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Altersvorsorge

Renteninformation richtig lesen: Was die Deutsche Rentenversicherung Ihnen wirklich sagt

28. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Einmal im Jahr landet ein Brief der Deutschen Rentenversicherung im Briefkasten, viele überfliegen die Zahl unten rechts und legen das Schreiben ab. Dabei steckt in der Renteninformation mehr, als der erste Blick zeigt – und die prominenteste Zahl darauf wird regelmäßig missverstanden. Dieser Artikel erklärt, was auf dem Schreiben wirklich steht, warum dort zwei verschiedene Prognosebeträge auftauchen und welcher Posten am häufigsten übersehen wird.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Renteninformation kommt automatisch ab dem 27. Lebensjahr, sobald mindestens 5 Beitragsjahre vorliegen – jährlich per Post von der Deutschen Rentenversicherung.
  • Sie zeigt Ihre bisher gesammelten Entgeltpunkte sowie eine Hochrechnung der Regelaltersrente – einmal zum heutigen Rentenwert, einmal mit angenommener Rentenanpassung.
  • Der aktuelle Rentenwert steigt zum 1. Juli 2026 von 40,79 € auf 42,52 € je Entgeltpunkt.
  • Alle Beträge in der Renteninformation sind Bruttobeträge – Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern in der Rentenphase sind noch nicht abgezogen.
  • Ab dem 55. Lebensjahr folgt zusätzlich alle 3 Jahre die ausführlichere Rentenauskunft mit komplettem Versicherungsverlauf.

Wer die Renteninformation bekommt – und wer nicht

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformation automatisch, sobald Sie das 27. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein – wer später einsteigt oder in den ersten Berufsjahren wenig sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, bekommt das Schreiben entsprechend später. Ab dem 55. Lebensjahr kommt zusätzlich alle 3 Jahre die deutlich ausführlichere Rentenauskunft, die den kompletten Versicherungsverlauf mit allen erfassten Zeiten und Verdiensten auflistet – ein guter Anlass, um Lücken oder Fehler im Versicherungskonto frühzeitig zu erkennen und klären zu lassen.

Entgeltpunkte und aktueller Rentenwert: So entsteht die Rentenhöhe

Jedes Jahr, in dem Sie sozialversicherungspflichtig arbeiten, sammeln Sie Entgeltpunkte – wer genau das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient, bekommt einen vollen Punkt gutgeschrieben. Diese Punktesumme wird zum Renteneintritt mit dem sogenannten aktuellen Rentenwert multipliziert, der jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Zum 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert von 40,79 € auf 42,52 € je Entgeltpunkt. Wer beispielsweise am Ende seines Erwerbslebens 45 Entgeltpunkte gesammelt hat und pünktlich zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente geht, erhält damit ab Juli 2026 eine Standardrente von 1.913,40 € brutto im Monat.

Warum zwei Prognosebeträge auf dem Schreiben stehen

Die Renteninformation weist die künftige Regelaltersrente in zwei Varianten aus. Die erste rechnet Ihre bisherigen Entgeltpunkte auf Basis der bisherigen durchschnittlichen Entwicklung bis zum Renteneintritt hoch und wendet darauf den heutigen aktuellen Rentenwert an – ohne weitere Anpassungen. Die zweite unterstellt zusätzlich eine jährliche Rentenanpassung von in der Regel 1 % und liegt dadurch deutlich höher. Beide Zahlen sind Annahmen auf Basis aktueller Daten, keine Garantie: Wie stark die Renten künftig tatsächlich angepasst werden, hängt von der Lohnentwicklung ab und lässt sich über einen Zeitraum von 20 oder 30 Jahren nicht seriös vorhersagen.

Der Posten, der am häufigsten übersehen wird: brutto statt netto

Alle Beträge in der Renteninformation sind Bruttobeträge. In der Rentenphase fallen davon noch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab, den Rentner:innen anteilig selbst tragen, sowie – abhängig von Rentenhöhe und Renteneintrittsjahrgang – Einkommensteuer, da der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente seit Jahren schrittweise steigt. Der Betrag, der tatsächlich monatlich zur Verfügung steht, liegt damit spürbar unter der Summe, die vorne auf dem Schreiben steht. Wer seine Rentenlücke plant und die Bruttozahl unbesehen als verfügbares Einkommen einsetzt, überschätzt die eigene Versorgungslage regelmäßig.

Die unterschätzte Zeile: Erwerbsminderungsrente

Neben der Altersrente weist die Renteninformation auch eine Hochrechnung der Rente bei voller Erwerbsminderung aus, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Betrag fällt bei den meisten Angestellten deutlich niedriger aus als erwartet und reicht in der Regel nicht zum Lebensunterhalt. Wie groß der Unterschied zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ausfällt und warum beide Leistungen nicht dasselbe abdecken, erkläre ich im Artikel Erwerbsminderungsrente vs. Berufsunfähigkeitsversicherung.

Typische Fehler beim Lesen der Renteninformation

  • Die Bruttozahl mit dem verfügbaren Einkommen gleichsetzen, obwohl Kranken-, Pflegeversicherungsbeiträge und Steuern im Rentenbezug noch abgehen.
  • Die höhere Prognose mit Rentenanpassung als sicher betrachten, obwohl es sich um eine Annahme auf Basis der bisherigen Lohnentwicklung handelt.
  • Die Erwerbsminderungsrenten-Zeile ignorieren, obwohl sie eine der konkretesten Absicherungslücken im gesamten Schreiben aufzeigt.
  • Die Renteninformation mit der gesamten Altersvorsorge verwechseln, obwohl betriebliche und private Bausteine darin gar nicht auftauchen.
  • Bis zum 55. Lebensjahr auf die ausführliche Rentenauskunft warten, statt schon vorher aktiv über Rentenlücke und zusätzliche Vorsorge nachzudenken.

Was die Renteninformation für Ihre weitere Planung bedeutet

Die Renteninformation ist ein guter Ausgangspunkt, aber nur ein Baustein von dreien. Wie die gesetzliche Rente mit betrieblicher und privater Vorsorge zusammenspielt, zeigt der Artikel Die drei Schichten der Altersvorsorge. Wer die eigene Rentenlücke konkret beziffern will, findet dafür den Rentenlücke-Rechner auf dieser Seite. Und wie sich die Lücke über betriebliche Altersvorsorge oder private Bausteine sinnvoll schließen lässt, beschreibe ich in Betriebliche Altersvorsorge für Angestellte. Für die individuelle Einordnung Ihrer Altersvorsorge insgesamt finden Sie mehr auf der Leistungsseite Altersvorsorge.

Wenn Sie Ihre Renteninformation vor sich liegen haben und einordnen möchten, was die Zahlen für Ihre konkrete Situation bedeuten, vereinbaren Sie dazu ein kostenfreies Erstgespräch – bringen Sie das Schreiben gerne mit, dann rechnen wir gemeinsam durch, wie groß Ihre tatsächliche Rentenlücke ist.

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Häufig gestellte Fragen

Ab wann bekomme ich überhaupt eine Renteninformation?

Nach § 109 SGB VI erhalten Versicherte die jährliche Renteninformation automatisch, sobald sie das 27. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von mindestens 5 Beitragsjahren erfüllt ist. Vorher verschickt die Deutsche Rentenversicherung noch keine Renteninformation.

Was ist der Unterschied zwischen Renteninformation und Rentenauskunft?

Die jährliche Renteninformation zeigt Ihre vorläufigen Rentenansprüche, die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente und eine grobe Prognose der Regelaltersrente. Die Rentenauskunft, die ab dem 55. Lebensjahr alle 3 Jahre zusätzlich kommt, ist deutlich ausführlicher: Sie listet den kompletten Versicherungsverlauf mit allen erfassten Zeiten und Verdiensten auf und eignet sich damit auch, um Lücken oder Fehler im Versicherungskonto zu erkennen.

Warum stehen in der Renteninformation zwei unterschiedliche Prognosebeträge?

Die eine Zahl rechnet Ihre bisherigen Entgeltpunkte hochgerechnet auf das Renteneintrittsalter zum heutigen aktuellen Rentenwert – ohne weitere Anpassungen. Die zweite Zahl unterstellt zusätzlich eine jährliche Rentenanpassung von in der Regel 1 % und liegt dadurch höher. Beide Zahlen sind Annahmen: Die tatsächliche Rentenanpassung hängt von der Lohnentwicklung ab und lässt sich über Jahrzehnte nicht seriös vorhersagen.

Sind die Beträge in der Renteninformation brutto oder netto?

Brutto. Von der ausgewiesenen Rente gehen im Rentenbezug noch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sowie gegebenenfalls Einkommensteuer ab, deren Anteil mit steigendem Renteneintrittsjahr zunimmt. Der tatsächlich verfügbare Betrag liegt damit spürbar unter der in der Renteninformation genannten Summe.

Was sagt mir die Zeile zur Erwerbsminderungsrente in der Renteninformation?

Sie zeigt, welche Rente Sie bei voller Erwerbsminderung aktuell erhalten würden, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Betrag reicht bei den meisten Angestellten nicht annähernd zum Lebensunterhalt und liegt deutlich unter dem, was eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leisten würde – ein oft übersehener Hinweis auf eine bestehende Absicherungslücke.

Bildet die Renteninformation meine gesamte Altersvorsorge ab?

Nein, ausschließlich die gesetzliche Rentenversicherung. Betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen, Fondspolicen oder ein ETF-Depot tauchen darin nicht auf. Wer sich bei der Einschätzung der eigenen Altersvorsorge allein auf die Renteninformation verlässt, unterschätzt in aller Regel die eigentliche Rentenlücke – oder übersieht, wie viel die anderen Bausteine bereits beitragen.

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