Vermögensaufbau für angestellte Lehrkräfte: Was die VBL-Zusatzversorgung bringt – und was nicht
30. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
Ein häufiges Missverständnis unter angestellten Lehrkräften: Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, sei automatisch über eine Beamtenpension abgesichert. Das stimmt nur für verbeamtete Lehrkräfte. Wer im TV-L angestellt ist, zahlt wie jede:r andere Arbeitnehmer:in in die gesetzliche Rentenversicherung ein – als zusätzlichen Baustein kommt die VBL-Zusatzversorgung hinzu. Wie diese genau funktioniert und warum sie allein meist nicht reicht, zeigt dieser Artikel.
- Angestellte Lehrkräfte im TV-L erhalten keine Beamtenpension, sondern gesetzliche Rente plus VBL-Zusatzversorgung.
- Die VBL arbeitet seit 2002 nach einem Punktemodell: Versorgungspunkte ergeben sich aus Jahresbruttoentgelt, Altersfaktor und Referenzentgelt.
- Der Gesamtbeitragssatz 2026 liegt bei 7,30 % (West), davon trägt der Arbeitgeber 5,49 % und die Lehrkraft selbst 1,81 %.
- VBLklassik ist die Pflichtversicherung, VBLextra eine zusätzliche freiwillige kapitalgedeckte Versicherung – beide ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.
- Die VBL-Rente allein reicht bei den meisten angestellten Lehrkräften nicht aus, um die Lücke zu einer vollen Beamtenpension oder eine komfortable Altersvorsorge zu schließen.
Angestellt statt verbeamtet: Warum die VBL überhaupt ins Spiel kommt
Ob eine Lehrkraft verbeamtet oder angestellt beschäftigt ist, macht bei der Altersvorsorge einen erheblichen Unterschied. Verbeamtete Lehrkräfte erhalten am Ende ihrer Laufbahn eine Beamtenpension, die direkt vom Dienstherrn finanziert wird. Angestellte Lehrkräfte im TV-L sind dagegen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und zahlen wie in der freien Wirtschaft in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Als Ausgleich für die im öffentlichen Dienst historisch übliche zusätzliche Versorgung wurde die VBL (die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) beziehungsweise eine vergleichbare Zusatzversorgungskasse eingerichtet – eine zweite, betriebliche Säule neben der gesetzlichen Rente.
Das Punktemodell: Wie sich die Zusatzrente berechnet
Seit 2002 arbeitet die VBL nach einem Punktemodell. Pro Versicherungsjahr werden Versorgungspunkte gutgeschrieben, die sich aus dem Jahresbruttoentgelt multipliziert mit einem altersabhängigen Faktor, geteilt durch das jährlich festgelegte Referenzentgelt ergeben – 2026 liegt das Referenzentgelt bei 12.000 €. Jeder gesammelte Versorgungspunkt entspricht aktuell einer monatlichen Betriebsrente von 4,00 € (West). Über ein volles Erwerbsleben im öffentlichen Dienst summiert sich das zu einer spürbaren, aber meist überschaubaren Zusatzrente – die genaue Höhe hängt stark vom Einkommen, der Anzahl der Berufsjahre und dem Eintrittsalter in den öffentlichen Dienst ab.
Beitragssatz 2026: Wer wie viel einzahlt
Der Gesamtbeitragssatz für die VBL West liegt 2026 bei 7,30 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze West von 101.400 € im Jahr. Davon trägt der Arbeitgeber mit 5,49 % den deutlich größeren Anteil, die Lehrkraft selbst zahlt 1,81 % aus dem eigenen Bruttogehalt. Dieser Eigenanteil wird automatisch über die Gehaltsabrechnung abgeführt, eine gesonderte Anmeldung ist für die Pflichtversicherung VBLklassik nicht nötig.
VBLklassik und VBLextra: Pflicht und freiwillige Aufstockung
VBLklassik ist die Pflichtversicherung, in die mit Beginn des Arbeitsverhältnisses automatisch eingezahlt wird – die oben beschriebenen Beitragssätze und das Punktemodell beziehen sich darauf. Wer die Zusatzversorgung darüber hinaus aufstocken möchte, kann zusätzlich freiwillig in VBLextra einzahlen, eine kapitalgedeckte Versicherung, die unabhängig von der Pflichtversicherung läuft. VBLextra lohnt sich vor allem für Lehrkräfte, die merken, dass die Pflichtversicherung allein die spätere Versorgungslücke nicht ausreichend schließt – was bei den meisten der Fall ist, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Warum die VBL allein meist nicht reicht
Die VBL-Zusatzrente gleicht einen Teil der Differenz zur Beamtenpension aus, schließt sie aber in aller Regel nicht vollständig. Für viele angestellte Lehrkräfte bedeutet das: Wer im Ruhestand ein Einkommensniveau nahe dem letzten Nettogehalt erreichen möchte, kommt an zusätzlicher privater Vorsorge nicht vorbei. Wie sich private und betriebliche Vorsorge grundsätzlich ergänzen, erkläre ich im Artikel Die drei Schichten der Altersvorsorge. Für einen Überblick, wie sich betriebliche Altersvorsorge generell auf das Nettoeinkommen auswirkt, lohnt sich zusätzlich ein Blick in Betriebliche Altersvorsorge für Angestellte.
Typische Fehler bei der Altersvorsorge als angestellte Lehrkraft
- VBLklassik mit einer vollwertigen Altersvorsorge verwechseln, obwohl sie nur einen Teil der Lücke zur Beamtenpension schließt.
- Sich auf gesetzliche Rente und VBL verlassen, ohne eine eigene private oder ETF-basierte Vorsorge aufzubauen.
- West-Ost-Unterschiede bei Referenzentgelt und Punktewert übersehen, was zu falschen Erwartungen an die spätere Zusatzrente führt.
- Bei einem Wechsel aus dem öffentlichen Dienst die unverfallbare Anwartschaft vergessen, obwohl bereits erworbene Versorgungspunkte erhalten bleiben.
- VBLextra ungeprüft ablehnen, ohne vorher durchzurechnen, wie groß die tatsächliche Versorgungslücke im eigenen Fall ausfällt.
Wie die VBL in Ihre Gesamtplanung passt
Ob VBLklassik allein ausreicht oder eine Aufstockung über VBLextra beziehungsweise private Vorsorge sinnvoll ist, lässt sich am besten anhand Ihrer konkreten Gehalts- und Laufbahnsituation klären. Wie sich eine konkrete monatliche Sparrate zusätzlich sinnvoll aufteilen lässt, zeigt der Artikel 500 Euro im Monat anlegen. Für die individuelle Einordnung Ihrer gesamten Altersvorsorge finden Sie mehr auf der Leistungsseite Altersvorsorge.
Wenn Sie als angestellte Lehrkraft wissen möchten, wie groß Ihre tatsächliche Versorgungslücke ausfällt und welche Bausteine sie am sinnvollsten schließen, vereinbaren Sie dazu ein kostenfreies Erstgespräch – gemeinsam rechnen wir Ihre VBL-Anwartschaft in die Gesamtplanung ein.
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Im kostenfreien Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Altersvorsorge.
Häufig gestellte Fragen
Warum bekommen angestellte Lehrkräfte keine Beamtenpension?
Eine Beamtenpension erhalten nur verbeamtete Lehrkräfte. Angestellte Lehrkräfte im TV-L sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt wie andere Arbeitnehmer:innen auch und zahlen entsprechend in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Als Ausgleich für die im öffentlichen Dienst historisch übliche Zusatzversorgung kommt bei ihnen die VBL (oder eine vergleichbare Zusatzversorgungskasse der Länder) als zweite, betriebliche Säule hinzu.
Was ist der Unterschied zwischen VBLklassik und VBLextra?
VBLklassik ist die Pflichtversicherung, in die Arbeitgeber und Lehrkraft automatisch einzahlen, sobald ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst beginnt. VBLextra ist eine zusätzliche, freiwillige und kapitalgedeckte Versicherung, mit der sich die Zusatzversorgung über die Pflichtversicherung hinaus aufstocken lässt. Wer nur VBLklassik hat, ist grundversorgt – für eine spürbare Aufstockung der Zusatzrente braucht es zusätzliche freiwillige Beiträge, etwa über VBLextra oder andere Bausteine.
Wie viel Betriebsrente ergibt sich aus den VBL-Versorgungspunkten?
Jeder Versorgungspunkt entspricht aktuell einer monatlichen Betriebsrente von 4,00 € (West). Die Anzahl der Versorgungspunkte pro Jahr berechnet sich aus dem Jahresbruttoentgelt multipliziert mit einem altersabhängigen Faktor, geteilt durch das Referenzentgelt von 12.000 € (2026). Über ein volles Erwerbsleben summieren sich die Punkte, die tatsächliche Höhe hängt aber stark vom Einkommen und der Anzahl der Berufsjahre im öffentlichen Dienst ab.
Was passiert mit der VBL, wenn ich das Bundesland wechsle oder aus dem öffentlichen Dienst ausscheide?
Innerhalb der an der VBL beteiligten Arbeitgeber bleibt die Versicherung bestehen und läuft nahtlos weiter, ein Wechsel der Schule oder des Bundeslands innerhalb des VBL-Bereichs ist in der Regel unproblematisch. Scheiden Sie ganz aus dem öffentlichen Dienst aus, bleiben die bereits erworbenen Versorgungspunkte als unverfallbare Anwartschaft erhalten und werden später als Betriebsrente ausgezahlt, auch wenn keine weiteren Beiträge mehr hinzukommen.
Reicht die VBL zusammen mit der gesetzlichen Rente für eine komfortable Altersvorsorge?
Bei den meisten angestellten Lehrkräften nicht. Die VBL-Zusatzrente gleicht einen Teil der Differenz zur Beamtenpension aus, schließt sie aber selten vollständig. Wer im Ruhestand das gewohnte Einkommensniveau halten möchte, braucht zusätzlich private Vorsorge – etwa über ein ETF-Depot oder eine private Rentenversicherung, ergänzend zu gesetzlicher Rente und VBL.
Zählt die VBL zu Schicht 1, 2 oder 3 der Altersvorsorge?
Die VBL ist betriebliche Altersvorsorge und gehört damit zur Schicht 2, ähnlich wie die bAV in der freien Wirtschaft. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung (Schicht 1), ersetzt aber nicht die private Vorsorge in Schicht 3, die für angestellte Lehrkräfte genauso relevant bleibt wie für andere Angestellte auch.
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