
Wie versichern Sie sich zwischen Studium und Referendariat?
Der optimale Versicherungsschutz für angehende Lehrer im Übergang

Google Reviews
5.0 Stars | 7 reviews

16.01.2026
Allgemein, Referendare
Die wichtigsten Fragen zwischen Studium und Referendariat
Mit dem Ende des Studiums endet auch die studentische Krankenversicherung automatisch. Plötzlich stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen: Gesetzlich oder privat versichern? Wie funktioniert die Beihilfe? Was kostet die Krankenversicherung im Referendariat wirklich? Diese Fragen beschäftigen jedes Jahr tausende Lehramtsabsolventen. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung meistern Sie den Übergang problemlos und sparen dabei sogar Geld.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Krankenversicherung zwischen Studium und Referendariat.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Versicherungspflicht besteht durchgehend: Nach der Exmatrikulation müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten um eine Anschlussversicherung kümmern, da in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt.
96 % der Referendare wählen die PKV: Als Beamter auf Widerruf zahlen Sie in der privaten Krankenversicherung nur 70 bis 90 € monatlich, während die gesetzliche Krankenversicherung 240 bis 300 € kostet.
Beihilfe senkt Ihre Kosten erheblich: Der Dienstherr übernimmt 50 bis 90 % Ihrer Krankheitskosten, abhängig vom Bundesland und Ihrer Familiensituation.
Anwartschaft sichert Ihren Gesundheitszustand: Für nur 1 € monatlich können Sie sich als Student den Zugang zur PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern.
Überbrückungstarife schließen Versicherungslücken: Bei zeitlichen Lücken zwischen Studium und Referendariat bieten PKV-Überbrückungstarife für 150 bis 200 € eine günstige Lösung.
Bundesländer unterscheiden sich stark: Die Referendariatsbezüge variieren zwischen 1.380 € und 1.780 €, die Beihilfesätze und Verbeamtungsaltersgrenzen weichen ebenfalls deutlich voneinander ab.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Welche Versicherungspflicht gilt nach dem Studium?
Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland endet nicht mit Ihrer Exmatrikulation. Sie besteht durchgehend fort. Mit dem letzten Tag als eingeschriebener Student erlischt jedoch automatisch das Werkstudentenprivileg nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Das bedeutet: Ihre günstige studentische Krankenversicherung läuft zwischen Studium und Referendariat aus.
Jetzt haben Sie genau drei Monate Zeit, sich um eine Anschlussversicherung zu kümmern. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten. Versäumen Sie diese, greift die Auffangversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Das kann teuer werden und Ihre Wahlmöglichkeiten einschränken.
Die Art Ihrer Anschlussversicherung hängt von Ihrem Status nach dem Studium ab. Beginnen Sie direkt mit dem Referendariat, haben Sie als Beamter auf Widerruf besondere Optionen. Bei einer Unterbrechung zwischen Studium und Referendariat müssen Sie andere Wege prüfen: obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V oder eine private Überbrückungslösung.
GKV oder PKV: Welche Optionen haben Sie im Referendariat?
Als Lehramtsreferendar werden Sie in fast allen Bundesländern zum Beamten auf Widerruf ernannt. Damit öffnet sich Ihnen eine wichtige Tür: Sie haben die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Diese Entscheidung prägt Ihre finanzielle Situation während des gesamten Berufslebens.
Der Status macht den Unterschied
96 % aller Lehramtsreferendare entscheiden sich für die private Krankenversicherung. Diese überwältigende Mehrheit kommt nicht von ungefähr. Als Beamter auf Widerruf genießen Sie einen besonderen Status, der Ihnen erhebliche finanzielle Vorteile in der PKV verschafft.
Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch: Waren Sie bereits vor dem Referendariat privat versichert, müssen Sie in der PKV bleiben. Ein Wechsel in die GKV ist dann nicht möglich. Rechtsreferendare haben übrigens eine andere Ausgangslage: Sie sind in den meisten Bundesländern Angestellte und müssen sich gesetzlich versichern. Nur in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern werden auch Rechtsreferendare verbeamtet.
Die Kosten der GKV und PKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beamte den vollen Beitrag allein. Es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Bei einem typischen Referendariatsgehalt von 1.450 bis 1.600 € bedeutet das:
Sie zahlen den ermäßigten Beitragssatz von 14 % plus durchschnittlich 2,5 % Zusatzbeitrag. Der Dienstherr übernimmt zwar das Krankengeldrisiko, aber Ihre monatliche Belastung liegt trotzdem bei 240 bis 297 €. Dazu kommen noch die Beiträge zur Pflegeversicherung.
Die private Krankenversicherung bietet spezielle Ausbildungstarife für Referendare. Diese verzichten auf Altersrückstellungen und sind daher deutlich günstiger. Junge Referendare zwischen 25 und 30 Jahren ohne Vorerkrankungen zahlen nur 60 bis 90 € monatlich. Das ist weniger als ein Drittel der GKV-Kosten.
Leistungen der GKV und PKV im Vergleich
Die PKV bietet Ihnen nicht nur günstigere Beiträge, sondern auch bessere Leistungen. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und hochwertigerer Zahnersatz gehören zum Standard. Besonders wichtig: Die Leistungsgarantie. Was Ihnen die PKV heute zusichert, bleibt lebenslang garantiert. Die GKV kann ihre Leistungen jederzeit kürzen.
Ein oft übersehener Punkt: In der GKV gibt es keinen speziellen Beamtentarif. Sie müssen sich zu 100 % absichern, nicht nur für die Restkosten wie in der PKV mit Beihilfe.
Beihilfe erklärt: Ihr Zuschuss als Beamter auf Widerruf
Die Beihilfe ist Ihr großer finanzieller Vorteil als Beamter. Der Dienstherr übernimmt einen erheblichen Teil Ihrer Krankheitskosten direkt. Dieses System macht die private Krankenversicherung für Sie so attraktiv.
So funktioniert das Beihilfesystem
Im Regelfall erstattet Ihnen der Dienstherr 50 % Ihrer Krankheitskosten. Mit Ehepartner oder Kindern erhöht sich dieser Satz auf bis zu 70 oder sogar 90 %. Sie müssen also nur noch die verbleibenden Kosten über eine private Restkostenversicherung abdecken. Wichtig zu wissen: Die Beihilfe gilt nicht für die Pflegeversicherung. Diese müssen Sie vollständig selbst tragen.
Die Kostendämpfungspauschale schmälert in einigen Bundesländern Ihre Beihilfe. In NRW beispielsweise werden jährlich 150 bis 750 € von der Beihilfe abgezogen, abhängig von Ihrer Besoldungsgruppe. Diese Pauschale können Sie nicht durch eine Versicherung ausgleichen.
Beihilfesätze nach Bundesland
Die Höhe der Beihilfe variiert stark zwischen den Bundesländern:
| Bundesland | Aktive Beamte | Mit Kindern | Besonderheiten |
| Sachsen | 50 % | 70 % (1 Kind), 90 % (2+ Kinder) | Höchste Sätze bundesweit |
| Hessen | 50 % | 50 % + 5 % je Kind (max. 70 %) | Beamtenanwärter: 70 % ambulant |
| Thüringen | 50 % | 70 % (1 Kind), 80 % (2+ Kinder) | Pensionäre: 75 % |
| Standard | 50 % | 70 % | Die meisten anderen Bundesländer |
(Quellen: www.hallesche.de)
Die Alternative: Pauschale Beihilfe
In acht Bundesländern können Sie sich für die pauschale Beihilfe entscheiden: Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen. Statt prozentualer Erstattung erhalten Sie einen festen Zuschuss von etwa 50 % zu Ihrer Krankenversicherung.
Diese Entscheidung ist unwiderruflich. Einmal gewählt, können Sie nie wieder zur individuellen Beihilfe zurückkehren. Im Ruhestand bleibt der Zuschuss bei etwa 50 %, während die individuelle Beihilfe auf bis zu 70 % steigt. Die pauschale Beihilfe lohnt sich daher nur in Ausnahmefällen: bei sehr niedriger Besoldung, Teilzeitarbeit, schweren Vorerkrankungen oder später Verbeamtung.
Kostenvergleich: GKV vs. PKV im Referendariat
Die Zahlen zeigen den finanziellen Vorteil der PKV für Referendare eindeutig. Bei einem durchschnittlichen Referendariatsgehalt von 1.450 bis 1.600 € brutto ergibt sich folgende Rechnung:
Monatliche Kosten im Referendariat
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie bei einem Einkommen von 1.450 € etwa 234 bis 240 € monatlich. Das entspricht dem ermäßigten Beitragssatz von 14 % plus durchschnittlich 2,5 % Zusatzbeitrag für 2025.
Die private Krankenversicherung mit 50 % Beihilfe kostet Sie als junger Referendar nur 70 bis 85 € im Monat. Sie sparen also 150 bis 165 € monatlich. Das summiert sich auf 1.800 bis 1.980 € pro Jahr. Dieses Geld können Sie gut für andere Dinge gebrauchen.
Nach der Verbeamtung wird der Unterschied noch größer
Als verbeamteter Lehrer mit A13-Besoldung verdienen Sie zwischen 4.800 und 6.600 € brutto, je nach Bundesland. Ihre Krankenversicherungskosten entwickeln sich dann wie folgt:
| Situation | GKV-Beitrag | PKV-Beitrag (50 % Beihilfe) | Monatliche Ersparnis |
| A13 Einstieg | 750-950 € | 250-350 € | 400-600 € |
| A13 mit Erfahrung | 900-1.100 € | 300-400 € | 500-700 € |
Jetzt kostenfreie Beratung buchen
Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung mit mir und finden Sie die richtige Vorsorge-Lösung, die wirklich zu Ihnen passt.
Konkrete Beispiele aus der Praxis
Drei reale Beispiele verdeutlichen die Unterschiede (Stand September 2025):
Anja aus NRW, 26 Jahre, A13-Besoldung von 5.051,74 €:
GKV: 949,73 € monatlich
PKV mit 50 % Beihilfe: 275 bis 387 €
Ersparnis: über 560 € monatlich
Thomas aus Baden-Württemberg, 34 Jahre, zwei Kinder, 70 % Beihilfe:
GKV mit pauschaler Beihilfe: 397,49 €
PKV: 220 bis 295 €
Trotz Familie günstiger in der PKV
Nina aus Bayern, 43 Jahre, ein Kind, A13-Besoldung von 6.824,23 €:
GKV: 1.006,03 € monatlich
PKV: 333 bis 483 €
Ersparnis: über 500 € trotz höherem Eintrittsalter
Diese Beispiele zeigen: Je höher Ihr Einkommen, desto größer wird der Kostenvorteil der PKV. Selbst mit Kindern oder bei späterem Eintritt bleibt die PKV meist günstiger.
Anwartschaft: So frieren Sie Ihren Gesundheitszustand ein
Die Anwartschaft im Lehramtsstudium ist Ihre Versicherung für die Zukunft. Sie sichert Ihnen den Zugang zur privaten Krankenversicherung, selbst wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Für angehende Lehrer ist sie besonders wertvoll.
Das Prinzip der Anwartschaft
Bei Abschluss einer Anwartschaft durchlaufen Sie einmalig eine Gesundheitsprüfung. Ihr aktueller Gesundheitszustand wird dokumentiert und „eingefroren“. Während der Anwartschaftszeit sind Sie nicht über diese Versicherung abgesichert. Ihre gesetzliche Krankenversicherung oder ein Auslandsversicherer übernimmt im Krankheitsfall die Kosten.
Der entscheidende Vorteil zeigt sich später: Sie haben ein garantiertes Rückkehrrecht in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung. Zwischenzeitliche Erkrankungen oder Unfälle spielen keine Rolle. Der Versicherer darf Sie nicht ablehnen, keine Zuschläge verlangen und keine Leistungen ausschließen.
Die 1-Euro-Anwartschaft für Studenten
Viele Versicherer bieten Lehramtsstudenten eine Anwartschaft für nur 1 € monatlich an. Eine normale Anwartschaft kostet sonst 15 bis 50 € im Monat. Bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 8 bis 12 Jahren vom Studium bis zur Verbeamtung zahlen Sie insgesamt nur 96 bis 144 €.
Diese kleine Investition kann Sie vor hohen Kosten schützen. Ein Beispiel: Ein Risikozuschlag von 50 % auf einen PKV-Beitrag von 400 € bedeutet 200 € Mehrkosten monatlich. Über 40 Jahre summiert sich das auf 96.000 €. Die Anwartschaft für insgesamt 240 € (bei 20 Jahren Laufzeit) ist dagegen ein Schnäppchen.
Der richtige Zeitpunkt
Den optimalen Zeitpunkt für eine Anwartschaft zu finden, erfordert Fingerspitzengefühl. Schließen Sie sie im Lehramtsstudium oder zwischen Studium und Referendariat ab, bevor Vorerkrankungen entstehen. Spätestens zu Beginn des Referendariats sollten Sie handeln.
Zu früh sollten Sie aber auch nicht starten. Eine Anwartschaft, die Sie 20 Jahre vor der Verbeamtung abschließen, verursacht unnötige Kosten. Die Balance lautet: Früh genug für den Gesundheitsschutz, aber nicht zu früh für die Geldbörse.
Besonders sinnvoll ist die Anwartschaft, wenn Sie nach dem Studium erst als angestellter Lehrer arbeiten wollen. So sichern Sie sich den späteren Zugang zur günstigen PKV mit Beihilfe.
Übergangszeit meistern: Tipps bei Lücken zwischen Studium und Referendariat
Nicht immer schließt das Referendariat nahtlos an das Studium an. Wartezeiten von einigen Monaten zwischen Studium und Referendariat sind normal. Diese Übergangsphase erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Krankenversicherung.
Der direkte Übergang ins Referendariat
Beim direkten Wechsel vom Studium ins Referendariat ändern Sie Ihren Status von „Student“ zu „Beamter auf Widerruf“. Waren Sie freiwillig gesetzlich versichert, müssen Sie die zweimonatige Kündigungsfrist beachten. Bei einem Referendiatsbeginn zum 1. Mai müssen Sie spätestens am 28. Februar kündigen.
Kommen Sie aus der Pflichtversicherung oder Familienversicherung, können Sie ohne Kündigungsfrist wechseln. Achten Sie aber auf ein Problem: Die GKV gewährt oft einen nachgelagerten Leistungsanspruch von bis zu vier Wochen. Die PKV erkennt diesen häufig nicht an. Eine Versicherungslücke droht.
Überbrückungstarife als Lösung zw. Studium und Referendariat
Die sicherste Lösung bei zeitlichen Lücken zwischen Studium und Referendariat ist ein PKV-Überbrückungstarif. Sie schließen diesen bereits vor dem Referendariat ab und zahlen etwa 150 bis 200 € monatlich. Das ist günstiger als die freiwillige GKV-Versicherung mit etwa 250 €.
Mit Beginn des Referendariats stellt der Versicherer Sie automatisch auf den günstigen Beihilfetarif um. So vermeiden Sie Versicherungslücken und administrative Probleme zwischen Studium und Referendariat.
Zwischenbeschäftigung als angestellter Lehrer
Arbeiten Sie zwischen Studium und Referendariat als Vertretungslehrer oder in einer anderen sozialversicherungspflichtigen Anstellung, läuft Ihre GKV automatisch weiter. Der Arbeitgeber übernimmt 50 % der Beiträge. Sie haben kein Kündigungsrisiko und können nahtlos ins Referendariat wechseln.
Diese Lösung bietet sich besonders an, wenn Sie praktische Erfahrung sammeln und gleichzeitig Geld verdienen möchten. Die Krankenversicherung läuft nebenbei ohne Ihr Zutun.
Ohne Anstellung und ohne Referendariatsstelle
Haben Sie weder eine Anstellung noch einen Referendariatsplatz, wird es kompliziert. Die Familienversicherung greift nur bis zum 25. Lebensjahr. Bürgergeld kommt für Hochschulabsolventen meist nicht in Frage.
Der PKV-Überbrückungstarif bleibt Ihre günstigste und sicherste Option. Alternativ können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern, zahlen dann aber den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil.
Kündigungsfehler vermeiden
Viele gesetzliche Krankenkassen behaupten fälschlicherweise, für Beamte gelte eine 18-monatige Bindungsfrist. Das stimmt nicht. Die reguläre zweimonatige Kündigungsfrist gilt auch für Sie.
Die GKV bestätigt oft nur den Eingang Ihrer Kündigung, nicht aber deren Vollständigkeit. Der PKV-Versicherer kann einen zusätzlichen Nachweis verlangen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um alle Formalitäten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Bundeslandunterschiede: Wo können Sie sich verbeamten lassen?
Die Bedingungen für Referendare und Lehrer unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Von der Referendariatsdauer über die Bezüge bis zur Altersgrenze für die Verbeamtung variieren die Regelungen stark.
Verbeamtung in allen Bundesländern möglich
Stand 2025 verbeamten wieder alle Bundesländer ihre Lehrer. Sachsen hat die Verbeamtung 2018 wieder eingeführt (aktuell befristet bis 31.12.2030). Berlin verbeamtet seit 2023 wieder, nach einer Pause von 2004 bis 2023.
Die Altersgrenzen für die Verbeamtung schwanken jedoch erheblich:
Thüringen: maximal 32 Jahre
Die meisten Bundesländer: 40 bis 45 Jahre
Brandenburg: 47 Jahre
Hessen: 50 Jahre
Referendariatsdauer und Bezüge
Die Ausbildungsdauer variiert zwischen 12 und 24 Monaten:
| Bundesland | Dauer | Bezüge 2025 |
| Sachsen | 12 Monate | Keine Angabe |
| Sachsen-Anhalt | 16 Monate | Keine Angabe |
| Die meisten Länder | 18 Monate | 1.380-1.550 € |
| Hessen | 21 Monate | 1.523 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 23 Monate | 1.749 € |
| Bayern, Thüringen | 24 Monate | 1.652 € / 1.783 € |
(Quellen: www.diebayerische.de)
Gehaltsunterschiede nach der Verbeamtung
Das A13-Einstiegsgehalt für verbeamtete Lehrer zeigt deutliche Unterschiede:
Höchste Einstiegsgehälter:
Bayern: 5.247,58 €
Baden-Württemberg: 5.185,88 €
Sachsen: 4.838,65 €
Niedrigste Einstiegsgehälter:
Saarland: 4.744,15 €
Niedersachsen: 4.802,58 €
Mecklenburg-Vorpommern: 4.821,09 €
Das Endgehalt in A13 liegt zwischen 6.046,82 € (Saarland) und 6.584,77 € (Sachsen).
Besonderheiten einzelner Bundesländer
Jedes Bundesland hat seine Eigenheiten. In NRW arbeiten etwa 20 % der rund 180.000 Lehrer als Angestellte statt als Beamte. Berlin und Sachsen bieten die pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe an.
Hessen gewährt Beamtenanwärtern besondere Beihilfesätze: 70 % für ambulante Behandlungen und Zahnersatz, 85 % für stationäre Behandlungen. Thüringen und Sachsen bieten mit bis zu 90 % Beihilfe die höchsten Sätze für Beamte mit zwei oder mehr Kindern.
Die Wahl des Bundeslands beeinflusst Ihre finanzielle Situation erheblich. Nicht nur das Gehalt, sondern auch die Beihilferegelungen und Lebenshaltungskosten spielen eine Rolle. Eine sorgfältige Abwägung lohnt sich.
Fazit: Frühzeitige Planung sichert optimale Versicherung zwischen Studium und Referendariat
Die Zeit zwischen Studium und Referendariat markiert einen entscheidenden Wendepunkt für Ihre Krankenversicherung. Die Wahl zwischen GKV und PKV beeinflusst Ihre Finanzen über Jahrzehnte. Mit durchschnittlich 150 bis 165 € monatlicher Ersparnis im Referendariat und 400 bis 600 € als verbeamteter Lehrer summieren sich die Vorteile der PKV auf beeindruckende Beträge.
Die Komplexität der verschiedenen Regelungen, Fristen und Bundeslandunterschiede macht eine professionelle Beratung für die Zeit zwischen Studium und Referendariat wertvoll. Besonders die Koordination von Anwartschaft, Überbrückungstarifen und dem optimalen Wechselzeitpunkt erfordert Expertise.
Als unabhängiger Finanzberater mit Spezialisierung auf junge Beamte und Referendare kenne ich die Fallstricke und Optimierungsmöglichkeiten genau. In einem kostenfreien Beratungsgespräch analysiere ich Ihre individuelle Situation und entwickle mit Ihnen die beste Strategie für Ihren Versicherungsschutz. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin und starten Sie optimal vorbereitet in Ihre Lehrerlaufbahn.
Jetzt kostenfreie Beratung buchen
Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung mit mir und finden Sie die richtige Vorsorge-Lösung, die wirklich zu Ihnen passt.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





