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Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Endlich förderberechtigt

09. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

„Für mich als Selbstständige gab es bei der geförderten Altersvorsorge eigentlich nur Rürup“ – dieser Satz fällt in Erstgesprächen mit Selbstständigen fast automatisch. Mit dem Altersvorsorgedepot ändert sich das ab 2027 grundlegend.

Das Wichtigste in Kürze
  • Riester war für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung faktisch verschlossen – beim Altersvorsorgedepot fällt diese Hürde ab 2027 weg.
  • Förderung: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360€/Jahr, danach 25 Cent bis 1.800€/Jahr – bis zu 540€ staatliche Zulage, unabhängig vom Beschäftigungsstatus.
  • Keine Beitragsgarantie Pflicht wie bei Riester – dadurch mehr Freiheit bei der Anlage, aber auch mehr Kursschwankungen.
  • Für Selbstständige ohne Rürup-Vertrag ist das Altersvorsorgedepot künftig eine ernsthafte, oft einfachere Alternative zur klassischen Basisrente.

Warum das für Selbstständige ein echter Unterschied ist

Riester war seit jeher an die gesetzliche Rentenversicherungspflicht gekoppelt – für Selbstständige ohne freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rente blieb die Förderung praktisch verschlossen. Wer vorsorgen wollte, landete fast zwangsläufig bei der Rürup-Rente, dem einzigen breit zugänglichen geförderten Instrument für diese Zielgruppe. Das Altersvorsorgedepot ändert das: Ab 2027 sind auch Selbstständige unabhängig vom Status in der gesetzlichen Rentenversicherung förderberechtigt.

Was das konkret bedeutet

Für jeden eingezahlten Euro gibt es 50 Cent Förderung bis zu einer Einzahlung von 360€ im Jahr, darüber hinaus bis 1.800€ noch 25 Cent je Euro – macht bis zu 540€ staatliche Zulage pro Jahr, unabhängig davon, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Anders als bei Rürup gibt es keine Pflicht, das Kapital ausschließlich als lebenslange Rente zu beziehen, und keine verpflichtende Beitragsgarantie, die die Anlage auf renditearme Bausteine beschränkt. Alle Grundlagen zur Förderung im Detail finden Sie im Artikel Altersvorsorgedepot 2027: Der komplette Leitfaden.

Altersvorsorgedepot oder Rürup – oder beides?

Rürup bleibt für Selbstständige mit hoher Steuerlast attraktiv, weil die Beiträge steuerlich absetzbar sind – dafür ist das Kapital bis zur Rente gebunden. Das Altersvorsorgedepot ist flexibler in der Anlage und bietet eine direkte Zulage statt eines Steuerabzugs. Beide Wege schließen sich nicht aus; welche Gewichtung für Sie sinnvoll ist, hängt von Steuersituation, Liquiditätsbedarf und bereits bestehender Vorsorge ab.

Typischer Fehler: Vorsorge auf „später“ verschieben

Viele Selbstständige schieben die private Altersvorsorge auf, weil die eigene Liquidität im Geschäft Priorität hat – nachvollziehbar, aber gerade bei fehlender gesetzlicher Rente riskant. Schon eine kleine, regelmäßige Einzahlung ab jetzt schlägt in den meisten Fällen einen späteren, größeren Einstieg, allein durch den Zinseszinseffekt.

Wie ich Selbstständige dabei unterstütze

Ich prüfe für Sie, wie sich Altersvorsorgedepot, Rürup-Rente und ein freies ETF-Depot zu einer Struktur kombinieren lassen, die zu Ihrer Steuersituation und Ihrem Liquiditätsbedarf als Selbstständige:r passt – marktweit verglichen statt mit dem Angebot einer einzelnen Gesellschaft. Mehr zum Zusammenspiel der Bausteine auf der Leistungsseite Altersvorsorge.

Allgemeine Einordnung auf Basis des Gesetzgebungsstands vom Mai 2026, keine individuelle Beratung. Für steuerliche Fragen wenden Sie sich zusätzlich an einen Steuerberater.

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Häufig gestellte Fragen

Warum konnten Selbstständige bisher kein Riester abschließen?

Riester war an die gesetzliche Rentenversicherungspflicht gekoppelt. Selbstständige ohne freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rente waren damit von der direkten Förderberechtigung ausgeschlossen – nur über Umwege, etwa den Ehepartner, war ein Zugang möglich.

Ist das Altersvorsorgedepot besser als eine Rürup-Rente für Selbstständige?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Rürup bietet steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, dafür ist das Kapital bis zur Rente gebunden und nur als lebenslange Rente auszahlbar. Das Altersvorsorgedepot ist flexibler in der Anlage und bietet eine direkte Zulage statt eines Steuerabzugs – für viele Selbstständige lohnt sich ein direkter Vergleich beider Wege.

Muss ich als Selbstständige:r einen Mindestbeitrag einzahlen?

Die volle Förderung erhalten Sie bis zu den genannten Einzahlungsgrenzen (360€ bzw. 1.800€ pro Jahr). Es gibt keine Pflicht, diese Beträge vollständig auszuschöpfen – die Zulage berechnet sich anteilig zur tatsächlichen Einzahlung.

Kann ich Altersvorsorgedepot und Rürup-Rente kombinieren?

Grundsätzlich ja, beide Instrumente schließen sich nicht gegenseitig aus. Ob eine Kombination für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Steuersituation, Ihrem Liquiditätsbedarf und Ihrer bereits bestehenden Vorsorge ab.

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