings können Sie eine Anwartschaft für die PKV abschließen: Diese sichert Ihnen den späteren Zugang zur privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Haben Sie Anspruch auf Beihilfe im Referendariat?
Die Beihilfe ist eines der wichtigsten Privilegien des Beamtenstatus und macht den entscheidenden Unterschied bei Ihrer Krankenversicherung aus. Als Beamter auf Widerruf haben Sie ab dem ersten Tag Ihrer Ernennung Anspruch auf diese staatliche Unterstützung (Quelle: § 80 Bundesbeamtengesetz). Die Beihilfe funktioniert anders als eine klassische Krankenversicherung: Sie übernimmt einen festgelegten Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten direkt.
So funktioniert das Beihilfesystem
Als lediger Referendar ohne Kinder erhalten Sie in den meisten Bundesländern eine Beihilfe von 50 % Ihrer Krankheitskosten. Das bedeutet: Wenn Sie eine Arztrechnung über 200 € erhalten, übernimmt die Beihilfe 100 €. Die restlichen 100 € müssen Sie selbst tragen oder über eine Krankenversicherung abdecken. Genau hier kommt die private Krankenversicherung ins Spiel: Sie schließt diese Lücke mit speziellen Beihilfeergänzungstarifen.
Die Beihilfesätze können sich erhöhen, wenn Sie Familie haben. Für Ehepartner gilt oft ein Satz von 70 %, für Kinder sogar 80 %. In einigen Bundesländern wie Bremen steigt Ihr persönlicher Beihilfesatz mit jedem Kind um 5 %. Mit zwei oder mehr Kindern können Sie so auf einen Beihilfesatz von 70 % kommen.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die genauen Beihilferegelungen variieren von Bundesland zu Bundesland erheblich. Während die meisten Länder beim Standard von 50 % für Alleinstehende bleiben, gibt es wichtige Abweichungen bei den Mindestbeträgen für die Einreichung. In Baden-Württemberg müssen Sie beispielsweise Belege im Wert von mindestens 300 € sammeln, bevor Sie diese einreichen können. In Niedersachsen liegt die Grenze bei nur 100 €.
Auch die Fristen für die Einreichung unterscheiden sich: Die meisten Bundesländer geben Ihnen ein Jahr Zeit, Ihre Belege einzureichen. Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz gewähren sogar zwei Jahre. Diese Unterschiede können im Alltag durchaus relevant werden, besonders wenn Sie nur selten zum Arzt gehen.
Die Alternative: Pauschale Beihilfe
Einige Bundesländer bieten mittlerweile die sogenannte pauschale Beihilfe an. Statt einzelne Rechnungen einzureichen, erhalten Sie hier einen festen monatlichen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung: etwa die Hälfte des Beitrags. Diese Option gibt es in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. Der Vorteil: weniger Bürokratie. Der Nachteil: Sie profitieren nicht mehr davon, wenn Sie besonders gesund sind und wenig Arztkosten haben.
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Können Sie sich im Referendariat privat oder gesetzlich versichern?
Ihre Wahlmöglichkeiten hängen entscheidend davon ab, in welchem Bundesland Sie Ihr Referendariat absolvieren. Die föderale Struktur Deutschlands führt zu einer komplizierten Landschaft unterschiedlicher Regelungen.
Freie Wahl in 13 Bundesländern
In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden Sie als Beamter auf Widerruf ernannt. Hier haben Sie die freie Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Die meisten Referendare entscheiden sich für die private Krankenversicherung, da diese in Kombination mit der Beihilfe deutlich günstiger ist.
Wenn Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie den vollen Beitrag allein tragen. Anders als bei Angestellten gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss. Bei einem durchschnittlichen Referendarsgehalt von 1.500 € bis 1.700 € bedeutet das monatliche Kosten von etwa 240 € bis 325 € für Kranken- und Pflegeversicherung (Quelle: www.tk.de).
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen als Referendar spezielle Ausbildungstarife. Diese kosten meist nur zwischen 60 € und 150 € monatlich. Der große Preisunterschied zur GKV entsteht durch die Beihilfe: Da der Staat bereits 50 % Ihrer Krankheitskosten trägt, muss die PKV nur die andere Hälfte abdecken.
Sonderfall: Angestellte Referendare
In Berlin, Sachsen und Thüringen sind Sie als Referendar nicht verbeamtet, sondern angestellt. Hier greift die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich während des Referendariats nicht privat versichern. Allerdings zahlt hier Ihr Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge, sodass Ihre Kosten bei etwa 120 € bis 160 € monatlich liegen.
Auch wenn Sie in diesen Bundesländern keine direkte PKV abschließen können, gibt es eine wichtige Option: die Anwartschaftsversicherung. Seit 2019 können auch Beamte auf Widerruf von der sogenannten Öffnungsklausel profitieren. Diese garantiert Ihnen den späteren Zugang zur PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Anwartschaft kostet oft nur wenige Euro im Monat und sichert Ihnen bessere Konditionen für die Zukunft.
Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung im Referendariat?
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen als Referendar nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch deutlich bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Unterschiede können gerade in der stressigen Phase des Referendariats wichtig werden.
Umfassende medizinische Versorgung
Mit der PKV erhalten Sie Zugang zu Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Dazu gehört die freie Arztwahl: Sie können direkt zu jedem Facharzt gehen, ohne vorher einen Hausarzt aufsuchen zu müssen. Lange Wartezeiten auf Termine gehören der Vergangenheit an, da Sie als Privatpatient bevorzugt behandelt werden.
Im Krankenhaus profitieren Sie von der Chefarztbehandlung und können ein Ein- oder Zweibettzimmer wählen. Das mag nach Luxus klingen, kann aber bei ernsten Erkrankungen einen echten Unterschied machen. Die Ruhe eines Einzelzimmers und die Behandlung durch erfahrene Spezialisten fördern eine schnellere Genesung.
Bessere Zahnversorgung
Ein oft unterschätzter Vorteil der PKV liegt in der Zahnversorgung. Während die GKV nur Standardleistungen übernimmt und bei Zahnersatz lediglich Festzuschüsse zahlt, erstattet die PKV oft 80 % bis 100 % der Kosten für hochwertigen Zahnersatz. Professionelle Zahnreinigungen, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssten, werden in der Regel zweimal jährlich übernommen.
Sehhilfen und alternative Heilmethoden
Brillen und Kontaktlinsen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung für Erwachsene praktisch nicht bezuschusst. Die PKV übernimmt hingegen oft mehrere hundert Euro alle zwei Jahre für Sehhilfen. Auch alternative Heilmethoden wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie, die viele Menschen schätzen, sind häufig im Leistungsumfang enthalten.
Flexibilität durch Tarifoptionen
Die private Krankenversicherung ermöglicht es Ihnen, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Sie können Zusatzbausteine wählen oder abwählen, je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten. Manche Tarife bieten beispielsweise Beitragsrückerstattungen, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Wie hoch sind die Kosten: PKV vs. GKV im Referendariat?
Die Kostenfrage ist für die meisten Referendare der entscheidende Faktor bei der Wahl ihrer Krankenversicherung. Der Vergleich zeigt deutliche Unterschiede, die sich über die Dauer des Referendariats zu beträchtlichen Summen addieren.
Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie als Referendar mit Beamtenstatus den vollen Beitrag selbst. Bei einem typischen Referendarsgehalt von 1.600 € brutto fallen etwa 14,6 % für die Krankenversicherung plus Zusatzbeitrag an. Hinzu kommen noch etwa 3,4 % für die Pflegeversicherung. Insgesamt landen Sie bei monatlichen Kosten von etwa 290 € bis 325 € (Quellen: www.tk.de, www.aok.de).
Falls Ihr Bundesland die pauschale Beihilfe anbietet und Sie diese wählen, reduzieren sich die Kosten auf etwa 145 € bis 165 € monatlich. Das ist immer noch mehr als die meisten PKV-Tarife für Referendare kosten, aber der Unterschied wird kleiner.
Kosten der privaten Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherer bieten spezielle Ausbildungstarife für Referendare an. Diese verzichten auf die Bildung von Altersrückstellungen und sind daher besonders günstig. Je nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif zahlen Sie zwischen 60 € und 150 € monatlich (Quelle: www.test.de).
Ein 25-jähriger gesunder Referendar kann bereits für etwa 80 € monatlich einen sehr guten Versicherungsschutz erhalten. Selbst mit kleineren Vorerkrankungen und dadurch bedingten Risikozuschlägen bleiben die Kosten meist unter 150 € monatlich.
Rechenbeispiel über 18 Monate
| Versicherungsart | Monatlicher Beitrag | Kosten über 18 Monate |
| GKV ohne pauschale Beihilfe | 300 € | 5.400 € |
| GKV mit pauschaler Beihilfe | 150 € | 2.700 € |
| PKV Standardtarif | 100 € | 1.800 € |
| PKV Premiumtarif | 140 € | 2.520 € |
Die Ersparnis durch die PKV beträgt über die gesamte Referendariatszeit also zwischen 900 € und 3.600 €. Dieses Geld können Sie gut für andere Ausgaben gebrauchen oder für Ihre Altersvorsorge zurücklegen.
Versteckte Kosten beachten
Bei der GKV müssen Sie bedenken, dass viele Leistungen nicht oder nur teilweise übernommen werden. Wollen Sie dieselben Leistungen wie in der PKV, müssten Sie Zusatzversicherungen abschließen. Eine Zahnzusatzversicherung kostet etwa 20 € bis 40 € monatlich, eine Krankenhauszusatzversicherung weitere 20 € bis 30 €. Rechnet man diese Kosten hinzu, wird die GKV noch unattraktiver.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für die PKV erfüllen?
Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Nicht jeder Referendar kann sich automatisch privat versichern, auch wenn er Beamter auf Widerruf ist.
Die Gesundheitsprüfung
Die wichtigste Hürde ist die Gesundheitsprüfung. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die jeden aufnehmen muss, dürfen private Versicherer Ihre Gesundheit prüfen. Sie müssen umfangreiche Fragen zu Ihrer Krankengeschichte beantworten: aktuelle Beschwerden, vergangene Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, Operationen, regelmäßige Medikamente und psychische Behandlungen.
Seien Sie bei diesen Fragen absolut ehrlich. Verschweigen Sie Vorerkrankungen, kann die Versicherung später Leistungen verweigern oder den Vertrag kündigen. Das kann im Ernstfall existenzbedrohend werden.
Häufige Vorerkrankungen wie Allergien, Rückenbeschwerden oder vergangene psychische Behandlungen führen nicht automatisch zur Ablehnung. Oft werden Risikozuschläge von 10 % bis 30 % erhoben oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen. Bei schweren Vorerkrankungen kann es allerdings zur Ablehnung kommen.
Die Öffnungsklausel als Rettungsanker
Seit 2019 gilt die erweiterte Öffnungsklausel auch für Beamte auf Widerruf. Diese verpflichtet Versicherungen, Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Ernennung aufzunehmen: unabhängig von Vorerkrankungen. Die Versicherer dürfen zwar Risikozuschläge bis 30 % erheben, aber sie dürfen Sie nicht ablehnen (Quelle: § 257 SGB V).
Diese Regelung ist besonders wichtig für Referendare mit chronischen Erkrankungen oder psychischen Vorbelastungen. Sie müssen die Öffnungsklausel aber aktiv innerhalb der Sechs-Monats-Frist geltend machen. Verpassen Sie diese Frist, verfällt Ihr Anspruch unwiederbringlich.
Altersgrenze und Wartezeiten
Ihr Alter spielt bei den Kosten eine wichtige Rolle. Die günstigen Referendarstarife gelten meist nur bis zum Alter von 34 oder 36 Jahren. Beginnen Sie Ihr Referendariat später, müssen Sie mit höheren Beiträgen rechnen.
Waren Sie bereits als Student privat versichert, können Sie nahtlos in einen Referendarstarif wechseln. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dann nicht nötig. Wechseln Sie hingegen von der GKV in die PKV, durchlaufen Sie den kompletten Aufnahmeprozess.
Anwartschaft als Alternative
Falls Sie die Voraussetzungen für eine reguläre PKV nicht erfüllen oder in einem Bundesland ohne Verbeamtung referendieren, können Sie eine Anwartschaft abschließen. Diese kostet nur wenige Euro monatlich und sichert Ihnen den späteren PKV-Zugang ohne erneute Gesundheitsprüfung. Besonders sinnvoll ist das, wenn Sie mit einer Verbeamtung nach dem Referendariat rechnen.
Was passiert nach dem Referendariat mit Ihrer Versicherung?
Das Ende des Referendariats markiert einen wichtigen Wendepunkt für Ihre Krankenversicherung. Je nachdem, wie Ihre berufliche Zukunft aussieht, ergeben sich unterschiedliche Szenarien mit teilweise drastischen finanziellen Auswirkungen.
Verbeamtung auf Probe: Die PKV wird teurer
Bestehen Sie das zweite Staatsexamen und werden als Beamter auf Probe übernommen, ändert sich Ihr Versicherungstarif grundlegend. Die günstigen Referendarstarife enden automatisch. Sie wechseln in einen regulären Beamtentarif mit Altersrückstellungen. Das bedeutet: Ihre Beiträge verdoppeln oder verdreifachen sich oft.
Aus 100 € monatlich werden schnell 250 € bis 350 €. Diese Erhöhung ist normal und kalkuliert. Die Versicherungen bilden jetzt Rücklagen für Ihr Alter, damit die Beiträge später nicht ins Unermessliche steigen. Trotz der höheren Kosten bleibt die PKV für Beamte auf Probe meist günstiger als die GKV.
Sie haben zu diesem Zeitpunkt ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie diese Chance, um Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen. Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern können mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen. Eine neue Gesundheitsprüfung ist beim Wechsel normalerweise nicht nötig.
Angestelltenverhältnis: Zurück in die GKV
Werden Sie nach dem Referendariat nicht verbeamtet, sondern als angestellter Lehrer tätig, müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das gilt jedenfalls, wenn Ihr Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 69.300 € jährlich liegt. Als Berufsanfänger ist das praktisch immer der Fall.
Der Wechsel erfolgt automatisch mit Beginn des Angestelltenverhältnisses. Ihre private Krankenversicherung endet, Sie werden pflichtversichert. Immerhin: Als Angestellter zahlt Ihr Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge.
Wichtig ist jetzt, eine Anwartschaft für Ihre PKV abzuschließen. Für ein bis fünf Euro monatlich bleibt Ihr Gesundheitsstatus „eingefroren“. Werden Sie später doch noch verbeamtet, können Sie ohne neue Gesundheitsprüfung zurück in die PKV. Ohne Anwartschaft müssten Sie sich komplett neu bewerben: mit allen Risiken einer möglichen Ablehnung oder hoher Risikozuschläge.
Arbeitslosigkeit: Komplizierte Übergangssituation
Finden Sie nach dem Referendariat nicht sofort eine Stelle, haben Sie verschiedene Optionen. Mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I werden Sie automatisch gesetzlich krankenversichert. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge.
Ohne Arbeitslosengeld wird es komplizierter. Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern, was aber ohne Einkommen teuer wird: mindestens etwa 200 € monatlich. Alternativ bieten private Versicherer spezielle Übergangstarife an. Diese kosten oft weniger als die freiwillige GKV und erhalten Ihren PKV-Status.
Sind Sie verheiratet und Ihr Partner ist gesetzlich versichert, können Sie sich möglicherweise kostenfrei familienversichern lassen. Dafür dürfen Sie aber nur geringfügig verdienen. Diese Option sollten Sie genau prüfen, da sie Ihren späteren PKV-Zugang erschweren kann.
Die Zeit nach dem Referendariat erfordert vorausschauende Planung. Klären Sie rechtzeitig Ihre beruflichen Perspektiven und treffen Sie entsprechende Vorkehrungen für Ihre Krankenversicherung. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich professionell beraten lassen, um teure Fehler zu vermeiden.
Fazit: Die richtige Entscheidung für Ihre Situation treffen
Die Frage, ob Sie sich im Referendariat privat versichern können und sollten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ihre Entscheidung hängt von vielen individuellen Faktoren ab: Ihrem Bundesland, Ihrer Gesundheit, Ihrer finanziellen Situation und Ihren Zukunftsplänen.
Für die meisten Referendare mit Beamtenstatus ist die private Krankenversicherung die finanziell attraktivere Option. Sie sparen während des Referendariats mehrere tausend Euro und erhalten gleichzeitig bessere Leistungen. Die Kombination aus Beihilfe und günstigen Referendartarifen macht die PKV fast unschlagbar.
Doch die Entscheidung will gut überlegt sein. Nach dem Referendariat steigen die Beiträge deutlich. Werden Sie nicht verbeamtet, müssen Sie zurück in die GKV. Vorerkrankungen können den PKV-Zugang erschweren oder verteuern. All diese Aspekte müssen Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen.
Die Komplexität der Materie macht eine fundierte Beratung sinnvoll. Jede Situation ist einzigartig, und was für Ihren Kollegen richtig ist, muss für Sie nicht optimal sein. Als unabhängiger Experte für die Absicherung von Referendaren und jungen Beamten kenne ich die Fallstricke und Chancen der verschiedenen Optionen genau. In einem persönlichen Gespräch analysiere ich Ihre individuelle Situation und zeige Ihnen die für Sie besten Lösungen auf. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin, damit wir gemeinsam die optimale Krankenversicherung für Ihr Referendariat und darüber hinaus finden.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





