Zurück zum Ratgeber
Altersvorsorge

Rürup-Rente für Selbstständige 2026

13. August 2026 · 6 Min. Lesezeit

Nina, 33, führt seit vier Jahren eine eigene Physiotherapie-Praxis in Karlsruhe. Einen Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge gibt es für sie nicht mehr, und die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rente erschienen ihr nie besonders lohnend. Als ihre Steuerberaterin zum Jahresende auf die Rürup-Rente für Selbstständige zu sprechen kam, war Ninas erste Frage: Wie viel bringt mir das eigentlich konkret – und wo ist der Haken?

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Höchstbetrag für die Rürup-Rente (Basisrente) liegt 2026 bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
  • Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – vorher wurde die Rürup-Rente nur schrittweise steuerlich anerkannt.
  • Ohne Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können Selbstständige den Höchstbetrag oft vollständig für die Rürup-Rente nutzen.
  • Der Steuervorteil ist beim Einzahlen groß, dafür ist das Kapital bis zur Rente gebunden – nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar, nicht klassisch vererbbar.

Rürup-Rente für Selbstständige: Was die Basisrente überhaupt ist

Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente, ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung die zweite Säule der sogenannten Basisversorgung fürs Alter. Eingezahlte Beiträge mindern über den Sonderausgabenabzug unmittelbar die Steuerlast, im Gegenzug ist das angesparte Kapital fest gebunden: Es wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt, frühestens ab 62 Jahren. Für Selbstständige, die keinen Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss haben, ist das eine der wenigen Möglichkeiten, staatlich anerkannt und steuerlich gefördert fürs Alter vorzusorgen.

Höchstbetrag 2026: Wie viel steuerlich absetzbar ist

2026 liegt der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Er berechnet sich aus der bundeseinheitlichen Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung von 124.800 € jährlich, multipliziert mit deren Beitragssatz von 24,7 % – beide Werte legt die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung jährlich neu fest. Seit dem Jahr 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar, nachdem der Abzug in den Jahren davor schrittweise von einem geringeren Anteil aus angehoben wurde.

Warum das für Selbstständige besonders vorteilhaft ist

Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird der Höchstbetrag um die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt – ein großer Teil des Volumens ist also bereits belegt. Selbstständige ohne Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente haben diesen Abzug in aller Regel nicht und können den Höchstbetrag damit deutlich weiter für die Rürup-Rente ausschöpfen. Gerade bei guten Jahren mit entsprechend hoher Steuerlast wirkt sich das spürbar auf die tatsächliche Steuerersparnis aus.

Was gegen eine volle Ausschöpfung sprechen kann

Der Steuervorteil beim Einzahlen ist nur die eine Seite. Das Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden, nicht vorzeitig entnehmbar, nicht beleihbar und nicht im klassischen Sinn vererbbar. In der Rente greift die nachgelagerte Besteuerung: Verträge, die ab 2040 zu laufen beginnen, werden voll versteuert, für früher startende Renten gilt ein reduzierter, vom Jahr des Rentenbeginns abhängiger Besteuerungsanteil. Wer neben der Rürup-Rente auch kurzfristig verfügbares Kapital braucht, wägt den Höchstbetrag deshalb besser gegen den eigenen Liquiditätsbedarf ab, statt ihn automatisch voll auszureizen. Wie sich Rürup-Rente und das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot für Selbstständige ergänzen oder ersetzen lassen, beschreibe ich im Artikel Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Endlich förderberechtigt.

Typische Fehler bei der Rürup-Rente für Selbstständige

In der Praxis wiederholen sich bei der Rürup-Rente dieselben Stolpersteine:

  • Höchstbetrag voll ausschöpfen, ohne die eigene Liquidität zu prüfen – das gebundene Kapital steht im Ernstfall nicht zur Verfügung.
  • Rürup als einzige Altersvorsorge nutzen, obwohl gerade die fehlende Flexibilität einen zweiten, liquideren Baustein wie einen ETF-Sparplan sinnvoll ergänzt.
  • Die nachgelagerte Besteuerung in der Rente unterschätzen und nur die Steuerersparnis beim Einzahlen betrachten.
  • Vertrag ohne Vergleich von Kosten und Rentenfaktor abschließen – beide Größen entscheiden maßgeblich über die spätere Rentenhöhe.
  • Absicherung der eigenen Arbeitskraft vernachlässigen, weil die Aufmerksamkeit allein auf der Altersvorsorge liegt, obwohl gerade Selbstständige ohne gesetzliche Erwerbsminderungsrente zusätzlichen Absicherungsbedarf haben.

Rürup, Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan – oder eine Kombination?

Rürup, das kommende Altersvorsorgedepot und ein freier ETF-Sparplan schließen sich nicht gegenseitig aus. Einen strukturierten Vergleich aller drei Wege, auch mit Blick auf Angestellte, habe ich im Artikel Riester, Rürup oder ETF-Sparplan: Was passt zu Ihnen? zusammengefasst. Wie ich die einzelnen Bausteine für Selbstständige zu einer stimmigen Strategie kombiniere, erkläre ich auf der Leistungsseite Altersvorsorge.

Wollen Sie wissen, wie viel vom Höchstbetrag 2026 für Ihre konkrete Steuersituation als Selbstständige:r sinnvoll ist? Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch– ich rechne mit Ihnen gemeinsam durch, welche Einzahlung sich für Ihre Situation wirklich lohnt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Er basiert auf dem Stand der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (Stand August 2026) – spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der genannten Beträge und steuerlichen Regelungen übernommen. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung empfehle ich ein persönliches Erstgespräch; für die steuerliche Umsetzung ziehen Sie zusätzlich Ihren Steuerberater hinzu.

Passt das zu Ihrer Situation?

Im kostenfreien Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Altersvorsorge.

Termin vereinbaren

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Höchstbetrag für die Rürup-Rente 2026?

2026 liegt der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Er ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung von 124.800 € jährlich, multipliziert mit dem Beitragssatz von 24,7 %.

Können Selbstständige den vollen Höchstbetrag für die Rürup-Rente nutzen?

Bei angestellten und pflichtversicherten Personen wird der Höchstbetrag um die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Selbstständige ohne solche Pflichtbeiträge können den Höchstbetrag dagegen in der Regel vollständig für die Rürup-Rente ausschöpfen.

Was passiert, wenn ich als Selbstständige:r einmal keine Beiträge zahlen kann?

Die Rürup-Rente verpflichtet nicht zu festen laufenden Beiträgen. Einzahlungen lassen sich aussetzen oder in der Höhe anpassen – gerade bei schwankendem Einkommen ein praktischer Vorteil gegenüber starr kalkulierten Verträgen.

Kann ich mir das angesparte Kapital vorzeitig auszahlen lassen?

Nein. Das Kapital ist nicht vorzeitig entnehmbar, nicht beleihbar und nicht im klassischen Sinn vererbbar – ausgezahlt wird ausschließlich als lebenslange Rente ab frühestens 62 Jahren. Diese Bindung ist der Preis für die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.

Ist die Rürup-Rente besser als das Altersvorsorgedepot für Selbstständige?

Beide Instrumente funktionieren unterschiedlich: Rürup wirkt über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase, das Altersvorsorgedepot über eine direkte Zulage und mehr Flexibilität in der Anlage. Welche Gewichtung sinnvoll ist, hängt von Steuerlast, Liquiditätsbedarf und bereits vorhandener Vorsorge ab – dazu mehr im Artikel zum Altersvorsorgedepot für Selbstständige.

Wie wird die Rürup-Rente in der Auszahlphase besteuert?

Die spätere Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung: Verträge, die ab 2040 zu laufen beginnen, werden voll versteuert, für früher startende Renten gilt ein reduzierter, vom Rentenbeginnjahr abhängiger Besteuerungsanteil. In der Ansparphase steht dem der volle Sonderausgabenabzug gegenüber.

Fragen zu Ihrer persönlichen Situation?

Kostenfreies Erstgespräch
Kostenfreies Erstgespräch