Leitfaden

Altersvorsorge für Angestellte: Der komplette Leitfaden 2026

Wie groß die Rentenlücke wirklich ist, wie das Drei-Schichten-Modell funktioniert und welche Bausteine für Angestellte 2026 tatsächlich zählen.

Laura, 29, Teamleiterin aus Heidelberg, hatte bei ihrem Berufseinstieg mit 24 einen Riester-Vertrag abgeschlossen, weil eine Kollegin es empfohlen hatte – und seitdem nie wieder hingeschaut. Erst als sie kürzlich ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung öffnete, wurde ihr klar, wie groß die Lücke zwischen ihrem heutigen Nettoeinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente tatsächlich ist. Die Altersvorsorge für Angestellte ist selten ein einzelnes Produkt, sondern ein Zusammenspiel aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Vorsorge und privaten Bausteinen. Dieser Leitfaden zeigt, wie die einzelnen Teile zusammenspielen und in welcher Reihenfolge sie sich für Angestellte am meisten lohnen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die gesetzliche Rente deckt bei den meisten Angestellten deutlich weniger als 50 % des letzten Nettogehalts ab – die Rentenlücke muss aktiv geschlossen werden.
  • Das Drei-Schichten-Modell strukturiert die Altersvorsorge in Basisversorgung (gesetzliche Rente, Rürup), Zusatzversorgung (bAV, Altersvorsorgedepot) und private Vorsorge (ETF-Sparplan, Fondspolice).
  • Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für die meisten Angestellten vor allem wegen des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses – wird in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
  • Das neue Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027 als flexibleres, staatlich gefördertes Nachfolgeprodukt zu Riester, mit Zulagen von bis zu 540 € pro Jahr.
  • Je früher mit der privaten Vorsorge begonnen wird, desto mehr arbeitet der Zinseszinseffekt – ein späterer Start lässt sich durch höhere Sparraten nur teilweise ausgleichen.

Warum die gesetzliche Rente allein nicht reicht

Das gesetzliche Rentenniveau ist bis 2039 auf 48 % des Durchschnittseinkommens garantiert, danach steht es unter Absenkungsdruck. Für die meisten Angestellten bedeutet das schon heute eine spürbare Lücke zwischen dem letzten Nettogehalt vor Renteneintritt und der tatsächlich ausgezahlten gesetzlichen Rente. Wie groß diese Rentenlücke konkret ausfällt, hängt vom individuellen Einkommen, den bisher gesammelten Entgeltpunkten und dem gewünschten Lebensstandard im Ruhestand ab. Eine erste, unverbindliche Einschätzung liefert der folgende Rechner.

Versorgungslücken-Rechner

Wie groß ist Ihre Rentenlücke wirklich?

Bewegen Sie die Regler mit Ihren eigenen Zahlen – die Lücke pro Monat sehen Sie sofort, keine Anmeldung nötig.

4.300 €

2.795 € netto (Faustregel: 65 % vom Brutto) – Basis für Zielrente & Rentenschätzung.

80 %
Erwartete gesetzliche Rente
2014

Geschätzte gesetzliche Rente: 789 €

Vereinfachte Schätzung nach der Rentenformel (Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert von 42,52 €, Stand 1.7.2026) auf Basis Ihres heutigen Gehalts bis zum geplanten Renteneintritt, abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 20% bei mehr als 30 Jahren bis zur Rente (Rentenniveau nur bis 2039 garantiert) sowie 2% Inflation p. a. Ersetzt keine individuelle Rentenauskunft.

0 €
35 Jahre
67 Jahre
Monatliche Lücke zum 67. Lebensjahr1.447 €

Hochgerechnet auf 20 Rentenjahre fehlen Ihnen so rund 347.294 €.

Noch 32 Jahre bis zum geplanten Renteneintritt. Manuell eingegebene Beträge in heutiger Kaufkraft, ohne Steuern; die geschätzte gesetzliche Rente enthält bereits einen Sicherheitsabschlag für Rentenniveau und Inflation – Modellrechnung, ersetzt keine individuelle Beratung.

Kein Spam. Details dazu in der Datenschutzerklärung.

Das Drei-Schichten-Modell: So ist die Altersvorsorge in Deutschland strukturiert

Seit der Rentenreform 2005 wird die deutsche Altersvorsorge in drei Schichten gedacht: Basisversorgung, Zusatzversorgung und private Vorsorge. Jede Schicht hat eigene steuerliche Regeln, eigene Förderlogik und eigene Flexibilität – und genau deshalb lohnt sich eine Kombination statt der Fokussierung auf nur einen Baustein. Wie die drei Schichten im Detail aufgebaut sind und ineinandergreifen, erkläre ich ausführlich im Artikel Die drei Schichten der Altersvorsorge: Was steckt dahinter?. Einen kompakten Überblick über die drei wichtigsten Bausteine gibt außerdem der Artikel Altersvorsorge: Die 3 wichtigsten Bausteine.

Schicht 1 – Basisversorgung: gesetzliche Rente und Rürup-Rente

Die Basisversorgung umfasst die gesetzliche Rentenversicherung sowie für Selbstständige und als Ergänzung auch Angestellte die Rürup-Rente (Basisrente). Beide sind einkommensteuerlich gefördert, dafür aber wenig flexibel: Eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen, die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente. Für Angestellte mit hohem Grenzsteuersatz kann die Rürup-Rente trotzdem ein sinnvoller Baustein sein, insbesondere wenn die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge stärker wiegt als die fehlende Flexibilität. Wie die Rürup-Rente im Vergleich zu Riester und einem ETF-Sparplan abschneidet, zeigt der Artikel Riester, Rürup oder ETF-Sparplan: Was passt zu Ihnen?.

Schicht 2 – Zusatzversorgung: betriebliche Altersvorsorge und Altersvorsorgedepot

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) funktioniert über Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in einen Vorsorgevertrag, statt ausgezahlt zu werden – das spart Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase. Seit 2019 ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss beizusteuern, sofern er selbst Sozialversicherungsbeiträge einspart. Dieser Zuschuss wird in der Praxis überraschend häufig nicht in voller Höhe genutzt. Welche Steuer- und Sozialversicherungsgrenzen 2026 gelten und wo die sogenannte Doppelverbeitragung in der Auszahlphase zu beachten ist, erkläre ich im Artikel Betriebliche Altersvorsorge für Angestellte: Lohnt sich die Entgeltumwandlung?.

Auch das neue Altersvorsorgedepot zählt zur Schicht 2, nicht zur privaten Vorsorge: Es ist der direkte, staatlich geförderte Nachfolger der Riester-Rente und startet zum 1. Januar 2027, mit Zulagen von bis zu 540 € pro Jahr und einem gesetzlichen Kostendeckel für Standardprodukte – die staatliche Förderung ist genau das Merkmal, das ein Produkt in Schicht 2 statt Schicht 3 einordnet. Alle Details zu Förderung, Steuern und Kostendeckel lesen Sie im Artikel Altersvorsorgedepot 2027: Der komplette Leitfaden. Ob ein freier ETF-Sparplan (Schicht 3, ungefördert) oder das geförderte Altersvorsorgedepot (Schicht 2) besser zu Ihrer Situation passt, vergleiche ich im Artikel Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan: Was passt zu Ihnen?. Waren Sie bislang als Selbstständige:r von der Riester-Förderung ausgeschlossen, lohnt sich außerdem ein Blick in Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Endlich förderberechtigt.

Schicht 3 – Private Vorsorge: ETF-Sparplan und Fondspolice

Die private Vorsorge ist die flexibelste der drei Schichten, dafür ohne direkte staatliche Förderung: ein freier ETF-Sparplan oder eine fondsgebundene Rentenversicherung (Fondspolice) ohne Riester- bzw. Altersvorsorgedepot-Baustein. Ob eine Fondspolice oder ein freies ETF-Depot besser passt, hängt stark von Steuersituation und gewünschter Flexibilität ab – ein ausführlicher Vergleich dazu im Artikel Fondspolice vs. ETF-Depot: Was passt besser zu Ihnen?.

Wann anfangen: Altersvorsorge nach Lebensphase

Je früher die private Vorsorge beginnt, desto mehr Zeit hat der Zinseszinseffekt zu wirken – ein späterer Start mit 40 oder 50 lässt sich durch höhere monatliche Raten nur teilweise ausgleichen. Gleichzeitig gilt: Ein später Start ist immer noch besser als gar keiner. Was speziell mit Anfang 30 zu tun ist, wenn die Rentenlücke erstmals konkret ins Bewusstsein rückt, beschreibt der Artikel Altersvorsorge mit 30: Was Sie jetzt tun sollten. Auch Gehaltssprünge, ein Jobwechsel oder der Sprung in die Selbstständigkeit sind jeweils gute Anlässe, die gesamte Struktur einmal neu durchzurechnen, statt sie unverändert fortzuführen.

Typische Fehler bei der Altersvorsorge als Angestellte:r

  • Den Arbeitgeberzuschuss zur bAV nicht ausschöpfen – ein direkter Renditevorteil, der ohne eigenes Zutun verschenkt wird.
  • Nur auf einen einzigen Baustein setzen, etwa ausschließlich einen ETF-Sparplan, ohne die gesetzliche Rente und die bAV in die Gesamtrechnung einzubeziehen.
  • Bestehende Riester- oder Rürup-Verträge nie wieder prüfen, obwohl sich Konditionen, Kosten und die persönliche Situation über die Jahre ändern.
  • Den Beginn der privaten Vorsorge aufschieben, etwa in Erwartung des Altersvorsorgedepots ab 2027, statt mit den heute verfügbaren Instrumenten zu starten.
  • Die eigene Rentenlücke nie konkret berechnen und dadurch Entscheidungen zur Altersvorsorge ohne belastbare Grundlage treffen.

Schritt für Schritt: So gehen Sie Ihre Altersvorsorge an

  1. Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung prüfen und Rentenlücke grob einschätzen.
  2. Prüfen, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV zahlt.
  3. Bestehende Riester-, Rürup- oder Fondspolicen-Verträge auf Kosten und Leistung durchsehen.
  4. Private Vorsorge über ETF-Sparplan oder Fondspolice aufbauen, statt auf neue Instrumente zu warten.
  5. Ab 2027 prüfen, ob das Altersvorsorgedepot bestehende Bausteine sinnvoll ergänzt oder ersetzt.
  6. Struktur bei Gehaltssprüngen, Jobwechsel oder größeren Lebensereignissen neu durchrechnen lassen.

Wie die Altersvorsorge in Ihre Gesamtstrategie passt

Altersvorsorge steht selten isoliert – sie ist ein Baustein neben Absicherung und allgemeinem Vermögensaufbau. Wie diese Bausteine insgesamt zusammenspielen, zeigt der Leitfaden Vermögensaufbau für Angestellte. Wollen Sie konkret prüfen lassen, ob sich der Umstieg auf das Altersvorsorgedepot für Sie lohnt, sobald es startet? Mehr dazu auf der Seite Altersvorsorgedepot Beratung.

Wie eine unabhängige Beratung hilft

Als Finanzplaner nach §34d & §34f GewO verschaffe ich mir zunächst einen Überblick über Ihre bestehenden Ansprüche – gesetzlich, betrieblich und privat – und gleiche das mit Ihrem Zielbild fürs Alter ab. Auf dieser Basis zeige ich Ihnen, welcher Baustein sich zu stärken lohnt, und vergleiche dabei marktweit statt Ihnen das Produkt einer einzelnen Gesellschaft anzubieten. Mehr zu meiner Vorgehensweise finden Sie auf der Leistungsseite Altersvorsorge.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der genannten Werte und Rechtsgrundlagen übernommen – Grenzwerte, Förderbeträge und gesetzliche Regelungen werden regelmäßig angepasst. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung empfehle ich ein persönliches Erstgespräch; für steuerliche Detailfragen ziehen Sie zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

Passt das zu Ihrer Situation?

Im kostenfreien Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge.

Termin vereinbaren

Häufig gestellte Fragen

Wie groß ist meine Rentenlücke als Angestellte:r wirklich?

Das hängt von Ihrem aktuellen Einkommen, den bisher gesammelten Rentenpunkten und Ihrem gewünschten Lebensstandard im Ruhestand ab. Eine erste Orientierung liefert der Versorgungslücken-Rechner weiter unten auf dieser Seite – für eine belastbare Aussage braucht es aber den Blick auf Ihre individuelle Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Soll ich zuerst die betriebliche oder die private Altersvorsorge aufbauen?

In den meisten Fällen lohnt sich zuerst die betriebliche Altersvorsorge, sofern der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlt – dieser Zuschuss ist ein direkter Renditevorteil, den keine private Anlageform ersetzt. Wie viel der gesetzliche Zuschuss konkret ausmacht, erkläre ich im Artikel zur betrieblichen Altersvorsorge weiter unten.

Lohnt sich Riester noch, oder soll ich auf das Altersvorsorgedepot warten?

Nein, mit dem Warten sollten Sie nicht auf das Altersvorsorgedepot warten – der Zinseszinseffekt arbeitet ab dem ersten eingezahlten Euro, nicht erst ab Verfügbarkeit eines neuen Produkts. Bestehende Riester-Verträge lassen sich in aller Regel prüfen und bei Bedarf anpassen, sobald das Altersvorsorgedepot ab 2027 final verfügbar ist.

Ab welchem Alter sollte ich mit der privaten Altersvorsorge anfangen?

Grundsätzlich gilt: je früher, desto mehr Zeit hat der Zinseszinseffekt zu wirken. Ein späterer Start mit 40 oder 50 lässt sich zwar durch höhere Sparraten teilweise ausgleichen, erreicht aber selten das gleiche Ergebnis wie ein früher, disziplinierter Beginn mit kleineren Beträgen.

Reicht ein ETF-Sparplan allein als Altersvorsorge aus?

Ein ETF-Sparplan ist ein sinnvoller Baustein der privaten Vorsorge, ersetzt aber nicht die Analyse der gesamten Rentenlücke. Ohne Berücksichtigung von gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersvorsorge lässt sich schwer einschätzen, ob die angesparte Summe später tatsächlich ausreicht.

Was passiert mit meiner Altersvorsorge bei einem Jobwechsel?

Bestehende bAV-Verträge lassen sich in der Regel portieren oder beitragsfrei fortführen, private Verträge wie ein ETF-Sparplan oder eine Rürup-Rente laufen unabhängig vom Arbeitgeber ohnehin unverändert weiter. Ein Jobwechsel mit Gehaltssprung ist trotzdem ein guter Anlass, die gesamte Altersvorsorgestruktur einmal neu durchzurechnen.

Fragen zu Ihrer persönlichen Situation?

Kostenfreies Erstgespräch
Kostenfreies Erstgespräch