
Versicherung Referendariat Lehramt Brandenburg: Ihr vollständiger Leitfaden
Alle wichtigen Informationen zu Beihilfe, GKV und PKV für angehende Lehrer in Brandenburg

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25.01.2026
Allgemein, Referendare, pkv
Was Sie als Referendar zur Versicherung wissen müssen
Mit dem Start ins Referendariat stehen Sie als angehende Lehrkraft vor einer der wichtigsten finanziellen Entscheidungen Ihrer Karriere: der Wahl Ihrer Krankenversicherung. Als Beamter auf Widerruf genießen Sie in Brandenburg besondere Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Gleichzeitig profitieren Sie von der Beihilfe Ihres Dienstherrn. Brandenburg bietet Ihnen seit 2020 zusätzlich die pauschale Beihilfe an, eine innovative Option, die das Land von vielen anderen Bundesländern unterscheidet.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der Vorbereitungsdienst in Brandenburg aufgebaut ist, welche Versicherungsoptionen Ihnen offenstehen und wie Sie die für Ihre Situation beste Entscheidung treffen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Beamtenstatus mit Wahlfreiheit: Als Referendar werden Sie Beamter auf Widerruf und können frei zwischen GKV und PKV wählen.
Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag: Mit Beginn des Referendariats haben Sie automatisch Anspruch auf mindestens 50 % Beihilfe für Ihre Krankheitskosten.
Pauschale Beihilfe als Brandenburger Besonderheit: Seit 2020 können Sie einen Zuschuss von 50 % zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen erhalten, egal ob GKV oder PKV.
PKV meist deutlich günstiger: Mit etwa 60 bis 85 € monatlich kostet eine private Restkostenversicherung oft weniger als die Hälfte der GKV-Beiträge.
Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen: Auch mit gesundheitlichen Einschränkungen können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung garantiert in die PKV aufgenommen werden.
Entscheidung mit Langzeitwirkung: Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nach Verbeamtung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was ist der Vorbereitungsdienst im Lehramt Brandenburg?
Der Vorbereitungsdienst in Brandenburg bereitet Sie als angehende Lehrkraft systematisch auf Ihren Beruf vor. Diese Ausbildungsphase verbindet praktische Schulerfahrung mit theoretischer Weiterbildung an einem Pädagogischen Zentrum.
Dauer und Struktur des Referendariats
Die reguläre Dauer beträgt zwölf Monate. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils zum 1. Februar oder zum 1. August. Insgesamt umfasst Ihre Ausbildung 19 Lehrerwochenstunden: 12 Stunden entfallen auf die Schulpraxis, 7 Stunden auf Seminarveranstaltungen.
Falls Ihr Studienabschluss nicht die Kriterien der Regelstudienzeit von zehn Semestern erfüllt oder kein zusammenhängendes Praxissemester enthält, verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 18 Monate. Bei dieser längeren Variante können Sie auf Antrag vorzeitig zur Staatsprüfung zugelassen werden und diese frühestens nach 12 Monaten ablegen. (Quelle: mbjs.brandenburg.de)
Ihr Status als Beamter auf Widerruf
Mit der Zulassung zum Vorbereitungsdienst werden Sie durch Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Dieser Status unterscheidet Sie grundlegend von regulären Arbeitnehmern und hat weitreichende Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherungssituation.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist eine notwendige Vorstufe zum späteren Beamtenverhältnis auf Probe und schließlich auf Lebenszeit. Die monatlichen Bezüge für Lehramtsanwärter in Brandenburg betragen seit dem 1. Juli 2024 zwischen 1.740,10 € und 1.774,42 € brutto, abhängig vom ausgebildeten Lehramt. Diese Besoldung wird nach dem Alimentationsprinzip gezahlt und zum ersten eines jeden Monats überwiesen.
Welche Versicherungspflicht haben Sie als Referendar in Brandenburg?
Als Beamter auf Widerruf sind Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Das bedeutet: Sie müssen sich nicht in der GKV versichern, können dies aber freiwillig tun.
Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV
Sie haben die freie Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einem Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung. Eine wichtige Einschränkung gilt jedoch: Waren Sie bereits vor Beginn des Referendariats privat versichert, müssen Sie in der PKV bleiben.
Diese Wahlfreiheit besteht nur zu Beginn des Beamtenverhältnisses auf Widerruf. Die Entscheidung sollten Sie daher gut überlegt treffen, da sie langfristige finanzielle Auswirkungen hat.
Ihr automatischer Anspruch auf Beihilfe
Mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf entsteht Ihr Anspruch auf Beihilfe automatisch. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen.
Der Bemessungssatz für Beamte auf Widerruf beträgt grundsätzlich 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern erhöht sich dieser Satz auf 70 %. Ihre Kinder selbst haben einen Bemessungssatz von 80 %. (Quelle: zbb.brandenburg.de)
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Pauschale Beihilfe in Brandenburg: So funktioniert sie für Sie
Seit dem 1. Januar 2020 bietet Brandenburg seinen Beamten auf Widerruf eine innovative Alternative zur klassischen Beihilfe: die pauschale Beihilfe. Dieses Modell macht die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte deutlich attraktiver als in anderen Bundesländern.
Das Prinzip der pauschalen Beihilfe
Die pauschale Beihilfe funktioniert als Beitragszuschuss zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Grundsätzlich werden 50 % der nachgewiesenen Beiträge für eine Krankenvollversicherung erstattet. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung. Der Zuschuss wird zusammen mit Ihren monatlichen Bezügen ausgezahlt.
Für die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 %, da kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von etwa 2,5 %. Sowohl der Krankenversicherungsbeitrag als auch die pauschale Beihilfe werden regelmäßig überprüft und an Ihre Bruttobezüge angepasst.
Wichtige Besonderheiten bei der Wahl
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist freiwillig, aber grundsätzlich unwiderruflich. Mit dieser Wahl verzichten Sie auf den Anspruch auf individuelle Beihilfe mit ihren potenziell höheren Bemessungssätzen.
Für Beamte auf Widerruf gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Die Wahl zwischen den Beihilfeformen kann mit der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe einmalig neu getroffen werden. Haben Sie sich während Ihres Referendariats für die pauschale Beihilfe entschieden, können Sie bei Ihrer Übernahme als Beamter auf Probe diese Entscheidung also noch einmal überdenken. (Quelle: zbb.brandenburg.de)
Rechenbeispiel für die pauschale Beihilfe
Bei einem durchschnittlichen GKV-Beitrag von etwa 250 € würden Sie nach Abzug der pauschalen Beihilfe effektiv nur etwa 125 € monatlich zahlen. Dies stellt eine erhebliche Reduzierung gegenüber der vollen Beitragslast dar, die vor Einführung der pauschalen Beihilfe bestanden hätte.
Gesetzliche Krankenversicherung für Referendare: Vorteile und Kosten
Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Referendare in Brandenburg grundsätzlich möglich. Sie können diese Option wählen, wenn Sie zuvor mindestens 12 Monate ununterbrochen in der GKV versichert waren.
Beitragssätze und Kosten in der GKV
Freiwillig versicherte Beamte zahlen in der GKV einen Beitrag von 14,0 % ihres Einkommens. Der reguläre Satz von 14,6 % gilt nicht, da kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Bei längerer Krankheit zahlt Ihr Dienstherr weiterhin Ihre Bezüge. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei etwa 2,5 % liegt.
Zusätzlich müssen Sie sich in der Pflegeversicherung versichern. Als Kinderloser ab 23 Jahren zahlen Sie einen Beitrag von 2,4 %. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte zahlen allerdings nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung, also 1,8 % statt 3,6 %.
| Beitragsart | Satz | Bei 1.750 € Brutto |
| Krankenversicherung (ermäßigt) | 14,0 % | 245 € |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,5 % | 44 € |
| Pflegeversicherung (halber Satz, kinderlos) | 2,4 % | 42 € |
| Gesamt ohne pauschale Beihilfe | 18,9 % | 331 € |
| Gesamt mit pauschaler Beihilfe (50 %) | 9,45 % | ca. 165 € |
Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung
Die GKV bietet Ihnen Sicherheit ohne Gesundheitsprüfung. Unabhängig von Vorerkrankungen erhalten Sie den vollen Versicherungsschutz. Die Versorgung funktioniert nach dem Solidarprinzip: Alle Mitglieder erhalten die gleichen Leistungen, unabhängig vom gezahlten Beitrag.
Besonders relevant ist dies für Personen mit erheblichen Vorerkrankungen, die in der privaten Krankenversicherung Schwierigkeiten bei der Aufnahme haben könnten. Mit der pauschalen Beihilfe wird die finanzielle Belastung für Sie als Beamtenanwärter deutlich reduziert.
Nachteile gegenüber der PKV
Die GKV deckt zwar ein breites Spektrum ab, jedoch sind einige Leistungen nicht inbegriffen. Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder umfassender Zahnersatz gehören nicht zum Standardleistungskatalog. Auch kann es zu längeren Wartezeiten für bestimmte Behandlungen oder Facharzttermine kommen.
Als Beamter in der GKV haben Sie zudem keinen freien Zugang zu Fachärzten. In der Regel ist eine Überweisung durch den Hausarzt erforderlich.
Private Krankenversicherung im Referendariat: Warum lohnt sie sich für Sie?
Die private Krankenversicherung bietet Referendaren in Brandenburg zahlreiche Vorteile und ist für die meisten angehenden Lehrer die günstigere und leistungsstärkere Option.
Der entscheidende Kostenvorteil durch die Beihilfe
Durch die Beihilfe, die mindestens 50 % der Kosten übernimmt, müssen Sie nur die verbleibenden Restkosten versichern. Diese sogenannte Restkostenversicherung oder Beihilfeergänzungstarif führt zu erheblichen Einsparungen.
Die durchschnittlichen Kosten einer Restkostenversicherung für Referendare belaufen sich auf etwa 60 bis 85 € pro Monat. Eine 25-jährige Lehramtsanwärterin ohne Vorerkrankungen kann sich bereits ab 60 bis 65 € monatlich privat krankenversichern. In diesem Betrag sind bereits Zweibettzimmer und Zugang zu Privatärzten bei einem Krankenhausaufenthalt enthalten.
Spezielle Anwärtertarife nutzen
Private Krankenversicherer bieten spezielle Anwärtertarife an, die an die Situation von Beamten auf Widerruf angepasst sind. Ein wichtiger Vorteil dieser Tarife: Sie enthalten keine Altersrückstellungen. Diese Reserven, die Versicherer normalerweise in jungen Jahren aufbauen, um Beitragssteigerungen im Alter zu moderieren, werden erst nach dem Referendariat relevant. Dadurch sinken Ihre monatlichen Kosten während der Ausbildung erheblich.
Bessere Leistungen und schnellere Versorgung
Als Privatversicherter haben Sie bei den meisten Tarifen direkten Zugang zu Fachärzten ohne Hausarztüberweisung. Durch die höheren Abrechnungsmöglichkeiten werden Sie bei zahlreichen Fachärzten bevorzugt behandelt und erhalten schneller Termine.
Der Leistungsumfang lässt sich individuell gestalten. Sie können Ihren Versicherungsschutz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zusammenstellen: besseren Zahnersatz, höherwertige Sehhilfen oder umfangreichere Vorsorgeuntersuchungen.
Gesundheitsprüfung und Öffnungsaktion
Für die private Krankenversicherung müssen Sie eine Gesundheitsprüfung durchführen. Der Versicherer kann Anträge aufgrund des Gesundheitszustands ablehnen oder Risikozuschläge verlangen.
Seit 2019 gibt es jedoch die sogenannte Beamtenöffnungsaktion, die auch für Beamte auf Widerruf gilt. Diese ermöglicht Ihnen auch mit Vorerkrankungen eine garantierte Aufnahme in die PKV. Der maximale Risikozuschlag beträgt dabei 30 %, Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. Die Frist zur Nutzung beträgt sechs Monate nach Beginn des Beamtenverhältnisses.
GKV vs. PKV: Welche Versicherung ist für Sie günstiger und besser?
Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Faktoren. Die finanzielle Dimension ist dabei nur ein Aspekt neben Leistungsqualität und langfristigen Perspektiven.
Der finanzielle Vergleich
| Versicherungsoption | Monatliche Kosten |
| GKV ohne pauschale Beihilfe | ca. 330 € |
| GKV mit pauschaler Beihilfe | ca. 165 € |
| PKV Restkostenversicherung | ca. 60-85 € |
| Monatliche Ersparnis PKV vs. GKV (mit pauschaler Beihilfe) | 80-105 € |
Über ein Jahr gerechnet ergibt sich bei der PKV eine Ersparnis von etwa 960 bis 1.260 € gegenüber der GKV mit pauschaler Beihilfe. Im Vergleich zur GKV ohne pauschale Beihilfe beträgt die jährliche Ersparnis sogar etwa 2.940 bis 3.240 €.
Wann die GKV sinnvoll sein kann
Für bestimmte Personengruppen kann die GKV mit pauschaler Beihilfe die bessere Wahl sein:
Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen, die in der PKV zu sehr hohen Risikozuschlägen führen würden
Wenn Sie die automatische Beitragsanpassung bei Einkommensverlust schätzen
Falls Sie verheiratet sind und Ihr Partner nicht berufstätig ist, da die kostenlose Familienversicherung in der GKV greift
Wann die PKV die bessere Wahl ist
Für die große Mehrheit der Lehramtsanwärter ist die private Krankenversicherung vorteilhafter:
Die Kosten sind erheblich niedriger
Die Leistungen sind umfassender und individueller gestaltbar
Der Zugang zu Fachärzten ist direkter und schneller
Die Öffnungsaktion bietet auch Personen mit Vorerkrankungen Zugang
Die langfristige Perspektive beachten
Diese Entscheidung hat langfristige Auswirkungen. Ein Wechsel aus der PKV zurück in die GKV ist nach Verbeamtung grundsätzlich nicht möglich, ohne den Beamtenstatus aufzugeben. Umgekehrt können Sie von der GKV zur PKV wechseln, wenn sich Ihr Status ändert. Allerdings ist dann eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
Haben Sie sich während des Referendariats für die GKV mit pauschaler Beihilfe entschieden, können Sie beim Übergang zum Beamten auf Probe diese Entscheidung einmalig überdenken und zur privaten Krankenversicherung wechseln.
Wichtige Tipps zum Wechsel nach dem Referendariat
Der Übergang vom Referendariat zur Verbeamtung auf Probe ist ein kritischer Moment für Ihre Versicherungssituation. Mit der richtigen Vorbereitung vermeiden Sie unnötige Kosten und sichern sich die besten Konditionen.
Bei direkter Verbeamtung auf Probe
Werden Sie nach erfolgreichem Abschluss der Staatsprüfung direkt verbeamtet, bleibt Ihre private Krankenversicherung bestehen. Waren Sie in einem vergünstigten Ausbildungstarif versichert, kann Ihr Beitrag etwas ansteigen. Sie bleiben jedoch bei Ihrem Versicherer und müssen keine neue Gesundheitsprüfung durchführen.
Waren Sie während Ihres Referendariats gesetzlich versichert, können Sie mit der Verbeamtung zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Sie müssen jedoch eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Nutzen Sie bei Vorerkrankungen die Beamtenöffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Verbeamtung.
Bei Übernahme als Angestellter
Falls Sie nach dem Referendariat zunächst in ein Angestelltenverhältnis übernommen werden, ändert sich Ihre Versicherungssituation grundlegend. Sie werden versicherungspflichtig und müssen in die gesetzliche Krankenversicherung, sofern Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € jährlich liegt.
In diesem Fall ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll. Diese ermöglicht es Ihnen, Ihre Bedingungen oder zumindest Ihren Gesundheitszustand zu konservieren. Falls Sie später doch verbeamtet werden, können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung zurück in die PKV wechseln.
Bundeslandwechsel nach dem Referendariat
Planen Sie einen Wechsel in ein anderes Bundesland nach dem Referendariat, beachten Sie die unterschiedlichen Beihilferegelungen. Die pauschale Beihilfe ist eine Brandenburger Besonderheit und existiert nicht in allen Bundesländern. Ihre private Krankenversicherung bleibt bei einem Bundeslandwechsel bestehen. Sie müssen lediglich prüfen, ob Ihr Beihilfeergänzungstarif an die neuen Beihilfesätze angepasst werden muss.
Weitere wichtige Versicherungen nicht vergessen
Mit dem Start ins Referendariat werden weitere Versicherungen notwendig:
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist essentiell. Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch. Bei einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit stehen Sie ohne Absicherung da. Achten Sie auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die sowohl Versetzung in den Ruhestand als auch Entlassung abdeckt.
Eine private Haftpflichtversicherung benötigen Sie ebenfalls. Mit Beginn des Referendariats sind Sie in der Regel nicht mehr über die Privathaftpflicht Ihrer Eltern mitversichert. Ergänzend sollten Sie eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen, um dienstliche Schäden abzudecken.
Fazit: So treffen Sie die richtige Versicherungsentscheidung
Die Versicherungssituation für Referendare im Lehramt Brandenburg ist komplex, aber mit der richtigen Information gut beherrschbar. Brandenburg hat durch die pauschale Beihilfe beide Wege attraktiv gestaltet und bietet Ihnen echte Wahlfreiheit.
Für die Mehrheit der Lehramtsanwärter ist die private Krankenversicherung mit speziellen Anwärtertarifen die günstigere und leistungsstärkere Option. Die monatlichen Kosten von etwa 60 bis 85 € sind deutlich niedriger als die GKV-Alternative. Gleichzeitig profitieren Sie von besseren Leistungen und schnellerem Zugang zu Fachärzten.
Personen mit schwerwiegenden Vorerkrankungen sollten die GKV mit pauschaler Beihilfe oder die Beamtenöffnungsaktion in Betracht ziehen. Beide Wege bieten eine solide Absicherung.
Die richtige Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Faktoren wie Vorerkrankungen, Familienplanung und langfristige Karriereziele spielen eine wichtige Rolle. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Option für Sie die beste ist, vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei mir. Gemeinsam analysieren wir Ihre persönliche Situation und finden die optimale Versicherungslösung für Ihr Referendariat und Ihre weitere Laufbahn als Lehrer in Brandenburg.
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Häufige Fragen zur Versicherung im Referendariat in Brandenburg
Ja, eine Krankenversicherung ist Pflicht. Als Beamter auf Widerruf sind Sie jedoch von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Sie haben die freie Wahl zwischen einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft und einer privaten Krankenversicherung. Waren Sie vor dem Referendariat bereits privat versichert, müssen Sie in der PKV bleiben.
Der Bemessungssatz beträgt grundsätzlich 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern erhöht sich der Satz auf 70 %. Alternativ können Sie die pauschale Beihilfe wählen, bei der 50 % Ihrer Krankenversicherungsbeiträge erstattet werden.
Eine Restkostenversicherung in der PKV kostet für Referendare durchschnittlich zwischen 60 und 85 € monatlich. Der genaue Beitrag hängt vom gewählten Tarif, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Spezielle Anwärtertarife bieten besonders günstige Konditionen während des Referendariats.
Ja, durch die Beamtenöffnungsaktion ist eine Aufnahme in die PKV auch mit Vorerkrankungen garantiert. Der maximale Risikozuschlag beträgt 30 %, Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. Die Frist zur Nutzung beträgt sechs Monate nach Beginn des Beamtenverhältnisses auf Widerruf oder später auf Probe.
Bei direkter Verbeamtung auf Probe bleibt Ihre PKV bestehen. Bei Übernahme als Angestellter werden Sie versicherungspflichtig in der GKV. Eine Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen die Möglichkeit, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zurückzukehren.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





