Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: Worauf Sie beim Abschluss achten müssen
22. September 2026 · 7 Min. Lesezeit
Anna, 37, ist seit vier Jahren selbstständige Steuerberaterin mit eigener Kanzlei und zwei Angestellten. Als sie sich vor Kurzem für drei Wochen wegen einer Bandscheiben-OP krankschreiben ließ, wurde ihr zum ersten Mal bewusst, dass in dieser Zeit kein Gehalt floss – weder von einem Arbeitgeber noch automatisch von der Krankenkasse. Genau dieses Risiko potenziert sich bei einer echten Berufsunfähigkeit: Ohne eigene Absicherung fällt das Einkommen bei Selbstständigen nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft weg.
- Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber – bei Berufsunfähigkeit fällt das Einkommen ohne private Absicherung von einem Tag auf den anderen vollständig weg.
- Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift bei den meisten Selbstständigen nicht, weil freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nicht als Pflichtbeiträge für die 3/5-Regelung zählen.
- Versicherer stufen Selbstständige nicht über einen Berufstitel, sondern über die konkret beschriebene Tätigkeit ein – eine ungenaue Beschreibung im Antrag kann später die Einstufung und damit die Leistung gefährden.
- Weil Betriebsgewinn stärker schwankt als ein Angestelltengehalt, verlangen Versicherer für die Bemessung der BU-Rente meist mehrere Jahre Steuerbescheide oder betriebswirtschaftliche Auswertungen.
- Ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung und eine Nachversicherungsgarantie sind für Selbstständige besonders wichtig, weil sich Tätigkeitszuschnitt und Einkommen mit dem Geschäftsverlauf häufiger verändern als im Angestelltenverhältnis.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: Warum das Risiko anders wirkt
Angestellte erhalten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen lang ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber weiter, sofern das Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen ununterbrochen besteht. Erst danach springt unter Umständen die gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeld ein. Selbstständige haben diesen ersten Puffer nicht: Ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung existiert für sie schlicht nicht. Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält Krankengeld nur, wenn er aktiv den allgemeinen Beitragssatz mit Krankengeldanspruch oder einen Wahltarif gewählt hat – ohne diese Wahl zahlt die Kasse im Krankheitsfall keinen Verdienstausfall. Wie Krankentagegeld für privat Versicherte konkret funktioniert, beschreibe ich im Artikel Krankentagegeld für PKV-Versicherte. Bei einer echten Berufsunfähigkeit, die über Wochen hinausgeht, wird diese Lücke existenziell.
Warum die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für Selbstständige meist ausfällt
Viele Selbstständige verlassen sich unbewusst auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente als Auffangnetz. Anspruch darauf hat aber nur, wer in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig und zahlen, falls überhaupt, freiwillige Beiträge – und die zählen für diese 3/5-Regelung nicht als Pflichtbeiträge. Nur einzelne Berufsgruppen wie Handwerker in der Handwerksrolle oder selbstständige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse sind gesetzlich pflichtversichert und damit potenziell anspruchsberechtigt. Wie sich Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich unterscheiden und warum beide Leistungen unterschiedliche Voraussetzungen prüfen, erkläre ich im Artikel Erwerbsminderungsrente vs. Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die meisten Selbstständigen bedeutet das im Klartext: Die private BU-Versicherung ist nicht die Ergänzung, sondern die einzige Absicherung des Erwerbseinkommens.
Wie Versicherer die Tätigkeit von Selbstständigen einstufen
Nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz ist berufsunfähig, wer den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, krankheits- oder unfallbedingt voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Das Gesetz selbst legt keine feste Prozentschwelle fest – als Marktstandard hat sich in den Versicherungsbedingungen jedoch durchgesetzt, dass mindestens 50 % Einschränkung für voraussichtlich mindestens sechs Monate vorliegen müssen. Entscheidend ist dabei immer der zuletzt tatsächlich ausgeübte Beruf „so wie er ausgestaltet war" – bei Angestellten meist über eine Stellenbeschreibung dokumentiert, bei Selbstständigen über die Angaben im Antrag selbst. Ein pauschaler Titel wie „Unternehmer" oder „Berater" reicht dafür nicht aus: Versicherer fragen konkret nach Anteilen körperlicher, sitzender oder wechselnder Tätigkeit, nach Personalverantwortung und nach dem Umfang der eigenen operativen Mitarbeit. Je genauer diese Angaben, desto verlässlicher lässt sich im Leistungsfall nachvollziehen, wovon die versicherte Person tatsächlich ausgeschlossen ist.
In der Beratung sehe ich häufig, dass Selbstständige ihre Tätigkeit beim Antrag zu knapp beschreiben, etwa weil sie den Antrag zwischen zwei Terminen ausfüllen. Der typische Fall: Ein Gründer gibt lediglich „Geschäftsführung" an, obwohl er tatsächlich noch einen erheblichen Anteil selbst auf Baustellen oder beim Kunden vor Ort arbeitet. Im Leistungsfall entsteht dann Diskussionsbedarf darüber, welche Tätigkeit eigentlich versichert war – Diskussionsbedarf, der sich mit einer präzisen Beschreibung beim Abschluss vermeiden lässt.
Wie sich die BU-Rente für Selbstständige berechnet
Bei Angestellten orientiert sich die maximal versicherbare BU-Rente am Bruttogehalt und lässt sich einfach über die Gehaltsabrechnung belegen. Bei Selbstständigen schwankt der Betriebsgewinn stärker, deshalb verlangen Versicherer für die Bedarfsermittlung meist mehrere Jahre Steuerbescheide oder betriebswirtschaftliche Auswertungen und bilden daraus einen Durchschnitt. Wer noch keine mehrjährige Gewinnhistorie vorweisen kann, etwa kurz nach der Gründung, sollte vor der Antragstellung klären, wie der jeweilige Versicherer mit dieser Situation umgeht – die Praxis unterscheidet sich hier zwischen den Anbietern spürbar. Wächst der Betriebsgewinn später deutlich, hilft eine Nachversicherungsgarantie, die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen; mehr zu Auslösern und Fristen dieser Klausel im Artikel Nachversicherungsgarantie BU.
Checkliste: BU-Vertrag für Selbstständige prüfen
- Ist die Tätigkeitsbeschreibung im Antrag vollständig und konkret, statt sich auf einen pauschalen Berufstitel zu verlassen?
- Verzichtet der Vertrag auf die abstrakte Verweisung, also darauf, dass der Versicherer auf eine theoretisch mögliche andere Tätigkeit verweisen darf? Details dazu im Artikel Abstrakte und konkrete Verweisung in der BU.
- Ist eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, die eine Erhöhung der Rente bei steigendem Betriebsgewinn ohne neue Gesundheitsprüfung erlaubt?
- Wie verlässlich lässt sich die maximal versicherbare Rente belegen – reichen die vorhandenen Steuerbescheide oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen aus?
- Sind die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet, um eine spätere Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG zu vermeiden? Typische Fehler dabei zeigt der Artikel Gesundheitsfragen bei der BU.
Typische Fehler von Selbstständigen beim BU-Abschluss
- Die Absicherung erst nach der Gründung angehen, wenn sich der Gesundheitszustand bereits verschlechtert hat oder erste Vorerkrankungen die Konditionen verteuern.
- Die BU-Rente zu niedrig bemessen, weil nur ein fixer Unternehmerlohn statt des tatsächlich benötigten Gesamteinkommens inklusive Gewinnentnahme zugrunde gelegt wird.
- Die Tätigkeitsbeschreibung im Antrag zu knapp formulieren, statt den tatsächlichen Aufgabenzuschnitt vollständig darzustellen.
- Auf eine Nachversicherungsgarantie verzichten, obwohl der Betriebsgewinn erfahrungsgemäß mit den Geschäftsjahren schwankt und wächst.
- Sich auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlassen, ohne vorher zu prüfen, ob überhaupt Pflichtbeiträge und damit ein Anspruch bestehen.
Wie das in Ihre Gesamtabsicherung passt
Neben der laufenden Absicherung des Erwerbseinkommens lohnt sich für Selbstständige auch ein Blick auf die steuerliche Seite der Berufsunfähigkeitsversicherung, etwa in Kombination mit einer Basisrente. Wann sich das tatsächlich auszahlt, erkläre ich im Artikel Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen. Wie Selbstständige daneben Sparrate und Liquiditätsreserve planen sollten, beschreibe ich im Artikel Vermögensaufbau für Selbstständige. Für die individuelle Prüfung Ihrer Tätigkeitsbeschreibung und Bedarfsermittlung finden Sie mehr auf der Leistungsseite Absicherung.
Wie hoch Ihre BU-Rente als Selbstständiger tatsächlich ausfallen sollte und welche Klauseln für Ihre konkrete Tätigkeit entscheidend sind, lässt sich am besten anhand Ihrer Zahlen und Ihres Tätigkeitszuschnitts klären. Vereinbaren Sie dazu ein kostenfreies Erstgespräch – ich schaue mit Ihnen gemeinsam auf Ihre Absicherung.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Regelungen, Beitragssätze und die Praxis einzelner Versicherer können sich seit Veröffentlichung dieses Artikels geändert haben. Für eine steuerliche Einzelfallbeurteilung ziehen Sie zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
Passt das zu Ihrer Situation?
Im kostenfreien Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Absicherung.
Häufig gestellte Fragen
Brauchen Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich dringender als Angestellte?
Ja, weil Angestellte im Krankheitsfall zunächst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten und danach unter Umständen Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung und erhalten Krankengeld nur, wenn sie aktiv den allgemeinen Beitragssatz mit Krankengeldanspruch oder einen Wahltarif gewählt haben. Ohne BU-Versicherung bricht das Einkommen bei Berufsunfähigkeit für sie meist vollständig weg.
Hilft mir die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht auch als Selbstständiger?
In den meisten Fällen nicht. Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben nur Personen, die in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die meisten Selbstständigen zahlen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung, und die zählen für diese 3/5-Regelung nicht als Pflichtbeiträge. Nur bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker oder Künstler und Publizisten sind kraft Gesetzes pflichtversichert und damit anspruchsberechtigt.
Wie stufen Versicherer meinen Beruf als Selbstständiger ein, wenn ich keinen klassischen Berufstitel habe?
Versicherer fragen im Antrag detailliert nach dem tatsächlichen Tätigkeitszuschnitt: welcher Anteil körperlicher, sitzender oder wechselnder Arbeit, ob Sie Personal führen, wie viel Sie selbst operativ mitarbeiten. Ein pauschaler Berufstitel wie „Unternehmer" oder „Berater" reicht nicht aus. Je genauer und vollständiger die Beschreibung, desto verlässlicher die spätere Einstufung im Leistungsfall.
Welche Unterlagen brauche ich als Selbstständiger für den BU-Antrag?
Neben den üblichen Gesundheitsangaben verlangen Versicherer meist Einkommensnachweise über mehrere Jahre, etwa Steuerbescheide oder betriebswirtschaftliche Auswertungen, um die maximal versicherbare BU-Rente zu ermitteln. Bei stark schwankendem oder noch jungem Geschäftsergebnis lohnt sich ein Gespräch darüber, wie einzelne Versicherer mit kurzer Selbstständigkeit oder Gründungsjahren umgehen, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.
Was passiert mit meiner BU-Rente, wenn mein Betriebsgewinn nach dem Abschluss deutlich steigt?
Ohne Nachversicherungsgarantie bleibt die vereinbarte Rente unverändert, auch wenn das Einkommen längst gestiegen ist – eine Erhöhung ist dann nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Mit einer vertraglich vereinbarten Nachversicherungsgarantie lässt sich die Rente bei bestimmten Ereignissen, etwa einer deutlichen Einkommenssteigerung, ohne neue Gesundheitsfragen anpassen. Für Selbstständige mit wachsendem Geschäft ist das ein zentraler Baustein.
Zählt meine private Altersvorsorge über eine Rürup-Rente auch für den Krankheitsfall?
Nein, eine Rürup-Rente zahlt erst ab dem vereinbarten Rentenbeginn im Alter und federt eine Berufsunfähigkeit vorher nicht ab. Möglich ist allerdings eine BU-Zusatzversicherung innerhalb der Basisrente, die unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug ermöglicht. Ob sich das im Einzelfall rechnet, hängt stark vom persönlichen Steuersatz ab.
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